Ein tödlicher Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss führt zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und langfristigem Führerscheinentzug. Bereits ab 0,3 Promille kann bei nachgewiesenen Ausfallerscheinungen eine Strafbarkeit vorliegen. Die Strafzumessung berücksichtigt den Alkoholisierungsgrad, die Vorstrafen und das Nachtatverhalten. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung ist entscheidend, um Verteidigungsstrategien zu entwickeln und die gravierenden Folgen zu mildern.