Honorar

Rechtsanwalt Goldbeck

Honorar und Kosten Ihrer Strafverteidigung bei Rechtsanwalt Goldbeck

Die Wahl eines kompetenten Strafverteidigers ist eine entscheidende Investition in Ihre Zukunft. Als Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit mehr als 10 Jahren an Erfahrung lege ich großen Wert auf Transparenz, Fairness und eine individuelle Beratung. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Kostenstruktur meiner Verteidigung sowie die Faktoren, die diese beeinflussen.

Kostenfreie Voranfrage

und Erstberatung

Unabhängig vom Stand Ihres Verfahrens – ob im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufungsverfahren oder in der Revision – biete ich Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Voranfrage. Diese erlaubt Ihnen eine risikofreie Einschätzung der zu erwartenden Kosten und ggf. Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung. Ihre Anfrage unterliegt hierbei selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Im Rahmen einer kurzen  Erstberatung analysieren wir gemeinsam Ihre Situation, klären offene Fragen und prüfen, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. 

Wenn Sie hierüber hinausgehend eine ausführliche Rechtsberatung wünschen, erhalten Sie diese gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch in meiner Kanzlei oder per Videokonferenz. Hierbei nehmen ich mir die Zeit, all Ihre Fragen zu beantworten. Die Kosten für ein solches ausführliches persönliches Beratungsgespräch betragen 220,00 EUR (inklusive Umsatzsteuer).

Faktoren, die die Kosten

der Strafverteidigung beeinflussen

Die Höhe des Honorars richtet sich nach mehreren Faktoren:

Komplexität des Verfahrens

Der Umfang eines Strafverfahrens beeinflusst maßgeblich die Kosten der Verteidigung. Einfache Fälle wie Ladendiebstahl erfordern in der Regel weniger Aufwand als komplexe Wirtschaftsstrafsachen oder Mordprozesse. Gerade in diesen Verfahren und im Sexualstrafrecht ist der Aktenumfang immens. Hinzu kommt die häufige Problematik, dass Teile der Akte nur direkt bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eingesehen werden können.

Rechtliche Komplexität

Besonders anspruchsvolle Fälle wie Revisionen, Verfassungsbeschwerden oder Menschenrechtsbeschwerden erfordern oft intensivere rechtliche Prüfung und können daher kostenintensiver sein.

Ihre persönliche Ziele und Besonderheiten

Sind Sie Beamter oder Waffenscheinbesitzer? Geht es Ihnen nur um die Vermeidung einer Gefängnisstrafe oder ist es Ihnen wichtig dass das Verfahren eingestellt wird oder es zumindest nicht zu einer Vorstrafe kommt? – Ihr Interesse am Ausgang des Verfahrens beeinflusst auch den Umfang der notwendigen Verteidigungsmaßnahmen.

Individuelle

Honorarvereinbarungen

In der Regel treffe ich mit meinen Mandanten eine individuelle Honorarvereinbarung, die den tatsächlichen zeitlichen Aufwand meiner Arbeit berücksichtigt. Diese Regelung gewährleistet eine angemessene Vergütung für meine Leistungen und ermöglicht eine optimale Verteidigung. Etwaige Auslagen wie Fahrtkosten oder Kopiergebühren werden nach Abschluss des Mandats gesondert abgerechnet.

Je nach Umfang und Komplexität des Verfahrens stehen verschiedene Abrechnungsmodelle zur Verfügung:

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Für kleinere Verfahren berechne ich das Zweifache der gesetzlichen Gebühren. In Bußgeldverfahren berechne ich die gesetzlichen Gebühren, die in der Regel auch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Zeithonorar

Abrechnung nach Stundenaufwand für mittlere bis größere Verfahren.

Pauschalhonorar

Für maximale Transparenz und Sicherheit bei umfangreichen Verfahren.

Kombination

In bestimmten Fällen ist auch eine Kombination aus gesetzlichen Gebühren, Zeithonorar und Pauschalhonorar möglich.

Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie, dass viele Rechtsschutzversicherungen Kosten im Zusammenhang mit Strafverfahren ausschließen Dies gilt insbesondere für reine Vorsatzdelikte, Verbrechenstatbestände und Sexualdelikte. Selbst wenn Ihre Versicherung solche Kosten abdeckt, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob Sie diese informieren möchten. Versicherungen speichern solche Informationen langfristig, was bei späteren Vertragsabschlüssen problematisch sein könnte. Darüber hinaus verlangen Versicherer oft detaillierte Fallinformationen, ohne jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu besitzen. Dies kann dann schnell bei der Verteidigung Ihr Schweigerecht aushebeln. Bei Bußgeldverfahren hingegen kann die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgenommen werden, soweit diese zur Kostenübernahme verpflichtet ist.

Prozesskostenhilfe im Strafrecht

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe für Beschuldigte oder Angeklagte. Hier gibt es nur die Pflichtverteidigung. Die Pflichtverteidigung ist jedoch völlig unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Selbst vermögende Personen können in bestimmten Fällen einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, wenn sie keinen Wahlverteidiger bekommen. Eine Erstattung der Verteidigerkosten durch die Staatskasse erfolgt nur bei Freispruch oder Zurückweisung der Anklage im Rahmen der notwendigen Auslagen. Für Geschädigte von Straftaten besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Staat oder eine Opferhilfeorganisation. Ich berate Sie hierzu gerne.

Warum sich eine gute Strafverteidigung lohnt

Eine fundierte Strafverteidigung ist oft günstiger als die Konsequenzen einer schlechten oder gar keiner Verteidigung. Gerade bei drohenden Vorstrafen, hohen Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen ist jeder investierte Euro gut angelegt. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht finden wir gemeinsam eine Lösung, die sowohl Ihren finanziellen Möglichkeiten als auch den Anforderungen an eine optimale Verteidigung gerecht wird. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Ihre bestmögliche Verteidigung!