Der gerichtliche Teil des Strafverfahrens, auch Hauptverfahren genannt, wird hauptsächlich durch die Hauptverhandlung bestimmt. Durch viele Fernsehsendungen hat man eine ungefähre Vorstellung von ihrem Ablauf. Auch die teilnehmenden Personen, wie der Angeklagte, der Richter, der Verteidiger, der Staatsanwalt, die Zeugen und der Wachtmeister sind bekannt. Manchmal taucht sogar noch ein Nebenkläger auf.
Jedoch beginnt das gerichtliche Verfahren bereits mit dem Eingang der Anklage beim Gericht. Von diesem wird sie dann an den Angeklagten und seinen Verteidiger gesandt. Beide haben Gelegenheit, Einwendungen geltend zu machen. Zusätzlich können sie noch Beweismittel, wie Zeugen benennen.
Nach einer kurzen Frist bestimmt das Gericht den Termin zur Hauptverhandlung. Zu dieser werden der Angeklagte, sein Strafverteidiger und die Zeugen geladen. Den genauen Ablauf der Hauptverhandlung bespreche ich mit Ihnen genauso, wie auch die jeweilige Verteidigungsstrategie. Aufgrund meiner Erfahrung in der Strafverteidigung und der genauen Kenntnis der Ermittlungsakte werde ich Ihnen selbstverständlich einen Rat geben, ob Sie als Angeklagter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten.
Nachdem der Angeklagte die Gelegenheit hatte, zu den Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft etwas zu sagen, werden in der Regel die Zeugen befragt. Hierbei ist ein gewisses Fingerspitzengefühl und Taktik gefragt. Der Rechtsanwalt wird versuchen, die Glaubwürdigkeit der belastenden Zeugen zu erschüttern. Gleichzeitig versucht er natürlich entlastende Tatsachen für seinen Mandanten zu finden und vorzubringen. Außerdem erhält die Bewährungshilfe, wenn schon vorhanden, Gelegenheit zur Stellungnahme. Während der gesamten Hauptverhandlung achtet der Verteidiger darauf, dass die Rechte seines Mandanten geschützt werden. Weiterhin kann er natürlich auf eine Verfahrensabsprache, einen sogenannten Deal, oder eine Einstellung des Strafverfahrens hinwirken.
Am Ende der Hauptverhandlung hält zuerst die Staatsanwaltschaft das Plädoyer und dann der Verteidiger. Der Angeklagte hat das letzte Wort.
Die Hauptverhandlung endet mit dem Urteil. Gegen dieses können dann noch Rechtsmittel, wie Berufung und Revision, eingelegt werden.