Anwalt für Jugendstrafrecht

Rechtsanwalt Goldbeck

24/7 für Sie da: Kompetente & einfühlsame Unterstützung im Jugendstrafrecht

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Stehen Sie und Ihre Tochter oder Ihr Sohn vor einem Jugendstrafverfahren? Fühlen Sie sich überfordert und unsicher angesichts der rechtlichen Situation?

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Jugendstrafrecht verstehe ich Ihre Sorgen und Ängste. Ich weiß, wie belastend ein Strafverfahren für Jugendliche und ihre Familien sein kann. Seit 2011 setze ich mich mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Jugendstrafrecht für die Rechte junger Menschen ein. Meine Aufgabe ist es, Ihnen in dieser schwierigen Situation beizustehen und gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. Durch meine spezialisierte Expertise kenne ich die besonderen Herausforderungen und Möglichkeiten in diesem sensiblen Rechtsbereich. Ich setze mich dafür ein, negative Auswirkungen auf die Zukunft Ihres Kindes zu minimieren und faire, zukunftsorientierte Lösungen zu erreichen. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und Fachkompetenz als Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht.

Meine Leistungen als Ihr

Anwalt im Jugendstrafrecht

Verteidigung bei Jugendstrafverfahren

Beratung und Verteidigung bei polizeilichen Vernehmungen

Einstellung des Verfahrens oder Diversion

Vertretung bei Jugendgerichtsverhandlungen

Beratung zu erzieherischen Maßnahmen

Unterstützung bei Täter-Opfer-Ausgleich

Beratung zu Folgen für Ausbildung und Beruf

Hilfe bei Bewährungsauflagen

Beratung und Verteidigung bei Jugendarrest

Unterstützung bei der Resozialisierung

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

Ihr Fachanwalt für Jugendstrafrecht. 24/7 Notfallhilfe, 20 Jahre Erfahrung, persönliche Betreuung. Jetzt Ausführliche Erstberatung vereinbaren!

Meine Leistungen

im Jugendstrafrecht

Verteidigung bei Jugendstrafverfahren

Als Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht setze ich mich mit all meiner Erfahrung für die Rechte und Interessen Ihres Kindes ein. Ich analysiere sorgfältig den Sachverhalt, prüfe die Beweislage und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtige ich stets die besonderen Aspekte des Jugendstrafrechts, das primär auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet ist. Mein Ziel ist es, eine für Ihr Kind bestmögliche Lösung zu erreichen, sei es durch Einstellung des Verfahrens, erzieherische Maßnahmen oder, wenn unvermeidbar, eine milde Sanktion.

Beratung und Verteidigung bei polizeilichen Vernehmungen

Die erste Vernehmung bei der Polizei kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein. Als Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht stehe ich Ihrem Kind bei diesen Vernehmungen zur Seite. Ich erkläre ihm seine Rechte, berate es zum richtigen Verhalten und achte darauf, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In der Regel verhindere ich eine Vernehmung und schaffe die die Gelegenheit sich nach der Einsicht in die Ermittlungsakten zu äußern. Hierdurch schaffe ich für Ihr Kind Sicherheit und verhinderet mögliche Fehler, die später schwer zu korrigieren wären.

Einstellung des Verfahrens oder Diversion

Im Jugendstrafrecht gibt es vielfältige Möglichkeiten, ein Verfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden. Als erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht setze ich mich dafür ein, eine Einstellung des Verfahrens oder eine Diversion zu erreichen. Dies kann durch erzieherische Maßnahmen, einen Täter-Opfer-Ausgleich oder andere alternative Sanktionen geschehen. Mein Ziel ist es, Ihrem Kind eine zweite Chance zu ermöglichen, ohne dass ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt.

Vertretung bei Jugendgerichtsverhandlungen

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vertrete ich Ihr Kind engagiert und kompetent vor dem Jugendgericht. Ich bereite es gründlich auf die Verhandlung vor, erkläre den Ablauf und stehe ihm während des gesamten Prozesses zur Seite. Dabei achte ich besonders darauf, dass die jugendspezifischen Aspekte des Falls angemessen berücksichtigt werden und setze mich für eine faire und zukunftsorientierte Entscheidung ein.

Beratung zu erzieherischen Maßnahmen und Alternativen zur Jugendstrafe

Das Jugendstrafrecht bietet eine Vielzahl von erzieherischen Maßnahmen als Alternative zur Jugendstrafe. Als Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht berate ich Sie und Ihr Kind ausführlich zu diesen Möglichkeiten. Ich setze mich dafür ein, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft angemessene und sinnvolle Maßnahmen wählt, die zur persönlichen Entwicklung Ihres Kindes beitragen, ohne seine Zukunftschancen zu beeinträchtigen.

In drei Schritten zu Ihrer rechtlichen

Unterstützung im Jugendstrafrecht

Kontaktaufnahme

Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular für ein erstes Gespräch.

Erstberatung

In einem persönlichen Treffen analysiere ich Ihren Fall und erläutere die rechtlichen Optionen.

Maßgeschneiderte Vertretung

Ich übernehme Ihr Mandat und setze mich engagiert für die Interessen Ihres Kindes ein.

Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht
Persönlich, kompetent, engagiert

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Jugendstrafrecht bin ich Ihr verlässlicher Partner in rechtlichen Notlagen. Meine langjährige Erfahrung und spezielle Expertise im Jugendstrafrecht ermöglichen es mir, Jugendliche und ihre Familien in dieser schwierigen Situation optimal zu unterstützen. Ich verstehe die besonderen Herausforderungen, die ein Jugendstrafverfahren mit sich bringt, und setze mich mit Leidenschaft dafür ein, faire und zukunftsorientierte Lösungen zu finden. Meine Kanzlei ist rund um die Uhr für Sie erreichbar, denn ich weiß, dass rechtliche Probleme sich nicht an Bürozeiten halten. Mit meinem ganzheitlichen Ansatz betrachte ich nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die persönliche Situation Ihres Kindes. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und mein Engagement als Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann es ebenfalls angewendet werden, wenn ihre Reife eher dem eines Jugendlichen entspricht, vgl. § 1 JGG. 

Das Jugendstrafrecht legt den Fokus auf Erziehung und Resozialisierung. Es bietet mehr Möglichkeiten für alternative Sanktionen und erzieherische Maßnahmen als das Erwachsenenstrafrecht.

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Einstellung, beispielsweise nach erzieherischen Maßnahmen oder einem Täter-Opfer-Ausgleich. Als Ihr Anwalt setze ich mich dafür ein, wenn es dem Einzelfall angemessen ist.

Die Dauer kann stark variieren. Einfache Fälle können in wenigen Wochen abgeschlossen sein, komplexere Verfahren können mehrere Monate dauern. Ich setze mich für eine zügige Bearbeitung ein.

Es ist ratsam, bereits bei der ersten Vernehmung einen Anwalt hinzuzuziehen. Ich kann Ihr Kind über seine Rechte aufklären und sicherstellen, dass alles rechtmäßig abläuft. Auch im Jugendstrafverfahren gilt, dass Ihr Kind nicht ohne anwaltlichen Rat mit der Polizei sprechen soll.

Die möglichen Sanktionen reichen von Ermahnungen über Arbeitsauflagen bis hin zu Jugendarrest oder in schweren Fällen Jugendstrafe. Ich setze mich dafür ein, die mildestmögliche und sinnvollste Maßnahme zu erreichen.

Nicht jede Verurteilung führt zu einem Eintrag. Ich berate Sie ausführlich zu den möglichen Konsequenzen und wie wir einen Eintrag vermeiden können.

Ihre emotionale Unterstützung ist wichtig. Bleiben Sie ruhig und zeigen Sie Verständnis. Als Ihr Anwalt berate ich Sie, wie Sie Ihr Kind am besten durch diese Zeit begleiten.

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. Ich bespreche die Kosten transparent mit Ihnen im Erstgespräch.

Ich biete eine 24-Stunden-Erreichbarkeit für Notfälle (Hausdurchsuchung und Verhaftung). Sie können mich jederzeit anrufen, wenn eine dringende rechtliche Unterstützung im Jugendstrafrecht erforderlich ist.