Nicht geringe Menge Amphetamin

Das Wichtigste im Überblick

Der Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln wie Amphetamin ist in Deutschland grundsätzlich strafbar. Besonders schwerwiegend wird es jedoch, wenn es sich um eine sogenannte „nicht geringe Menge“ handelt. In diesem Fall drohen empfindliche Freiheitsstrafen, die das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen können. Als Fachanwalt für Strafrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe, mögliche Konsequenzen und effektive Verteidigungsstrategien bei Vorwürfen im Zusammenhang mit nicht geringen Mengen Amphetamin geben.

Was gilt als nicht geringe Menge Amphetamin?

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, ab wann überhaupt von einer nicht geringen Menge Amphetamin gesprochen wird. Der Bundesgerichtshof hat hierzu klare Grenzwerte festgelegt:

Bei Amphetamin liegt die Grenze zur nicht geringen Menge bei 10 Gramm Wirkstoffgehalt (200 Konsumeinheiten à 50mg), also der Amphetaminbase. Das entspricht je nach Reinheitsgrad etwa 20-50 Gramm des Stoffes in der Form, wie er typischerweise auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird.

Es kommt also nicht auf die Gesamtmenge des sichergestellten Materials an, sondern auf den darin enthaltenen Wirkstoffgehalt. Dieser wird im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen durch eine chemische Analyse bestimmt.

Wichtig: Auch wenn die gefundene Menge knapp unter dem Grenzwert liegt, kann dies bereits als Verbrechen gewertet werden, wenn weitere Umstände wie etwa gewerbsmäßiger Handel hinzukommen.

Rechtliche Konsequenzen bei nicht geringer Menge

Wird einem Beschuldigten der Besitz oder Handel mit einer nicht geringen Menge Amphetamin vorgeworfen, so hat dies weitreichende strafrechtliche Folgen:

  • Es handelt sich um ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches
  • Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren
  • Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nicht mehr möglich
  • Bei einer Verurteilung erfolgt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis
  • Bei Beamten erfolgt eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

 

Die konkreten Strafen hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

  • Der genauen Menge des Amphetamins und des Wirkstoffes
  • Ob es sich um Besitz zum Eigenkonsum oder gewerbsmäßigen Handel handelt
  • Eventuellen Vorstrafen des Beschuldigten
  • Persönlichen Umständen wie Suchtproblematik oder schwierigen Lebensumständen

 

Gerade bei Ersttätern oder in minder schweren Fällen gibt es für das Gericht jedoch durchaus Spielräume bei der Strafzumessung. Hier kann eine versierte Strafverteidigung viel bewirken.

Typische Verteidigungsstrategien

Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich eine Vielzahl von Ansatzpunkten, um die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest strafmildernd zu wirken:

  1. Anfechtung der Beweismittel: Oft lassen sich Fehler bei der Sicherstellung oder Analyse der Drogen nachweisen. Wurde etwa die Beschlagnahme rechtswidrig durchgeführt, können die Beweise unter Umständen nicht verwertet werden.
  2. Infrage stellen des Vorsatzes: Gerade bei Kurieren lässt sich oft argumentieren, dass keine Kenntnis über den genauen Inhalt der transportierten Pakete bestand.
  3. Nachweis einer Suchtproblematik: Liegt eine Drogenabhängigkeit vor, kann dies strafmildernd berücksichtigt werden. Eventuell kommt sogar eine Therapie statt Strafe in Betracht.
  4. Aufzeigen von Milderungsgründen: Persönliche Notlagen, Verführung durch Andere oder eine untergeordnete Beteiligung können sich positiv auf das Strafmaß auswirken.
  5. Kooperation mit den Behörden: Eine umfassende Aussage und Mithilfe bei der Aufklärung wird oft honoriert.

Bedeutung einer spezialisierten Strafverteidigung

Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit nicht geringen Mengen Amphetamin steht für die Beschuldigten enorm viel auf dem Spiel. Eine mehrjährige Haftstrafe kann das gesamte weitere Leben negativ beeinflussen – beruflich wie privat.

Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an kompetent verteidigen zu lassen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über:

  • Jahrelange Erfahrung in der Verteidigung bei BtM-Delikten
  • Fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung
  • Ein Netzwerk an Sachverständigen (z.B. Toxikologen)
  • Verhandlungsgeschick im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Gericht

 

Ich setze mich mit allen rechtlichen Mitteln dafür ein, für meine Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder zumindest eine deutliche Strafmilderung.

Dabei beginnt meine Arbeit nicht erst im Gerichtssaal, sondern bereits bei den ersten polizeilichen Ermittlungen und Vernehmungen. Oft lassen sich hier durch geschicktes Agieren bereits hier die Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf stellen.

Mögliche Szenarien und Verteidigungsansätze

Um die Verteidigungsmöglichkeiten zu veranschaulichen, möchte ich Ihnen einige typische Szenarien vorstellen:

Szenario 1: Zufallsfund bei einer Verkehrskontrolle: Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle werden im Kofferraum des Beschuldigten 100g Amphetamin gefunden. Er gibt an, nichts davon gewusst zu haben und das Auto von einem Bekannten geliehen zu haben.

Verteidigungsansatz: Hier ließe sich argumentieren, dass kein Vorsatz bezüglich des Besitzes vorlag. Zudem wäre zu prüfen, ob die Durchsuchung des Kofferraums überhaupt rechtmäßig war.

Szenario 2: Festnahme beim Straßenverkauf: Der Beschuldigte wird beim Verkauf von 5g Amphetamin an einen verdeckten Ermittler festgenommen. In seiner Wohnung werden weitere 50g gefunden.

Verteidigungsansatz: Die Gesamtmenge liegt, abhängig vom Reinheitsgehalt, noch unter der Grenze zur nicht geringen Menge. Es könnte auf eine Suchtproblematik und Handel zur Finanzierung des Eigenkonsums plädiert werden, um eine mildere Strafe zu erreichen.

Szenario 3: Großrazzia in einem Drogenlabor: Bei einer Razzia in einem illegalen Labor werden 10kg Amphetamin sichergestellt. Der Beschuldigte wird vor Ort angetroffen, bestreitet aber jede Beteiligung an der Herstellung.

Verteidigungsansatz: Hier wäre zu prüfen, ob dem Beschuldigten tatsächlich eine aktive Beteiligung nachgewiesen werden kann oder ob er eventuell nur eine untergeordnete Rolle (z.B. als Wachperson) innehatte.

Wie läuft ein typisches Strafverfahren ab?

Abschließend möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über den typischen Ablauf eines Strafverfahrens wegen nicht geringer Mengen Amphetamin geben:

  1. Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Sachverhalt, vernimmt Zeugen und lässt Beweise auswerten.
  2. Anklageerhebung: Bei hinreichendem Tatverdacht wird Anklage beim zuständigen Gericht erhoben.
  3. Zwischenverfahren: Das Gericht prüft, ob die Anklage zugelassen wird.
  4. Hauptverhandlung: Der Fall wird vor Gericht verhandelt, Zeugen werden gehört, Beweise geprüft.
  5. Urteil: Das Gericht fällt ein Urteil (Freispruch oder Verurteilung).
  6. Rechtsmittel: Gegen das Urteil können Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt werden.

 

In jeder dieser Phasen kann eine versierte Strafverteidigung entscheidenden Einfluss auf den Verlauf und Ausgang des Verfahrens nehmen. Je früher Sie sich anwaltliche Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis.

Fazit

Vorwürfe im Zusammenhang mit nicht geringen Mengen Amphetamin sind äußerst ernst zu nehmen und können weitreichende Konsequenzen haben. Eine spezialisierte strafrechtliche Verteidigung ist in diesen Fällen unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche rechtliche Strategie zu entwickeln.

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen bei derartigen Vorwürfen jederzeit zur Seite – kompetent, engagiert und diskret. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie in einen solchen Fall verwickelt sind oder auch nur den Verdacht haben, ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten zu sein.

Häufig gestellte Fragen

Was genau bedeutet „nicht geringe Menge“ bei Amphetamin?

Bei Amphetamin liegt die Grenze zur nicht geringen Menge bei 10 Gramm Wirkstoffgehalt. Dies entspricht 200 Konsumeinheiten à 50mg also je nach Reinheitsgrad etwa 20-50 Gramm des Stoffes, wie er auf der Straße gehandelt wird.

Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Menge, eventuellen Vorstrafen und den Umständen der Tat.

In Einzelfällen ist eine Bewährungsstrafe möglich, insbesondere bei Ersttätern oder wenn besondere Umstände vorliegen. Dies erfordert jedoch in der Regel eine geschickte Verteidigungsstrategie.

Auch dann kann es zu einer empfindlichen Strafe kommen, insbesondere wenn Handelsabsichten nachgewiesen werden. Die Strafe fällt jedoch in der Regel milder aus als bei dem Überschreiten der Grenze.

In manchen Fällen lässt sich argumentieren, dass keine Kenntnis über den genauen Inhalt bestand. Dies muss jedoch glaubhaft dargelegt werden und hängt stark vom Einzelfall ab.

Ja, eine nachgewiesene Suchtproblematik kann strafmildernd berücksichtigt werden. Unter Umständen kommt sogar eine Therapie statt einer Haftstrafe in Betracht.

Eine Kooperation, etwa durch umfassende Aussagen oder Mithilfe bei der Aufklärung weiterer Taten, wird von Gerichten oft positiv berücksichtigt. Ob dies im Einzelfall ratsam ist, sollte jedoch mit einem Anwalt besprochen werden.

Am besten sofort bei den ersten Anzeichen von Ermittlungen. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser sind die Chancen, den Verlauf des Verfahrens positiv zu beeinflussen.

Ja, gegen ein Urteil können unter Umständen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden. Auch hier ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen.

Die Eintragung bleibt in der Regel für mindestens 5 Jahre im Führungszeugnis bestehen, bei längeren Haftstrafen auch deutlich länger. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben.

Weitere Artikel

strafmaß versuchter mord

Strafmaß bei versuchtem Mord: Rechtliche Grundlagen und Strafzumessung

Versuchter Mord gehört zu den schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht und wird grundsätzlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Das Gericht kann jedoch nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Strafmilderung vornehmen, wodurch an die Stelle der lebenslangen Freiheitsstrafe eine zeitige Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren tritt. Entscheidend für die Strafzumessung sind die konkreten Tatumstände, die Persönlichkeit des Täters und ob ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch vorliegt.

Weiterlesen »
strafmaß versuchter totschlag

Strafmaß versuchter Totschlag: Rechtsfolgen und Strafzumessung

Der versuchte Totschlag wird nach § 212 StGB i.V.m. § 23 Abs. 2, § 49 StGB bestraft, wobei der Strafrahmen von ursprünglich mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe durch die Versuchsmilderung auf bis zu drei Monate herabgesetzt werden kann. Bei der Strafzumessung ist vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall nach § 213 StGB vorliegt, bevor die Versuchsmilderung angewandt wird – eine fundierte anwaltliche

Weiterlesen »
fahrlässige körperverletzung mit todesfolge strafmaß

Körperverletzung mit Todesfolge: Strafmaß und rechtliche Folgen

Die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) ist eine der schwersten Straftaten in Deutschland. Sie wird mit drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre. Eine professionelle Verteidigung kann Freispruch, Strafmilderung oder Einstellung erreichen, besonders durch Prüfung von Kausalität und Vorsatz

Weiterlesen »