Das Wichtigste im Überblick
- § 184b StGB regelt verschiedene Tathandlungen rund um kinderpornographische Inhalte mit drastischen Strafrahmen
- Ersttäter haben bei kompetenter Verteidigung durchaus Chancen auf mildere Strafen, insbesondere wenn nur geringfügige Mengen betroffen sind oder therapiebereite Einsicht gezeigt wird
- Sofortige professionelle Verteidigung ist absolut entscheidend, da bereits bei Ermittlungsbeginn wichtige Weichenstellungen für den Verfahrensausgang getroffen werden
Einleitung und Relevanz des Themas
Vorwürfe nach § 184b StGB gehören zu den schwerwiegendsten und gesellschaftlich am stärksten geächteten Straftaten. Betroffene sehen sich nicht nur mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert, sondern auch mit dem kompletten Verlust ihrer Reputation, sozialer Isolation und oft existenzbedrohenden Folgen. Für Ersttäter stellt sich die Frage nach den zu erwartenden Strafen und realistischen Verteidigungsmöglichkeiten besonders dringlich.
Die gesellschaftliche Ächtung derartiger Vorwürfe führt dazu, dass bereits das Bekanntwerden von Ermittlungen schwerwiegende berufliche und private Folgen haben kann. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und sofort eine in diesem hochsensiblen Rechtsgebiet erfahrene Verteidigung zu organisieren.
Rechtliche Grundlagen verständlich erklärt
§ 184b StGB – Kinderpornographie im Detail
§ 184b StGB erfasst verschiedene Tathandlungen im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten und unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verhaltensweisen. Das Gesetz regelt sowohl das Verbreiten und Herstellen als auch den bloßen Besitz derartiger Inhalte. Dabei wird zwischen Darstellungen unterschieden, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, und fiktiven Inhalten.
Kinderpornographie im Sinne des § 184b StGB umfasst pornographische Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren. Dies können sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern sein, aber auch die Wiedergabe unbekleideter Kinder in geschlechtsbetonter Körperhaltung. Die Abgrenzung zu Jugendpornographie (§ 184c StGB) ist von erheblicher rechtlicher Bedeutung, da dort deutlich mildere Strafen drohen.
Besonderheiten bei Ersttätern
Das Strafrecht kennt zwar keine explizite „Ersttäterprivilegierung“, jedoch fließt das Fehlen von Vorstrafen als wichtiger Umstand in die richterliche Strafzumessung ein.Bei § 184b StGB-Verfahren kann dies den Unterschied zwischen einer Bewährungs- und einer Gefängnisstrafe ausmachen.
Entscheidend ist dabei nicht nur das Fehlen von Vorstrafen, sondern auch die Gesamtumstände der Tat. Geringe Mengen, Intensität des pornographischen Inhaltes, fehlende Gewinnabsicht, sofortige Einsicht und Therapiebereitschaft können sich erheblich strafmildernd auswirken.
Strafrahmen und Strafzumessung bei § 184b StGB
Gestaffelte Strafrahmen nach Tathandlung
§ 184b StGB sieht je nach Tathandlung und Art des Inhalts erheblich unterschiedliche Strafrahmen vor:
Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (Abs. 1 Nr. 1):
- Bei tatsächlichem/wirklichkeitsnahem Geschehen: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
- Bei fiktiven Darstellungen: 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Erfasst das Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen von Inhalten
Zugänglichmachen und Besitzverschaffung an Dritte (Abs. 1 Nr. 2):
- 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
- Erfasst den Versuch, anderen Personen Inhalte mit tatsächlichem Geschehen zugänglich zu machen
Herstellung von Realdarstellungen (Abs. 1 Nr. 3):
- 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
- Gilt nur für die Herstellung von Inhalten mit tatsächlichem Geschehen
- Besonders schwerwiegender Tatbestand
Herstellung und Handel zum Zweck der Verbreitung (Abs. 1 Nr. 4):
- Bei tatsächlichem/wirklichkeitsnahem Geschehen: 6 Monate bis 10 Jahre
- Bei fiktiven Darstellungen: 3 Monate bis 5 Jahre
- Umfasst Herstellen, Beziehen, Liefern, Vorrätighalten, Anbieten und Bewerben
Besitz und Verschaffung für sich selbst (Abs. 3):
- 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Keine Geldstrafe möglich
- Erfasst das Abrufen, Besitzen oder sich Verschaffen von Inhalten mit tatsächlichem Geschehen
Besonders schwere Fälle (Abs. 2):
- Mindeststrafe: nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe
- Bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Bandenmitglied
- Gilt nur bei Inhalten mit tatsächlichem oder wirklichkeitsnahem Geschehen
Diese detaillierte Abstufung zeigt: Das Gesetz differenziert stark zwischen verschiedenen Verhaltensweisen und bestraft bereits den Besitz als schweres Delikt, während Verbreitung und gewerbsmäßiges Handeln noch deutlich schärfer geahndet werden.
Faktoren der Strafzumessung
Gerichte berücksichtigen bei der Strafzumessung verschiedene Faktoren besonders intensiv. Strafschärfend wirken sich große Datenmengen, systematische Sammeltätigkeit, kommerzielle Absichten, die Weiterverbreitung und besonders verwerfliche Darstellungen aus.
Strafmildernd können sich dagegen ein umfassendes Geständnis, sofortige Therapiebereitschaft, geringe Mengen, das Fehlen von Vorstrafen und glaubhafte Reue auswirken. Die Rechtsprechung zeigt, dass Ersttäter bei reinem Besitz kleinerer Mengen durchaus Chancen auf Bewährungsstrafen haben, insbesondere wenn sie bereits vor Anklage therapeutische Hilfe suchen.
Verteidigungsstrategien für Ersttäter
Sofortige Intervention und Schadensbegrenzung
Eine effektive Verteidigung muss bereits während der Hausdurchsuchung beginnen. Die sofortige Kontaktaufnahme mit einem auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt kann entscheidend für den gesamten Verfahrensverlauf sein.
Wichtige erste Schritte umfassen die umgehende Akteneinsicht, die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Dabei ist zu klären, ob die gefundenen Dateien tatsächlich dem Beschuldigten zugeordnet werden können und ob diese den gesetzlichen Tatbestand zweifelsfrei erfüllen.
Therapeutische Maßnahmen als Verteidigungsstrategie
Gerichte bewerten es außerordentlich positiv, wenn Beschuldigte bereits vor Anklageerhebung therapeutische Hilfe suchen. Dies zeigt glaubhafte Einsicht und den ernsten Willen zur Verhaltensänderung. Eine bereits begonnene, spezialisierte Therapie kann sich daher erheblich strafmildernd auswirken.
Dabei sollte die Therapie authentisch motiviert sein und einen echten Beitrag zur Problembewältigung leisten. Geeignete Therapeuten mit entsprechender Schweigepflicht können über die Verteidigung empfohlenwerden.
Technische und forensische Verteidigungsansätze
Moderne IT-Forensik eröffnet verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten, die von entscheidender Bedeutung sein können. Dazu gehört die Prüfung, ob Dateien möglicherweise durch Malware, Viren oder automatische Downloads ohne Wissen des Nutzers auf das System aufgespielt wurden.
Auch die Analyse von Metadaten, Speicherzeitpunkten und Zugriffsspuren kann wichtige Erkenntnisse liefern. Ein IT-Sachverständiger kann klären, ob der Beschuldigte tatsächlich bewusst auf die Dateien zugegriffen hat oder ob diese unbemerkt im Hintergrund gespeichert wurden.
Mögliche Verfahrensausgänge für Ersttäter
Einstellung des Verfahrens
In bestimmten Fällen kann das Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die gefundenen Dateien nicht eindeutig als kinderpornographisch einzustufen sind, wenn technische Probleme bei der Zuordnung bestehen oder wenn die Dateien unbeabsichtigt auf den Computer gelangen.
Auch eine Einstellung wegen geringer Schuld nach § 153a StPO ist theoretisch möglich, allerdings bei § 184b StGB-Fällen sehr selten und meist nur mit erheblichen Auflagen wie hohen Geldzahlungen verbunden.Typischerweise handelt es sich hierbei um nicht sexualisierte Aufnahmen, welche im Familienleben gefertigt werden, wie beispielsweise Kinderfotos in der Badewanne oder am Strand.
Strafbefehlsverfahren
Bei Ersttätern, die ein Geständnis ablegen und bei denen das Vergehen nicht allzu schwerwiegend ist, kommt häufig ein Strafbefehlsverfahren in Betracht. Dies vermeidet eine öffentliche Hauptverhandlung und kann die Belastung für den Betroffenen erheblich reduzieren – ein wichtiger Aspekt bei der Reputation.
Ein Strafbefehl kann eine Geld- oder Bewährungsstrafe beinhalten. Wichtig ist, dass gegen einen Strafbefehl binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden muss.
Achtung: Ein Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und hat dieselben Konsequenzen – Vorstrafe im Führungszeugnis, mögliche Bewährungsauflagen und alle anderen strafrechtlichen Folgen. Die zweiwöchige Einspruchsfrist ist unbedingt zu beachten, da danach keine Korrektur mehr möglich ist.
Bei Erhalt eines Strafbefehls sollten Sie umgehend mich als Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren, um zu prüfen, ob die verhängte Strafe angemessen ist und ein Einspruch sinnvoll erscheint. Kontaktieren Sie mich sofort – diese Frist wartet nicht.
Hauptverhandlung und Urteil
Kommt es zur Hauptverhandlung, ist eine sorgfältige Vorbereitung absolut entscheidend. Die Verteidigung kann verschiedene Strategien verfolgen, von dem Bestreiteneinzelner Tatvorwürfe bis zur Konzentration auf eine milde Strafzumessung.
Ersttäter haben auch bei § 184b StGB durchaus realistische Chancen auf eine Bewährungsstrafe, insbesondere wenn nur der Besitz angeklagt ist, geringe Mengen vorliegen und mildernde Umstände wie Therapiebereitschaft glaubhaft vorgetragen werden können.
Praktische Tipps für Betroffene
Verhalten bei Hausdurchsuchung
Bewahren Sie unbedingt Ruhe und verhalten Sie sich höflich kooperativ, ohne jedoch auch nur ein Wort zur Sache zu sagen. Stimmen Sie nicht der Durchsuchung zu, widersetzen Sie sich aber auch nicht. Geben Sie keinesfalls Passwörter oder Kennwörter heraus. Lassen Sie sich die Durchsuchungsanordnung zeigen und notieren Sie Namen und Dienstnummern der beteiligten Beamten. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt – auch nachts oder am Wochenende.
Versuchen Sie niemals, Dateien zu löschen oder Beweise zu vernichten – dies wird als Strafvereitelung gewertet und verschärft Ihre Situation dramatisch. Auch scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.
Schweigerecht konsequent nutzen
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht absolut konsequent Gebrauch. Bei § 184b StGB-Verfahren gibt es praktisch keine harmlosen Aussagen – selbst gut gemeinte Erklärungsversuche können später verheerend gegen Sie verwendet werden. Jede Aussage sollte nur nach intensiver Vorbereitung mit dem Verteidiger erfolgen.
Diskretion wahren
Informieren Sie nur Ihren allerengsten Vertrauenskreis über die Ermittlungen. Die Gefahr von Gerüchten und Vorverurteilungen ist bei diesen Delikten extrem hoch und kann Ihre berufliche und private Existenz vernichten, noch bevor ein Urteil gefällt ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein § 184b StGB Verfahren?
Die Verfahrensdauer variiert erheblich, liegt aber typischerweise zwischen mehrerenMonaten und drei Jahren. Die forensische Datenauswertung allein kann vier bis zwölf Monate dauern.
Muss ich bei einer Hausdurchsuchung aussagen?
Nein, Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dies bei § 184b StGB-Vorwürfen absolut konsequent nutzen. Auch scheinbar harmlose Aussagen können später verheerend gegen Sie verwendet werden.
Kann ich meinen Job verlieren?
Das Risiko ist sehr hoch, insbesondere bei Berufen mit Kindern, im öffentlichen Dienst oder in vertrauenssensiblen Positionen. Eine sofortige arbeitsrechtliche Beratung ist daher unerlässlich.
Was ist der Unterschied zwischen Kinder- und Jugendpornographie?
Kinderpornographie (§ 184b StGB) betrifft pornographische Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren und wird deutlich härter bestraft. Jugendpornographie (§ 184c StGB) umfasst Darstellungen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren.
Hilft ein Geständnis bei der Strafzumessung?
Ein Geständnis kann sich erheblich strafmildernd auswirken und ermöglicht oft ein Strafbefehlsverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung. Es sollte aber nur nach sorgfältigster Abwägung mit dem Verteidiger erfolgen.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ja, in Ausnahmefällen ist eine Einstellung möglich, etwa bei technischen Zweifeln oder wenn die Voraussetzungen des § 184b StGB nicht zweifelsfrei erfüllt sind. Eine Einstellung nach § 153a StPO ist sehr selten.
Was kostet eine Verteidigung in diesen Verfahren?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, bewegen sich aber je nach Komplexität und Aufwand, z. B. auch durch eine Hauptverhandlung im mittleren vierstelligen Bereich. Angesichts der existenzbedrohenden Folgen ist dies jedoch eine notwendige Investition.
Wie wichtig ist eine Therapie für das Verfahren?
Eine vor Anklage begonnene, spezialisierte Therapie wird von Gerichten außerordentlich positiv bewertet und kann den Unterschied zwischen Gefängnis und Bewährung ausmachen. Sie ist praktisch unverzichtbar.
Kann ich während des Verfahrens verreisen?
Solange kein Haftbefehl vorliegt, können Sie selbstverständlich verreisen, auch ins Ausland. Teilen Sie solche Reisen aber Ihrem Anwalt mit.