Telefonischer Erstkontakt

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Kooperation

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Für ein ergebnisorientiertes und erfolgreiches Arbeiten ist es manchmal hilfreich, Partner an seiner Seite zu haben. Aus diesem Grund kann ich für die jeweilige Situation auf ein Netzwerk aus den unterschiedlichsten Bereichen zurückgreifen. Dieses setzt sich unter anderem aus Sachverständigen, Steuerberatern, Gutachtern und anderen Rechtsanwälten zusammen.

Durch die enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit befreundeten Rechtsanwälten und Fachanwälten, welche auf andere Rechtsgebiete wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, dem Familienrecht, dem Insolvenzrecht oder dem Gesellschaftrecht spezialisiert sind, habe ich die Möglichkeit Ihnen eine umfassende Lösung für Ihre Probleme zu bieten. Hierzu trägt auch die Möglichkeit des Rückgriffs auf das Wissen und die Erfahrung mit unterschiedlichen Steuerberatern bei. Gerade in Wirtschaftsstrafsachen profitieren Sie so von den kurzen Wegen.

Hervorzuheben ist zudem die Kooperation mit weiteren Strafverteidigern, so dass wir Ihnen gemeinsam in strafrechtlichen Großverfahren ein schlagkräftiges Team bieten können. Die enge Kooperation ist auch vor allem in Verfahren relevant, in denen die Beschuldigten die gleichen Interessen verfolgen und sozusagen in einem Boot sitzen, wie Familienmitglieder oder enge Freunde. In diesen Fällen kann ich Ihnen gemeinsam mit meinen Kollegen eine Verteidigung bieten, die Ihrer beiden Interessen berücksichtigt.

Die Entscheidung, ob und welche Partner bei der Lösung Ihres Problems helfen, treffe ich mit Ihnen gemeinsam. Bei aller Zusammenarbeit steht nämlich Diskretion bei mir und meinen Kooperationspartnern an erster Stelle.