Effektive Verteidigung bei rechtlichen Herausforderungen seit über 10 Jahren
Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, befinden Sie sich vermutlich in einer der schwierigsten Situationen Ihres Lebens. Vielleicht wurde ein Ihnen nahestehender Mensch eines schweren Verbrechens beschuldigt oder Sie selbst sehen sich mit dem Vorwurf einer fahrlässigen Tötung konfrontiert. In beiden Fällen verstehe ich die enorme emotionale Belastung und Verunsicherung, die Sie gerade durchmachen.
Als erfahrener Strafverteidiger mit über 10 Jahren Erfahrung habe ich bereits viele Menschen in ähnlichen Situationen begleitet. Ich weiß, dass Sie jetzt vor allem eines brauchen: einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner, der Ihnen zuhört, Sie ernst nimmt und Ihnen in dieser Ausnahmesituation zur Seite steht.
Lassen Sie mich Ihnen zunächst versichern: Sie sind mit Ihren Sorgen und Ängsten nicht allein. Ich bin für Sie da und werde alles in meiner Macht Stehende tun, um Ihnen in dieser schweren Zeit beizustehen und die bestmögliche rechtliche Vertretung zu bieten.
Tötungsdelikts beschuldigt wird
Die Nachricht, dass ein geliebter Mensch eines Tötungsdelikts beschuldigt und womöglich bereits in Untersuchungshaft genommen wurde, trifft Angehörige meist wie ein Schock. Von einem Moment auf den anderen scheint die Welt Kopf zu stehen. Viele meiner Mandanten berichten mir von einem Gefühl der Hilflosigkeit und Ohnmacht angesichts dieser Situation.
Ich kann gut nachempfinden, dass Sie gerade von Fragen und Sorgen geradezu überwältigt werden:
All diese Fragen sind absolut verständlich und berechtigt. Als Ihr Rechtsanwalt sehe ich es als meine Aufgabe, Ihnen in dieser schwierigen Zeit Orientierung und Halt zu geben. Gemeinsam werden wir Schritt für Schritt vorgehen und ich werde Sie über alle rechtlichen Aspekte und nächsten Schritte ausführlich informieren.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass eine Beschuldigung noch lange keine Verurteilung bedeutet. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Meine Aufgabe als Verteidiger ist es, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und für ein faires Verfahren zu sorgen.
Die Untersuchungshaft stellt für viele Angehörige eine besondere Belastung dar. Der plötzliche Kontaktabbruch und die Ungewissheit sind enorm schwer zu ertragen. Ich werde mich umgehend darum kümmern, dass Sie eine Besuchserlaubnis erhalten und den Kontakt zu Ihrem Angehörigen aufnehmen können. Gemeinsam besprechen wir, wie Sie ihn in dieser Zeit bestmöglich unterstützen können.
Die Dauer der Untersuchungshaft lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir im Detail erörtern werden. Seien Sie versichert, dass ich mich mit allen rechtlichen Mitteln für eine Aufhebung oder zumindest Verkürzung der U-Haft einsetzen werde, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Was das weitere Verfahren angeht, werde ich Sie Schritt für Schritt begleiten und über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie und ich werde in enger Absprache mit Ihnen und dem Beschuldigten alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Dabei verliere ich nie aus den Augen, dass es hier um das Schicksal eines Menschen und seiner Familie geht. Mein Ziel ist es, nicht nur eine optimale juristische Vertretung zu bieten, sondern Ihnen auch menschlich zur Seite zu stehen. Ich habe ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte und bin jederzeit für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder einfach jemanden zum Reden brauchen.
Tötung beschuldigt werden
Der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung, beispielsweise nach einem tragischen Verkehrsunfall, kann das Leben von einem Moment auf den anderen aus den Fugen geraten lassen. Die meisten meiner Mandanten in dieser Situation sind zutiefst erschüttert und von Schuldgefühlen geplagt.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen sagen: Atmen Sie tief durch. Ich weiß, dass Sie gerade eine enorme psychische Belastung durchmachen. Die Vorstellung, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein, ist kaum zu ertragen. Viele meiner Mandanten berichten von Schlaflosigkeit, Angstzuständen und dem Gefühl, das eigene Leben sei plötzlich aus der Bahn geworfen.
In dieser Situation brauchen Sie jemanden, der Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite steht. Als Ihr Anwalt bin ich dieser Ansprechpartner für Sie. Ich nehme mir Zeit, Ihnen geduldig zuzuhören und alle Ihre Fragen zu beantworten. Gemeinsam werden wir die Situation analysieren und die nächsten Schritte planen.
Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bewusst machen: Eine fahrlässige Tötung unterscheidet sich grundlegend von vorsätzlichen Tötungsdelikten wie Mord oder Totschlag. Es handelt sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt, bei dem keine Tötungsabsicht vorlag. Dies wird auch bei der rechtlichen Bewertung und einer möglichen Strafzumessung berücksichtigt.
Ich verstehe, dass Sie sich jetzt vor allem fragen:
All diese Fragen werden wir ausführlich besprechen. Ich werde Ihnen einen realistischen Überblick über mögliche rechtliche Konsequenzen geben, ohne etwas zu beschönigen. Gleichzeitig möchte ich Ihnen aber auch die Angst vor der Zukunft nehmen. Gemeinsam werden wir Wege finden, wie Sie diese schwierige Zeit überstehen und Ihr Leben wieder in geordnete Bahnen lenken können.
Dabei geht es mir nicht nur um die juristische Vertretung. Ich sehe es auch als meine Aufgabe, Sie dabei zu unterstützen, mit der emotionalen Belastung umzugehen. Bei Bedarf kann ich Ihnen auch psychologische Unterstützung vermitteln. Sie müssen diese schwere Zeit nicht alleine durchstehen.
Ihren Anwalt entscheiden sollten
In einer so komplexen und emotional aufgeladenen Situation wie einem Tötungsdelikt ist die Wahl des richtigen Anwalts von entscheidender Bedeutung. Ich möchte Ihnen einige Gründe nennen, warum ich glaube, der richtige Ansprechpartner für Sie zu sein:
Seit vielen Jahren bin ich als Strafverteidiger tätig und habe zahlreiche Fälle im Bereich der Tötungsdelikte bearbeitet. Ich kenne die rechtlichen Feinheiten und prozessualen Besonderheiten dieser komplexen Verfahren aus dem Effeff.
Tötungsdelikte gehören zu meinen Schwerpunkten. Ich bin stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und nutze mein Fachwissen, um die bestmögliche Verteidigung für meine Mandanten zu erreichen.
Bei mir sind Sie keine anonyme Fallnummer. Ich nehme mir Zeit für Sie, höre Ihnen zu und stehe Ihnen auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung, wenn Sie mich brauchen.
Ich verstehe die enorme emotionale Belastung, die mit einem Tötungsdelikt einhergeht. Mein Ansatz ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen.
Ich kommuniziere offen und ehrlich mit Ihnen über alle Aspekte des Verfahrens. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihnen stets realistisch die Chancen und Risiken aufzeige.
Ich setze mich mit vollem Einsatz für meine Mandanten ein und lasse nichts unversucht, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Meine zufriedenen Mandanten haben ihre Erfahrungen in zahlreichen positiven Online-Bewertungen geteilt. Diese Referenzen sprechen für die Qualität meiner Arbeit.
Durch meine langjährige Tätigkeit verfüge ich über ein breites Netzwerk an Experten, die ich bei Bedarf hinzuziehen kann – sei es für psychologische Gutachten, Unfallrekonstruktionen oder andere spezielle Fragestellungen.
wegen eines Tötungsdelikts
Lassen Sie mich Ihnen einen groben Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens geben, damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, was auf Sie zukommen kann:
Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein, sammelt Beweise und vernimmt Zeugen. In dieser Phase ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig einschalten, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls eigene Ermittlungen anzustellen.
Tötungsdelikte gehören zu meinen Schwerpunkten. Ich bin stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und nutze mein Fachwissen, um die bestmögliche Verteidigung für meine Mandanten zu erreichen.
Bei mir sind Sie keine anonyme Fallnummer. Ich nehme mir Zeit für Sie, höre Ihnen zu und stehe Ihnen auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung, wenn Sie mich brauchen.
Ich verstehe die enorme emotionale Belastung, die mit einem Tötungsdelikt einhergeht. Mein Ansatz ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen.
Ich kommuniziere offen und ehrlich mit Ihnen über alle Aspekte des Verfahrens. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihnen stets realistisch die Chancen und Risiken aufzeige.
Während dieses gesamten Prozesses stehe ich Ihnen zur Seite, erkläre Ihnen jeden Schritt und treffe alle wichtigen Entscheidungen in enger Abstimmung mit Ihnen.
jetzt weiter?
Ich kann gut verstehen, dass Sie sich in dieser Situation überfordert und orientierungslos fühlen. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt gehen. Ich biete Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch an, bei dem wir Ihre individuelle Situation besprechen und die nächsten Schritte planen können.
In diesem Gespräch nehme ich mir Zeit, Ihnen geduldig zuzuhören und all Ihre Fragen zu beantworten. Wir werden die rechtliche Lage analysieren und ich werde Ihnen einen Überblick über mögliche Verteidigungsstrategien geben. Gleichzeitig können Sie mich persönlich kennenlernen und entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – je früher wir uns der Sache annehmen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren. Sie erreichen mich unter +49 251 93257752 (Münster) und +49 211 88250158 (Düsseldorf) und über die Online-Anfrage. Auch in Notfällen bin ich für Sie da und unter +4917610407482 rund um die Uhr erreichbar.
Denken Sie daran: Sie müssen diese schwierige Situation nicht alleine durchstehen. Ich bin an Ihrer Seite und werde alles in meiner Macht Stehende tun, um Ihnen beizustehen und die bestmögliche rechtliche Vertretung zu bieten.
Lassen Sie uns gemeinsam den Weg durch diese Krise gehen – Schritt für Schritt, mit Kompetenz, Engagement und menschlichem Beistand.
Strafverteidiger und Fachanwalt Stefan Goldbeck vertritt Sie bei Tötungsdelikten. Kompetente Beratung und engagierte Verteidigung in allen Fällen von Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung.
Mord und Totschlag unterscheiden sich hauptsächlich in der Art und Weise der Tötung oder den Beweggründen der Tat. Mord ist die schwerste Form der vorsätzlichen Tötung und zeichnet sich durch besondere Merkmale wie zum Beispiel Heimtücke, Grausamkeit oder niedrige Beweggründe aus. Totschlag hingegen ist eine vorsätzliche Tötung ohne diese speziellen Mordmerkmale. Oft geschieht ein Totschlag im Affekt oder aus einer emotional aufgeladenen Situation heraus. Die rechtlichen Konsequenzen sind bei Mord schwerwiegender, mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Die Dauer eines Strafverfahrens wegen eines Tötungsdelikts kann stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel dauert ein solches Verfahren mehrere Monate bis hin zu einem Jahr oder länger. Das Ermittlungsverfahren kann bereits einige Monate in Anspruch nehmen. Die Hauptverhandlung erstreckt sich oft über mehrere Verhandlungstage, manchmal sogar Wochen. Komplexe Fälle mit umfangreichen Beweisaufnahmen oder mehreren Angeklagten können sich noch länger hinziehen. Als Anwalt setze ich mich dafür ein, das Verfahren so zügig wie möglich voranzutreiben, ohne dabei die Gründlichkeit der Verteidigung zu vernachlässigen.
Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund, der eine Strafbarkeit ausschließen kann. Wenn jemand in Notwehr gehandelt hat, bedeutet das, dass er eine Handlung zur Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausgeführt hat. In solchen Fällen kann trotz einer Tötung ein Freispruch erfolgen. Allerdings muss die Notwehrsituation genau geprüft werden: War der Angriff wirklich gegenwärtig? War die Verteidigungshandlung erforderlich und angemessen? Als Verteidiger arbeite ich daran, eine mögliche Notwehrsituation detailliert aufzuarbeiten und nachzuweisen, um einen Freispruch zu erwirken.
Als Beschuldigter in einem Tötungsdelikt haben Sie grundlegende Rechte, die ich als Ihr Anwalt mit aller Kraft verteidigen werde. Dazu gehört das Recht zu schweigen – Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie haben das Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl und können jederzeit einen Anwalt hinzuziehen. Außerdem haben Sie das Recht, Beweisanträge zu stellen und Zeugen zu befragen. Sie dürfen Akteneinsicht nehmen und werden über den Tatvorwurf informiert. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Ich sorge dafür, dass all diese Rechte gewahrt werden und Sie ein faires Verfahren erhalten.
Als Angehöriger eines Mordopfers haben Sie die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dies gibt Ihnen bestimmte Rechte im Prozess, wie das Anwesenheitsrecht bei allen Verhandlungen, das Recht Fragen zu stellen und Beweisanträge zu stellen. Sie können auch einen Opferanwalt hinzuziehen, der Ihre Interessen als Nebenkläger vertritt. Obwohl Sie keinen direkten Einfluss auf das Urteil haben, kann Ihre Beteiligung am Verfahren dazu beitragen, dass alle relevanten Aspekte beleuchtet werden. Als Anwalt kann ich Sie in der Rolle des Nebenklägervertreters unterstützen und Ihre Interessen im Verfahren wahren.
Fahrlässige Tötung unterscheidet sich grundlegend von Mord oder Totschlag, da hier keine Tötungsabsicht vorliegt. Bei einer fahrlässigen Tötung hat der Täter den Tod eines Menschen unbeabsichtigt, aber durch mangelnde Sorgfalt verursacht. Ein typisches Beispiel wäre ein tödlicher Verkehrsunfall aufgrund von Unachtsamkeit. Die Strafe für fahrlässige Tötung ist in der Regel deutlich milder als bei vorsätzlichen Tötungsdelikten. Als Verteidiger ist es in solchen Fällen meine Aufgabe, den Grad der Fahrlässigkeit genau zu prüfen und gegebenenfalls zu argumentieren, dass der Unfall trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht zu vermeiden war.
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