Strafbefehl erhalten?

Rechtsanwalt Goldbeck

Fachanwalt mit mehr als 10 Jahren Erfahrung erklärt Ihre Optionen

Strafbefehl erhalten? So reagieren Sie richtig

Haben Sie kürzlich einen Strafbefehl im Briefkasten vorgefunden? Dann befinden Sie sich womöglich in einer Situation voller Unsicherheit und Sorge. Ein Strafbefehl kann überraschend kommen und wirft oft viele Fragen auf. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel einen umfassenden Überblick über das Thema Strafbefehl geben. Sie erfahren, was ein Strafbefehl genau ist, welche rechtlichen Konsequenzen er haben kann und wie Sie am besten darauf reagieren.

Was ist ein Strafbefehl

und wie funktioniert das Verfahren?

Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher gerichtlicher Beschluss zur Verurteilung in einem vereinfachten Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung. Dieses Instrument des Strafprozessrechts wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom zuständigen Amtsrichter erlassen. Typischerweise findet ein Strafbefehl bei leichteren bis mittelschweren Straftaten Anwendung, bei denen die Beweislage aus Sicht der Ermittlungsbehörden eindeutig erscheint. Es ist wichtig zu verstehen, dass ein rechtskräftiger Strafbefehl die gleiche Wirkung wie ein Urteil hat und somit erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die rechtlichen Grundlagen für das Strafbefehlsverfahren finden sich in den §§ 407 ff. der Strafprozessordnung (StPO).

Mögliche Rechtsfolgen

eines Strafbefehls

Ein Strafbefehl kann verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen:

Geldstrafe

Dies ist die häufigste Form der Bestrafung im Strafbefehlsverfahren.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung

In schwereren Fällen kann auch eine Bewährungsstrafe verhängt werden.

Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Bei Verkehrsdelikten kann die Fahrerlaubnis entzogen oder ein zeitlich begrenztes Fahrverbot ausgesprochen werden.

Verwarnung mit Strafvorbehalt

Eine mildere Form der Sanktion, bei der die Strafe zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird.

Einziehung von Gegenständen oder Vermögenswerten

In bestimmten Fällen können auch Gegenstände oder Vermögenswerte eingezogen werden, die mit der Straftat in Verbindung stehen.

Besonders gravierend: Ein rechtskräftiger Strafbefehl wird in das Bundeszentralregister eingetragen und erscheint je nach Höhe der Strafe auch im Führungszeugnis. Dies kann weitreichende Folgen für Ihr berufliches und privates Leben haben.

Wie reagiere ich richtig

auf einen Strafbefehl?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Strafbefehls. Verstreicht die Frist, ohne dass Sie Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Hier eine Checkliste für die ersten Schritte nach Erhalt eines Strafbefehls:

Bleiben Sie ruhig und lesen Sie den Strafbefehl sorgfältig durch.

Notieren Sie sich das Datum der Zustellung und berechnen Sie die 14-tägige Einspruchsfrist.

Prüfen Sie die im Strafbefehl genannten Vorwürfe und Beweise kritisch.

Überlegen Sie, ob Sie sich an die vorgeworfene Tat erinnern können und ob die Darstellung korrekt ist.

Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.

Einspruch gegen den Strafbefehl

Sinnvoll oder nicht?

Die Entscheidung, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ein Einspruch kann verschiedene Folgen haben:

Aufhebung des Strafbefehls und Einstellung des Verfahrens

Durchführung einer Hauptverhandlung vor Gericht

Freispruch

Reduzierung der Strafe

Bestätigung oder sogar Verschärfung der ursprünglichen Strafe

Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann ich Ihnen bei dieser wichtigen Entscheidung zur Seite stehen. Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall im Detail und wägen die Vor- und Nachteile eines Einspruchs sorgfältig ab. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die möglichen Auswirkungen auf Ihr persönliches und berufliches Leben.

Typische Fehler im

Umgang mit Strafbefehlen

Im Laufe meiner langjährigen Praxis habe ich immer wieder beobachtet, dass Betroffene im Umgang mit Strafbefehlen einige typische Fehler machen. Diese können schwerwiegende Folgen haben:

Die Einspruchsfrist verstreichen lassen

Viele unterschätzen die Bedeutung der 14-tägigen Frist oder zögern zu lange mit einer Entscheidung.

Den Strafbefehl ignorieren

Ein Strafbefehl verschwindet nicht einfach, wenn man ihn ignoriert. Im Gegenteil: Die Folgen können sich dadurch noch verschlimmern.

Vorschneller Einspruch ohne anwaltliche Beratung

Ein übereilter Einspruch ohne fundierte rechtliche Einschätzung kann unter Umständen nachteilig sei

Selbst mit der Staatsanwaltschaft verhandeln

Ohne juristisches Fachwissen besteht die Gefahr, sich durch unbedachte Äußerungen selbst zu belasten.

Die Tragweite des Strafbefehls unterschätzen

Viele sind sich der langfristigen Konsequenzen eines Strafbefehls nicht bewusst.

Wie die Kanzlei Goldbeck

Sie unterstützen kann

Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung biete ich Ihnen eine umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um den Strafbefehl. Meine Leistungen umfassen:

Genaue Prüfung des Strafbefehls auf formelle und inhaltliche Fehler

Ausführliche Beratung über mögliche Handlungsoptionen und deren Konsequenzen

Bei Bedarf fristgerechte Einlegung des Einspruchs

Verhandlungen mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zur möglichen Einstellung des Verfahrens

Vorbereitung und Vertretung in einer eventuellen Hauptverhandlung

Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien

Meine Kanzlei zeichnet sich durch eine ausschließliche Spezialisierung auf Straf- und Verkehrsrecht aus. Diese Fokussierung ermöglicht es mir, stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung zu sein und Ihnen eine hochqualifizierte Vertretung zu bieten.

So läuft die Zusammenarbeit

mit der Kanzlei Goldbeck ab

Wenn Sie sich an meine Kanzlei wenden, können Sie mit folgenden Schritten rechnen:

Erstkontakt

In einem kurzen telefonischen Gespräch klären wir die Dringlichkeit Ihres Anliegens.

Persönliche Beratung

In einem ausführlichen Gespräch in meiner Kanzlei analysieren wir gemeinsam Ihren Fall.

Strategieentwicklung

Basierend auf der Analyse entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.

Umsetzung

Je nach gewählter Strategie lege ich Einspruch ein, verhandle mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht oder bereite eine Hauptverhandlung vor.

Kontinuierliche Betreuung

Ich halte Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden und stehe Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Meine Kanzlei ist nicht nur in Münster und Düsseldorf, sondern bundesweit tätig. 

Professionelle Hilfe

kann entscheidend sein

Ein Strafbefehl ist eine ernste Angelegenheit, die weitreichende Folgen für Ihr Leben haben kann. Zögern Sie daher nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Denken Sie daran: Schnelles Handeln ist bei einem Strafbefehl entscheidend. Nutzen Sie die Chance, sich frühzeitig beraten zu lassen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

Strafverteidiger und Fachanwalt Stefan Goldbeck vertritt Sie bei Strafbefehlen. Kompetente Beratung und engagierte Verteidigung in allen strafrechtlichen Fällen. 

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, um auf einen Strafbefehl zu reagieren?

Sie haben eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls, um Einspruch einzulegen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da der Strafbefehl sonst rechtskräftig wird.

Wenn Sie die Einspruchsfrist versäumen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Das bedeutet, er hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Eine Änderung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Sie können zwar selbst Einspruch einlegen, es ist jedoch dringend zu empfehlen, einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Nur so können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Die Kosten für einen Anwalt hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und dem Streitwert. In vielen Fällen überwiegt der Nutzen einer anwaltlichen Vertretung jedoch die Kosten deutlich.

Ja, ein rechtskräftiger Strafbefehl wird in das Bundeszentralregister eingetragen und kann je nach Höhe der Strafe als Vorstrafe im Führungszeugnis erscheinen.

Ein Einspruch verhindert zunächst, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird. In der Regel kommt es dann zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, es sei denn, das Verfahren wird vorher eingestellt oder der Strafbefehl modifiziert.

Ja, Sie können Ihren Einspruch bis zum Beginn der Hauptverhandlung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Der Strafbefehl wird dann rechtskräftig.

Ein Strafbefehl bezieht sich auf Straftaten und wird von einem Richter erlassen, während ein Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeiten von einer Verwaltungsbehörde ausgestellt wird.

Ja, durch Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl können Sie eine Hauptverhandlung vor Gericht erwirken.

Die Dauer des Eintrags im Führungszeugnis hängt von der Art und Höhe der Strafe ab. Bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten bleibt der Eintrag in der Regel 5 Jahre bestehen.