Ihr Anwalt gegen den Vorwurf der Jugendpornographie nach § 184c StGB

Rechtsanwalt Goldbeck

Ich stehe Ihnen bei Vorwürfen der Jugendpornographie diskret und kompetent zur Seite.

Fühlen Sie sich überrumpelt von einer polizeilichen Durchsuchung? Sind Sie unsicher, wie Sie mit einem Anhörungsbogen oder einer Vorladung umgehen sollen?

Ich verstehe, dass Sie sich in einer äußerst belastenden Situation befinden. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Fällen von Jugendpornographie weiß ich, wie erschütternd solche Vorwürfe sein können. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite zu stehen. Ich biete Ihnen nicht nur eine fundierte rechtliche Vertretung, sondern auch ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Ängste. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Vertrauen Sie auf meine Expertise im Umgang mit Jugendpornographie-Fällen – ich setze mich mit vollem Einsatz für Ihre Interessen ein.

Anwalt Vergewaltigung - Rechtsanwalt Stefan Goldbeck

Meine Leistungen bei

Vorwürfen der Jugendpornographie

Erstberatung und Fallanalyse

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Vertretung bei Hausdurchsuchungen

Prüfung und Anfechtung von Beschlagnahmungen

Schutz Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren

Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Gerichten

Verteidigung im Hauptverfahren

Beratung zu präventiven Maßnahmen

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

Diskreter Rechtsbeistand bei Vergewaltigungsvorwürfen durch Fachanwalt Stefan Goldbeck. Kompetente Vertretung und Opferbeistand.

Umfassende Unterstützung bei

Vorwürfen der Jugendpornographie

Erstberatung und Fallanalyse

In einem vertraulichen Erstgespräch höre ich Ihnen aufmerksam zu und analysiere Ihre individuelle Situation. Ich erkläre Ihnen verständlich die rechtliche Lage und mögliche Konsequenzen bei Vorwürfen der Jugendpornographie. Gemeinsam erarbeiten wir eine erste Strategie und ich beantworte all Ihre Fragen. Mein Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Klarheit und eine Perspektive zu geben.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Ich übernehme Ihre Verteidigung ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Durch meine langjährige Erfahrung mit Jugendpornographie-Fällen weiß ich, worauf es im Ermittlungsverfahren ankommt. Ich prüfe sorgfältig alle Unterlagen, beantrage Akteneinsicht und kommuniziere in Ihrem Namen mit den Ermittlungsbehörden. Mein Ziel ist es, das Verfahren möglichst schon in dieser Phase zu Ihren Gunsten zu beenden.

Vertretung bei Hausdurchsuchungen

Eine Hausdurchsuchung ist oft der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden und kann sehr belastend sein. Ich stehe Ihnen in dieser Situation zur Seite, kläre Sie über Ihre Rechte auf und sorge dafür, dass die Durchsuchung rechtmäßig abläuft. Auch nach der Durchsuchung unterstütze ich Sie bei allen weiteren Schritten und der Kommunikation mit den Behörden.

Prüfung und Anfechtung von Beschlagnahmungen

Bei Vorwürfen der Jugendpornographie werden oft elektronische Geräte beschlagnahmt. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen genau und fechte sie gegebenenfalls an. Dabei arbeite ich eng mit IT-Forensikern zusammen, um digitale Beweise kritisch zu prüfen und mögliche Entlastungsbeweise zu sichern.

Schutz Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren

Als Ihr Strafverteidiger sichere ich von Beginn an Ihre Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden. Zunächst fordere ich Akteneinsicht an, um den Sachverhalt und die Beweislage vollständig zu prüfen. Basierend auf dieser Analyse berate ich Sie zum weiteren strategischen Vorgehen und kann gegebenenfalls eine schriftliche Stellungnahme in Ihrem Namen einreichen. Dabei steht der Schutz Ihrer Interessen stets an erster Stelle - insbesondere Ihr Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten.

So einfach unterstütze ich Sie

als Ihr Anwalt für Jugendpornographie-Fälle

Kontaktaufnahme

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular für einen diskreten Erstkontakt.

Erstgespräch

In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine erste Strategie.

Maßgeschneiderte Verteidigung

Ich übernehme Ihre Vertretung und setze mich mit all meiner Expertise für Ihre Interessen ein.

Ihr erfahrener Anwalt gegen den Vorwurf der Jugendpornographie

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf Fällen von Vorwürfen der Jugendpornographie verstehe ich die komplexen rechtlichen und emotionalen Herausforderungen, die solche Vorwürfe mit sich bringen. Meine langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung in diesem sensiblen Bereich ermöglichen es mir, Ihnen eine hochspezialisierte Verteidigung zu bieten. Mein Ansatz ist geprägt von Diskretion, Effizienz und einem proaktiven Vorgehen. Ich scheue mich nicht, auch unkonventionelle Verteidigungsstrategien zu entwickeln, wenn es Ihren Interessen dient. Meine 24/7-Erreichbarkeit in Notfällen stellt sicher, dass Sie in Krisensituationen nie allein sind. Wählen Sie mich als Ihren Anwalt für Jugendpornographie-Fälle – ich setze mich mit vollem Einsatz für Ihre Rechte und Ihre Zukunft ein.

Häufig gestellte Fragen

Was genau gilt rechtlich als Jugendpornographie?

Als Jugendpornographie gelten nach deutschem Recht pornographische Darstellungen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen zwischen 14 und 18 Jahren zum Gegenstand haben. Es ist wichtig zu verstehen, dass auch der Besitz solcher Inhalte strafbar ist.

Die Strafen können je nach Schwere des Vorwurfs von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Als Ihr Anwalt setze ich mich dafür ein, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen, sei es eine Einstellung des Verfahrens oder eine Minimierung der Strafe.

Bewahren Sie Ruhe und kooperieren Sie, aber machen Sie keine Aussagen zur Sache und unterschreiben Sie nichts. Kontaktieren Sie mich sofort, damit ich Ihre Rechte wahren und Sie durch den Prozess begleiten kann.

Bei Vorwürfen der Jugendpornographie rate ich dringend zur Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts. Die rechtliche Lage ist komplex und die Konsequenzen können schwerwiegend sein. Ich kann Ihre Rechte effektiv schützen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.

Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Ich setze mich dafür ein, das Verfahren so schnell wie möglich und zu Ihren Gunsten zu beenden.

Beschlagnahmte Geräte werden von der Polizei ausgewertet. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und setze mich für eine schnelle Rückgabe ein, sofern die Geräte nicht als Beweismittel benötigt werden.

Absolute Vertraulichkeit ist für mich selbstverständlich. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und behandle Ihren Fall mit höchster Diskretion.

Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Einstellung möglich. Ich prüfe alle Möglichkeiten, um dies zu erreichen, sei es aufgrund mangelnder Beweise oder durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft.

Eine Verurteilung kann weitreichende Folgen haben, von Einträgen im Führungszeugnis bis hin zu beruflichen Einschränkungen. Ich berate Sie umfassend zu diesen möglichen Konsequenzen und arbeite daran, diese zu minimieren.

Ich berate Sie gerne zu präventiven Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem der vorsichtige Umgang mit Downloads, die Nutzung von Filtersoftware und das Vermeiden von zweifelhaften Websites.