Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

Bei der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins handelt es sich um die größte Strafverteidiger Vereinigung Europas. In ihr haben sich mehr als 3200 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zusammengeschlossen, die hauptsächlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig sind.

 

Die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, eine unabhängige, uneingeschränkte und wirksame Strafverteidigung sicher zu stellen. Hierzu finden mehrmals im Jahr Fortbildungsveranstaltungen deutschlandweit statt. Außerdem informiert die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht ihre Mitglieder monatlich ihre Mitglieder mit der Zeitschrift „Strafverteidiger-Forum“. Sie enthält Fachbeiträge für die praktische Tätigkeit, Gerichtsurteile und Entscheidungen. Außerdem präsentiert sie neue Fachbücher und Gesetzesvorhaben.

Die Mitglieder profitieren von dem regen Erfahrungsaustausch der Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen untereinander.

Für weitere Informationen besuchen Sie den Internetauftritt der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Weitere Beiträge

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Schwerer Bandendiebs­tahl Strafe

Schwerer Bandendiebstahl nach § 244a StGB ist ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Tatbestand setzt eine Bandenabrede und eine qualifizierte Diebstahlshandlung kumulativ voraus. In minder schweren Fällen gilt ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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Besonders schwerer Fall des Betruges

Der besonders schwere Fall des Betruges nach § 263 Abs. 3 StGB sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Ob ein Regelbeispiel wie Gewerbsmäßigkeit oder Vermögensverlust großen Ausmaßes vorliegt, entscheidet die Gesamtbewertung der Tat – nicht ein Automatismus. Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.

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Schwere räuberische Erpressung

Schwere räuberische Erpressung nach §§ 253, 255, 250 StGB ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von drei oder fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bewährung ist bei diesen Strafrahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Zentraler Verteidigungsansatz: Einordnung des Tatmittels, Bandenmitgliedschaft und minder schwerer Fall.

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