Anwalt gegen Vorwurf der sexuellen Nötigung

Rechtsanwalt Goldbeck

Erfahrener Anwalt gegen den Vorwurf sexuelle Nötigung – Diskrete Beratung & engagierte Verteidigung

Sind Sie mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert? Fühlen Sie sich überfordert und unsicher, wie Sie damit umgehen sollen?

Als spezialisierter Anwalt für den Vorwurf der sexuellen Nötigung verstehe ich die emotionale Belastung und rechtlichen Herausforderungen, die solche Anschuldigungen mit sich bringen. Ich bin Stefan Goldbeck, spezialisiert auf Fälle sexueller Nötigung, und stehe Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Verteidigung bei Sexualdelikten weiß ich, wie wichtig eine einfühlsame, aber auch zielgerichtete rechtliche Unterstützung ist. Als Ihr Anwalt gegen den Vorwurf der sexuellen Nötigung höre ich Ihnen aufmerksam zu, analysiere Ihren Fall detailliert und entwickle eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Anwalt Vergewaltigung - Rechtsanwalt Stefan Goldbeck

Rechtliche Grundlagen

Sexuelle Nötigung

Definition des Tatbestandes

Die sexuelle Nötigung ist in § 177 StGB geregelt. Der Tatbestand liegt vor, wenn eine Person:

  • gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder
  • eine andere Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt.

Strafmaß und Konsequenzen

  • Grundtatbestand: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
  • Bei besonders schweren Fällen (z.B. Anwendung von Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben): Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
  • Bei Vergewaltigung oder gemeinschaftlicher Begehung: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren

Neben der Freiheitsstrafe können weitere Konsequenzen drohen:

  • Eintrag ins Führungszeugnis
  • Berufliche Einschränkungen, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen
  • Soziale Stigmatisierung
  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Opfers

Ähnliche und mitverwirklichte Delikte

Häufig können mit sexueller Nötigung weitere Straftaten einhergehen:

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Bei Minderjährigen: Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Nachstellung (§ 238 StGB), wenn der Tat eine längere Belästigung vorausging

Als erfahrener Anwalt gegen den Vorwurf sexuelle Nötigung ist es meine Aufgabe, jeden Aspekt des Vorwurfs genau zu prüfen und eine umfassende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Meine Leistungen als Anwalt für

den Vorwurf der sexuellen Nötigung

Erstberatung und Fallanalyse

Akteneinsicht und Beweisauswertung

Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien

Vertretung vor Gericht

Einlegung von Rechtsmitteln

Unterstützung bei der Resozialisierung

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

Diskreter Rechtsbeistand bei Vergewaltigungsvorwürfen durch Fachanwalt Stefan Goldbeck. Kompetente Vertretung und Opferbeistand.

Meine umfassenden

Leistungen für Sie

Erstberatung und Fallanalyse

In einem vertraulichen Erstgespräch höre ich Ihnen aufmerksam zu und erfasse alle Details Ihres Falls. Ich erkläre Ihnen verständlich die rechtliche Situation und die möglichen Konsequenzen. Gemeinsam erarbeiten wir eine erste Einschätzung und besprechen die nächsten Schritte. Mein Ziel ist es, Ihnen von Anfang an Klarheit und Sicherheit zu geben.

Akteneinsicht und Beweisauswertung

Ich analysiere sorgfältig alle Ermittlungsakten und Beweismittel. Dabei prüfe ich kritisch die Stichhaltigkeit der Vorwürfe und identifiziere mögliche Schwachstellen in der Anklage. Diese gründliche Auswertung bildet die Basis für unsere Verteidigungsstrategie.

Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien

Als Ihr Strafverteidiger gegen Vorwürfen der sexuellen Nötigung entwickle ich, basierend auf der Fallanalyse und Beweisauswertung, eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtige ich nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die Auswirkungen auf Ihr persönliches und berufliches Leben. Mein Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Vertretung vor Gericht

Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie engagiert und kompetent vor Gericht. Ich präsentiere Ihre Sicht der Dinge überzeugend, führe Zeugen- und Sachverständigenbefragungen durch und plädiere leidenschaftlich für Ihre Interessen. Meine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger kommt Ihnen hier zugute.

Einlegung von Rechtsmitteln

Falls nötig, lege ich Rechtsmittel wie Berufung oder Revision ein. Ich prüfe sorgfältig die Erfolgsaussichten und berate Sie über die Vor- und Nachteile. Mein Ziel ist es, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Unterstützung bei der Resozialisierung

Auch nach einem Verfahren stehe ich Ihnen zur Seite. Ich helfe Ihnen, mit den rechtlichen und sozialen Folgen umzugehen und einen Neuanfang zu gestalten.

So arbeiten

wir zusammen

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Sie kontaktieren mich telefonisch oder per E-Mail. Wir vereinbaren zeitnah einen Termin für ein vertrauliches Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall besprechen.

Entwicklung der Verteidigungsstrategie

Als Ihr Verteidiger gegen Vorwürfe der sexuellen Nötigung entwickle ich nach gründlicher Analyse aller Fakten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.

Aktive Vertretung und Begleitung

Ich vertrete Sie bei allen rechtlichen Schritten, von Vernehmungen bis hin zur Gerichtsverhandlung. Dabei halte ich Sie stets auf dem Laufenden und stehe Ihnen zur Seite.

Ihr Fachanwalt für Fälle sexueller Nötigung

Als renommierter Anwalt für sexuelle Nötigungsvorwürfe und Fachanwalt für Strafrecht mit über 10 Jahren Erfahrung in Sexualstrafverfahren bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Vorwürfen sexueller Nötigung. Meine langjährige Erfahrung und spezialisierte Expertise in diesem sensiblen Rechtsbereich ermöglichen es mir, Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Ich verstehe die emotionale Belastung, die solche Anschuldigungen mit sich bringen, und biete Ihnen nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch menschliche Unterstützung. Meine Kanzlei ist auf Diskretion und individuelle Betreuung ausgerichtet. Ich bin 24/7 im Notfall für Sie erreichbar und setze mich mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden und Ihre Zukunft zu schützen.

Häufig gestellte Fragen

Was genau bedeutet der Vorwurf der sexuellen Nötigung rechtlich und wie kann ein Anwalt für sexuelle Nötigungsdelikte mir helfen?

Sexuelle Nötigung ist ein Straftatbestand, bei dem jemand eine andere Person gegen ihren Willen oder mit Gewalt, durch Drohung oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage zu sexuellen Handlungen nötigt. Als Ihr Anwalt erkläre ich Ihnen genau, was die Vorwürfe in Ihrem Fall bedeuten und welche rechtlichen Konsequenzen möglich sind.

Generell besteht keine Pflicht, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Ich rate Ihnen, vor jeder Aussage bei der Polizei mit mir Rücksprache zu halten. Gemeinsam können wir entscheiden, ob und wie wir auf die Vorladung reagieren. In der Regel werden wir aber erst nach der Einsicht in die Ermittlungsakte eine Stellungnahme abgeben.

Die Dauer kann stark variieren, von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr. Ich setze mich dafür ein, das Verfahren so zügig wie möglich zu einem für Sie positiven Abschluss zu bringen und halte Sie über den Fortgang stets auf dem Laufenden.

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. In unserem Erstgespräch besprechen wir transparent die zu erwartenden Kosten und mögliche Zahlungsmodalitäten. Ich bemühe mich stets um eine faire und nachvollziehbare Kostenstruktur.

Ja, auch nach einer Verurteilung gibt es oft noch Handlungsmöglichkeiten. Ich prüfe für Sie die Möglichkeit von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision und unterstütze Sie bei der Resozialisierung und der Bewältigung der rechtlichen Folgen.

Diskretion hat in meiner Kanzlei oberste Priorität. Ich behandle alle Informationen streng vertraulich und sorge dafür, dass Ihr Fall mit größtmöglicher Diskretion bearbeitet wird, um Ihre Privatsphäre und Ihren Ruf zu schützen.

Eine Garantie kann ich nicht geben, aber ich setze all meine Erfahrung und mein Können ein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Mein Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen oder zumindest die mildestmögliche Strafe zu erwirken.

Wenn Sie die Vorwürfe bestreiten, entwickeln wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie. Ich prüfe alle Beweise kritisch, führe eigene Ermittlungen durch und arbeite daran, Ihre Version der Ereignisse überzeugend darzustellen.

Ich bereite Sie gründlich auf die Verhandlung vor, indem wir den Ablauf besprechen, mögliche Fragen durchgehen und Ihre Aussage vorbereiten. Mein Ziel ist es, dass Sie sich sicher und gut vorbereitet fühlen.

Ich berate Sie umfassend, wie Sie mit der Situation im beruflichen und privaten Umfeld umgehen können. Wir entwickeln Strategien, um Ihren Ruf zu schützen und die Auswirkungen auf Ihr Leben zu minimieren. Bei Bedarf arbeite ich auch mit PR-Experten zusammen, um Ihnen bestmöglich zu helfen.