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6 wichtige Tipps bei einer Hausdurchsuchung

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Die Staatsgewalt nutzt Hausdurchsuchungen um an Beweismittel zu gelangen. Diese finden statt, wenn der Betroffene nicht damit rechnet. Damit Sie den Überraschungsmoment dennoch so gut wie möglich überstehen, möchte ich Ihnen jetzt schon einige hilfreiche Tipps geben:

1. Bewahren Sie Ruhe

Die Ermittlungsbehörden nutzen den Überraschungseffekt. Dies ist ihre Taktik. Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Treten Sie bestimmt aber nicht arrogant auf.

2. Verlangen Sie Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss

Dort erhalten Sie Informationen zum Tatvorwurf (weshalb wird durchsucht) und zum Beweismittel (wonach wird gesucht). Sollte der Durchsuchungsbeschluss nicht vorliegen und die Behörden keine Gefahr im Verzug annehmen, kann und sollte ihnen der Einlass verweigert werden.

3. Schweigen Sie gegenüber Ermittlern

Sie sind nicht verpflichtet, Auskünfte gegenüber Ermittlern zu geben. Vorschnelle Erklärungen können nicht nur Ihren Geldbeutel empfindlich schmälern, sondern gegebenenfalls auch Ihre Freiheit kosten.

4. Nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf

Dieser kann Sie über Ihre Rechte aufklären und beraten, in welchen Fällen eine Kooperation sinnvoll ist. Er kann Sie auch ins Besondere darüber aufklären in welchen Fällen der Beschlagnahme widersprochen werden sollte und in welchen Fällen auf eine Versiegelung der beschlagnahmten Dokumente bestanden werden sollte.

Innerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie mein Büro unter:

+49 251 39776-0

Außerhalb der Geschäftszeiten, auch nachts und am Wochenende, biete ich Ihnen meinen Strafverteidiger-Notdienst unter:

+49 176 10407482

5. Achten Sie darauf, dass niemand informelle Erklärungen abgibt

Ermittler versuchen mit den verschiedensten Mitteln die anwesenden Personen zur Abgabe von Erklärungen zu bewegen. Achten Sie darauf, dass dieses nicht passiert. Diese gehen sofort in die Ermittlungsakte ein und dürfen in der Regel verwertet werden. Gehen Sie jeder Erklärungssituation aus dem Weg.

6. Klären Sie die Kooperation mit Ihrem Verteidiger ab

In manchen Fällen kann ein gewisses Maß an Kooperation sinnvoll sein, um ihren Geschäftsbetrieb einfacher aufrecht zu erhalten.

 Diese Tipps erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein verbindlicher Rechtsrat wird hierdurch nicht erteilt. Dieser kann nur nach vorherigem Gespräch im Einzelfall erteilt werden. Nehmen Sie deshalb Kontakt zu mir auf.

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