Ein illegales Straßenrennen liegt vor, wenn jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Schon ein spontanes Ampelrennen genügt. Entscheidend ist nicht nur Tempo, sondern das Verhalten. § 315d StGB stellt bereits abstrakt gefährliches Fahrverhalten unter Strafe – auch ohne konkrete Gefährdung.