Räuberische Erpressung nach § 255 StGB ist ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, bei Qualifikationsmerkmalen wie Waffeneinsatz deutlich mehr. Der Beitrag erklärt Tatbestand, Abgrenzung zum Raub, die geltenden Strafrahmen sowie zentrale Verteidigungsansätze und zeigt, warum frühzeitiges Schweigen und anwaltliche Akteneinsicht entscheidend sind.