Die Möglichkeiten mit einem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren in Berührung zu kommen sind vielfältig. Dies kann Ihnen als Beschuldigter, als Opfer wie auch als Zeuge widerfahren. Die persönlichen Auswirkungen, die ein solches Verfahren bei den Betroffenen hinterlässt, sind meist groß. Hier ist es sinnvoll und erleichternd, einen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, der die Mechanismen der staatlichen Maschinerie kennt und Einfluss hierauf nehmen kann.
Ich übernehme gerne Ihre Vertretung bei allen Vorwürfen und gegenüber allen Strafverfolgungsorganen in ganz Deutschland. Dabei gehe ich auf Ihre persönliche Problemlage ein, entwickle zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und verfolge diese dann konsequent
Wichtig ist zu allererst, dass Sie keine Einlassung zur Sache (auch nicht bei der Polizei) ohne Aktenkenntnis machen. Oft macht der Beschuldigte in einem frühen Stadium des Verfahrens Aussagen, deren Tragweite er nicht abschätzen kann und an denen er später festgehalten wird.
Die Aktenkenntnis ist wichtig, um zu erfahren, was konkret vorgeworfen wird, welche Aussagen mögliche Zeugen gemacht haben und welche Beweismittel sonst noch vorliegen könnten.
Die Ermittlungsakte kann aber nur von einem Rechtsanwalt und Verteidiger angefordert werden, weil nur er von der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde Akteneinsicht erhält und dann die Schwere des Vorwurfs und die Stärke des gegen seinen Mandanten bestehenden Verdachts abschätzen kann.
Darum ist es so wichtig, frühzeitig, und nicht erst bei einer Anklageerhebung, einen Verteidiger zu beauftragen.
Sodann kann ich mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen. Möglich ist von der Konfliktverteidigung bis hin zum Geständnis alles. Dieses muss auch nicht möglichst früh bei der Polizei abgelegt werden. Um Strafmilderung zu erreichen, reicht es, wenn dieses im Gericht geschieht.
In vielen Fällen ist es sogar möglich, es gar nicht erst zu einer Anklage kommen zu lassen. In diesen Fällen kann der Verteidiger schon im Vorfeld auf eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft hinwirken. Dann gilt der Beschuldigte weiterhin als unschuldig und die gesamten Kosten sind garantiert geringer als im Falle einer Verurteilung. Nehmen Sie daher so frühzeitig, wie möglich, Kontakt zu mir auf.