Revision

Rechtsanwalt Goldbeck

Was Sie wissen müssen

Was ist eine Revision?

Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem Urteile des Amtsgerichts oder Landgerichts angefochten werden können. Sie prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Anders als bei der Berufung geht es bei der Revision nicht um eine erneute Tatsachenbewertung. Stattdessen kontrolliert ein Revisionsgericht (entweder der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht), ob das Urteil in rechtlicher Hinsicht korrekt ist.

Wann sollte eine

Revision eingelegt werden?

Eine Revision sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn das Urteil auf vermeintlichen Rechtsfehlern beruht. Dazu zählen Fehler bei der Beweiswürdigung, Verstöße gegen Verfahrensvorschriften oder eine unzutreffende Anwendung des materiellen Strafrechts. Die Revision kann nur innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden.

Welche Vorteile

bringt eine Revision?

Eine erfolgreiche Revision kann dazu führen, dass das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen wird. Alternativ kann das Revisionsgericht auch selbst eine Entscheidung treffen, wenn keine weiteren Beweisaufnahmen nötig sind. Ein erfahrener Strafverteidiger kann den Erfolg der Revision erheblich steigern, indem er gezielt auf mögliche Rechtsfehler hinweist.

Was sollte Ihr

nächster Schritt sein?

Sollten Sie das Gefühl haben, dass bei Ihrem Verfahren Rechtsfehler aufgetreten sind, empfehle ich Ihnen dringend, so schnell wie möglich Kontakt mit mir aufzunehmen. Zunächst muss binnen Wochenfrist die Revision eingelegt werden. Dann ist eine zeitnahe Überprüfung der Urteilsbegründung essentiell, um fristgerecht eine fundierte Revisionsbegründung zu verfassen.

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

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