Wenn Sie ein Führungszeugnis vorlegen sollen, möchten Sie wissen, ob eine frühere Verurteilung wegen einer Sexualstraftat noch darin erscheint. Die Löschfristen hängen von der Zeugnisart, dem konkreten Delikt und der verhängten Strafe ab. Eine einheitliche Frist gibt es nicht, daher ist eine individuelle Prüfung anhand des Urteils entscheidend.