Sind Sie zu schnell gefahren? Zeigte die Ampel doch schon rot? Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen droht ein Fahrverbot oder gar direkt der Entzug der Fahrerlaubnis?
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beträgt nur 2 Wochen, und sie beginnt mit der Zustellung. Danach ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und nur noch in Ausnahmefällen angreifbar.
Doch ein zügiges Handeln ist oftmals erfolgsversprechend. So zeigt eine Studie, dass 4 von 5 Bußgeldbescheiden falsch sind. Dabei reichen die Fehler von Verwechslungen, über Verjährungen bis hin zu unzureichenden Beweisfotos.
Einige Mängel lassen sich schon aus dem Bußgeldbescheid selbst erkennen. Andere, wie Fehler bei der Messung oder nicht geeichte Messgeräte können erst der Ermittlungsakte entnommen werden. Diese Akteneinsicht wird regelmäßig nur Rechtsanwälten gewährt. Nach dieser Akteneinsicht kann eine Verteidigung, die einer Strafverteidigung gleicht, ausgearbeitet werden. Zum einen kommt es hier auf die Kenntnis der komplexen Rechtsprechung zum anderen auf ein technisches Verständnis für die Messverfahren und Messtechniken an. Durch meine Kooperation mit Sachverständigen, deren Spezialgebiete die Messtechnik und Identitätsgutachten sind, kann ich Ihnen eine umfangreiche und intensive Verteidigung gewährleisten.
Ich stehe Ihnen außergerichtlich zur Seite, übernehme die Einlegung und Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und verteidige Sie vor Gericht. Beachten Sie daher auch: Je eher ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die Verteidigungsstrategie gegen Ihren Vorwurf erarbeiten kann, umso erfolgversprechender ist sie. Nehmen Sie deshalb so früh wie möglich Kontakt für eine kostenlose Ersteinschätzung zu mir auf.