Der Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln wie Amphetamin ist in Deutschland grundsätzlich strafbar. Besonders schwerwiegend wird es jedoch, wenn es sich um eine sogenannte "nicht geringe Menge" handelt. In diesem Fall drohen empfindliche Freiheitsstrafen, die das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen können. Als Fachanwalt für Strafrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe, mögliche Konsequenzen und effektive Verteidigungsstrategien bei Vorwürfen im Zusammenhang mit nicht geringen Mengen Amphetamin geben.