Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

Bei der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins handelt es sich um die größte Strafverteidiger Vereinigung Europas. In ihr haben sich mehr als 3200 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zusammengeschlossen, die hauptsächlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig sind.

 

Die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, eine unabhängige, uneingeschränkte und wirksame Strafverteidigung sicher zu stellen. Hierzu finden mehrmals im Jahr Fortbildungsveranstaltungen deutschlandweit statt. Außerdem informiert die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht ihre Mitglieder monatlich ihre Mitglieder mit der Zeitschrift „Strafverteidiger-Forum“. Sie enthält Fachbeiträge für die praktische Tätigkeit, Gerichtsurteile und Entscheidungen. Außerdem präsentiert sie neue Fachbücher und Gesetzesvorhaben.

Die Mitglieder profitieren von dem regen Erfahrungsaustausch der Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen untereinander.

Für weitere Informationen besuchen Sie den Internetauftritt der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Weitere Artikel

was ist zwangsprostitution

Zwangsprostitution: Rechtliche Grundlagen und Strafbarkeit

Zwangsprostitution nach § 232a StGB wird mit 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Der Tatbestand erfasst das Veranlassen zur Prostitution unter Ausnutzung von Zwangslagen oder bei Personen unter 21 Jahren. Auch Kunden können sich nach § 232a Abs. 6 StGB strafbar machen. Beschuldigte sollten umgehend anwaltliche Hilfe suchen.

Weiterlesen »
nötigung im straßenverkehr strafmaß

Nötigung im Straßenverkehr: Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Verkehrsnötigung wird nach § 240 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, zusätzlich drohen Fahrverbote und Führerscheinentzug. Nicht jedes aggressive Fahrverhalten erfüllt automatisch den Nötigungstatbestand – entscheidend sind die Einzelfallumstände und die Zwangswirkung auf das Opfer. Eine kompetente Verteidigung kann oft eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen, bevor über Strafmilderung diskutiert wird.

Weiterlesen »
schwere nötigung strafmaß

Nötigung nach § 240 StGB: Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Die Nötigung nach § 240 StGB wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen beträgt das Strafmaß sechs Monate bis fünf Jahre. Tatbestandsmerkmale sind Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel, um eine andere Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Entscheidend für die Strafbarkeit ist die Verwerflichkeit des Verhaltens nach § 240 Abs. 2 StGB – nicht jede Nötigungshandlung ist automatisch strafbar, sondern nur wenn Mittel, Zweck oder deren Verhältnis als verwerflich anzusehen sind.

Weiterlesen »