Körperverletzungen im Affekt passieren blitzschnell, doch ihre rechtlichen Folgen sind oft weitreichend. Der Affektzustand beseitigt den Tatbestand des § 223 StGB nicht, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Erfahren Sie, welche Strafen drohen und was nach einer Anzeige zu tun ist.