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Qualifikationen

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Nur regelmäßige Fortbildung und Weiterbildung im Strafrecht und Verkehrsrecht garantieren eine gleichbleibend hohe Qualität. Eine solche ist für mich absolut unabdingbar, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Aus diesem Grunde nehme ich regelmäßig mehrmals im Jahr an Seminaren und Fortbildungen teil. Diese werden sowohl von der Rechtsanwaltskammer, wie auch privaten Seminaranbietern angeboten. Zudem studiere ich fortwährend neue Literatur und Rechtsprechung. Um insbesondere im Bereich des Strafrechts meinen Mandanten die bestmögliche Vertretung und Verteidigung gewährleisten zu können, nehme ich an einer Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht teil. Der theoretische Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Grundlagen der Strafverteidigung
  • Praxis der Strafverteidigung
  • Ermittlungsverfahren
  • Hauptverhandlung
  • Berufung
  • Revision
  • Strafvollstreckung
  • Kapitalstrafsachen (Tötungsdelikte)
  • Sexualstrafsachen
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Verteidigung von Ausländern
  • Betäubungsmittelstrafsachen (Drogen-Straftaten)
  • Beweisantragsrecht
  • Beweisverwertungsverbote
  • Schuldfähigkeitsbeurteilung
  • Strafmaßverteidigung

Selbstverständlich bilde ich mich auch im Verkehrsrecht mit den Schwerpunkten Ordnungswidrigkeitenrecht und Unfallschadenregulierung weiter.