Ihr Recht auf kompetenten Rechtsbeistand im Strafverfahren
Wenn Sie oder ein Angehöriger mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, kann die Situation schnell überwältigend und beängstigend werden. Viele Betroffene fragen sich: Habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Wie funktioniert das Verfahren und welche Kosten kommen auf mich zu? Als Fachanwalt für Strafrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel einen umfassenden Überblick über das Thema Pflichtverteidigung geben und Ihnen aufzeigen, wie Sie in dieser schwierigen Situation die bestmögliche rechtliche Unterstützung erhalten.
Anspruch auf eine Pflichtverteidigung?
Eine Pflichtverteidigung wird angeordnet, wenn das Gesetz dies vorsieht oder der Beschuldigte einen entsprechenden Antrag stellt. Sie soll sicherstellen, dass auch Beschuldigte, die sich keinen Wahlverteidiger leisten können oder wollen, angemessen vertreten werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 140 ff. der Strafprozessordnung (StPO).
Die relevanten Fälle der notwendigen Verteidigung sind in § 140 StPO geregelt. Demnach ist eine Pflichtverteidigung unter anderem in folgenden Situationen vorgesehen:
Bei schweren Straftaten, die vor dem Schöffengericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht verhandelt werden
Wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird
Bei besonders komplexen Sach- oder Rechtslagen
Wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann, z.B. aufgrund einer Behinderung
wenn sich der Beschuldigte in Haft befindet oder eine Untersuchungshaft angeordnet werden soll
Wichtig: Eine Pflichtverteidigung ist nicht zwangsläufig kostenfrei. Die Kostenübernahme hängt vom Verfahrensausgang ab. Je nach Ausgang des Verfahrens können Sie verpflichtet sein, die Kosten zu tragen.
einer Pflichtverteidigung
Wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen, wird entweder von Amts wegen ein Verteidiger ausgesucht und bestellt oder Sie können selbst einen Antrag stellen. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Sie bei diesem Prozess unterstützen und gegebenenfalls als Ihr Pflichtverteidiger bestellt werden.
Der Ablauf gestaltet sich typischerweise wie folgt:
Prüfung des Falls
Zunächst analysiere ich Ihre individuelle Situation und prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung gegeben sind.
Antragstellung
Falls erforderlich, stelle ich umgehend einen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers.
Akteneinsicht
Nach der Bestellung verschaffe ich mir einen umfassenden Überblick über Ihren Fall durch gründliche Akteneinsicht.
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
Basierend auf den Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und in enger Abstimmung mit Ihnen entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Vertretung im Verfahren
Ich vertrete Sie engagiert in allen Phasen des Strafverfahrens, von Vernehmungen über die Hauptverhandlung bis hin zu möglichen Rechtsmitteln.
Verlassen Sie sich nicht auf die Auswahl Ihres Verteidigers durch das Gerichts, denn dieses wählt häufig einen für sich angenehmen Anwalt aus.
als Fachanwalt für Strafrecht
Als spezialisierter Strafverteidiger verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Pflichtverteidigung. Meine Kompetenzen umfassen:
Umfassende Kenntnis des Strafrechts und der Strafprozessordnung
Erfahrung mit einer Vielzahl von Fällen, von Bagatelldelikten bis hin zu Kapitalverbrechen
Proaktive Verteidigungsstrategien, die alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen
Verständliche Erklärung komplexer rechtlicher Sachverhalte
24-Stunden-Erreichbarkeit für Notfälle, auch an Wochenenden
eines Strafverfahrens
Es ist völlig normal, dass Sie sich in einer äußerst angespannten emotionalen Lage befinden, wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind. Viele meiner Mandanten berichten von:
Verunsicherung und Angst vor den Konsequenzen des Verfahrens
Sorgen um ihre berufliche und familiäre Zukunft
Gefühlen der Hilflosigkeit gegenüber dem Justizsystem
Ungewissheit über den Verfahrensablauf und die eigenen Rechte
Als Ihr Verteidiger sehe ich es als meine Aufgabe, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich beizustehen. Ich nehme mir die Zeit, Ihnen jeden Schritt des Verfahrens verständlich zu erklären und Ihre Fragen geduldig zu beantworten. Mein Ziel ist es, Ihnen ein Gefühl der Sicherheit und Kontrolle zurückzugeben.
Pflicht- und Wahlverteidiger
Ein häufiges Missverständnis ist, dass Pflichtverteidiger weniger engagiert arbeiten würden als Wahlverteidiger. Dies ist nicht der Fall. Als Pflichtverteidiger bin ich denselben berufsrechtlichen Pflichten unterworfen und setze mich mit dem gleichen Engagement für Ihre Interessen ein wie bei einer Wahlverteidigung.
Der Hauptunterschied liegt in der Art der Bestellung und der Kostenregelung:
Ein Wahlverteidiger wird von Ihnen selbst beauftragt und bezahlt.
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, die Kosten trägt zunächst der Staat.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie auch einen gewissen Einfluss auf die Auswahl des Anwalts als Ihr Pflichtverteidiger haben können. Das Gericht berücksichtigt in der Regel Ihre Wünsche, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen.
Beschuldigte im Strafverfahren
Um Ihre Situation bestmöglich zu meistern, möchte ich Ihnen einige praktische Ratschläge mit auf den Weg geben:
Bewahren Sie Ruhe
Auch wenn die Situation beängstigend ist, versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Schweigen ist Gold
Machen Sie ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt keine Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Dokumentieren Sie alles
Notieren Sie sich alle relevanten Informationen und Ereignisse im Zusammenhang mit Ihrem Fall.
Sammeln Sie Beweise
Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die für Ihre Verteidigung nützlich sein könnten.
Seien Sie ehrlich zu Ihrem Anwalt
Nur wenn ich alle Fakten kenne, kann ich Sie optimal verteidigen.
Folgen Sie den Anweisungen Ihres Verteidigers
Ich gebe Ihnen Ratschläge, um Ihre Situation zu verbessern - befolgen Sie diese.
Bereiten Sie sich auf Verhandlungen vor
Ich werde Sie gründlich auf alle Termine und Verhandlungen vorbereiten.
zur erfolgreichen Verteidigung
Der erste und wichtigste Schritt zu Ihrer erfolgreichen Verteidigung ist die Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafverteidiger. In meiner Kanzlei läuft dies folgendermaßen ab:
Kostenfreies Erstgespräch
In einem ersten Telefonat oder persönlichen Treffen analysieren wir gemeinsam Ihre Situation.
Aufklärung über den Verfahrensablauf
Ich erkläre Ihnen verständlich, was Sie im weiteren Verlauf des Strafverfahrens erwartet.
Prüfung der Verteidigungsmöglichkeiten
Wir besprechen, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen oder ob eine Wahlverteidigung sinnvoll ist.
Entwicklung einer Strategie
Basierend auf den Einzelheiten Ihres Falls entwickeln wir gemeinsam die beste Vorgehensweise.
Transparente Kostenaufklärung
Ich erläutere Ihnen die möglichen Kosten und Finanzierungsoptionen.
Sofortige Handlungsbereitschaft
Bei Bedarf kann ich umgehend tätig werden, etwa bei einer Verhaftung oder drohenden Untersuchungshaft.
in schwierigen Zeiten
Ein Strafverfahren kann das Leben eines Menschen grundlegend verändern. In dieser herausfordernden Situation ist es entscheidend, einen erfahrenen und engagierten Verteidiger an seiner Seite zu haben. Als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen nicht nur fundierte rechtliche Expertise, sondern auch menschlichen Beistand und eine 24-Stunden-Erreichbarkeit für Notfälle.
Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Je früher Sie sich von einem kompetenten Strafverteidiger beraten lassen, desto besser sind Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens. Ob Pflichtverteidigung oder Wahlverteidigung – als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite. Kontaktieren Sie mich noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen durchzusetzen.
Strafverteidiger und Fachanwalt Stefan Goldbeck vertritt Sie bei der Pflichtverteidigung. Kompetente Beratung und engagierte Verteidigung in allen strafrechtlichen Fällen.
Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht in Fällen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO, z.B. bei schweren Straftaten, komplexen Sachverhalten oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können.
Nicht zwangsläufig. Je nach Ausgang des Verfahrens können Sie verpflichtet sein, die Kosten ganz oder teilweise zu tragen.
Sie können einen Wunsch äußern, den das Gericht in der Regel berücksichtigen muss, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen.
Der Ablauf einer Pflichtverteidigung unterscheidet sich in der Praxis kaum von dem einer Wahlverteidigung. Als Pflichtverteidiger bin ich denselben berufsrechtlichen Pflichten unterworfen und setze mich mit gleichem Engagement für Ihre Interessen ein. Der Hauptunterschied liegt in der Bestellung und Kostenregelung: Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wobei die Kosten zunächst vom Staat getragen werden. Ein Wahlverteidiger hingegen wird von Ihnen selbst beauftragt und bezahlt.
In begründeten Fällen können Sie einen Antrag auf Verteidigerwechsel stellen.
Ja, wenn wichtige Gründe vorliegen, z.B. ein Vertrauensverlust oder Interessenkonflikte.
Die Bestellung erfolgt, sobald die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vorliegen, spätestens vor einer Vernehmung oder Gegenüberstellung.
Ja, Sie können zusätzlich einen Wahlverteidiger mandatieren.
In diesem Fall können Sie nach Beendigung des Prozesses einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Die Bestellung sollte unverzüglich erfolgen, sobald die Voraussetzungen vorliegen. In dringenden Fällen kann dies auch sehr kurzfristig geschehen.
Kinderhaus 17
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