Strafverfahren

Rechtsanwalt Goldbeck

Ihr professioneller Wegweiser mit Fachanwalt Goldbeck

24/7 Erreichbarkeit im Notfall, individuelle Beratung und kompetente Verteidigung

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu landen, ist für die meisten Menschen eine beängstigende Vorstellung. Doch die Realität zeigt: Es kann jeden treffen, oft auch durch unglückliche Umstände oder Missverständnisse. In solch einer Situation ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben. Als Fachanwalt für Strafrecht möchte ich Ihnen mit diesem Artikel einen umfassenden Einblick in den Ablauf eines Strafverfahrens geben und aufzeigen, wie eine professionelle Verteidigung Ihre Rechte schützt und Ihre Interessen wahrt.

Was ist

ein Strafverfahren?

Ein Strafverfahren ist ein rechtlich geregelter Prozess, in dem staatliche Behörden den Vorwurf einer Straftat untersuchen und gegebenenfalls ahnden. Es beginnt mit dem Verdacht einer Straftat und kann mit einem Freispruch, einer Einstellung oder einer Verurteilung enden.

Der Weg durch ein Strafverfahren ist oft lang und komplex. Als Beschuldigter sehen Sie sich mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert: Verhöre, Durchsuchungen, möglicherweise sogar Untersuchungshaft. In jeder Phase des Verfahrens können entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Deshalb ist es so wichtig, von Anfang an einen versierten Strafverteidiger zu konsultieren.

Die 5 entscheidenden

Phasen eines Strafverfahrens

1. Ermittlungsverfahren, §§ 158 ff. StPO

Das Ermittlungsverfahren bildet den Auftakt eines Strafverfahrens. Sobald die Staatsanwaltschaft oder die Polizei von einem möglichen Straftatbestand Kenntnis erlangt, beginnen sie mit Ermittlungen. In dieser Phase werden Beweise gesammelt, Zeugen vernommen und der Sachverhalt aufgeklärt. Als Beschuldigter haben Sie in dieser Phase bereits wichtige Rechte, die in der Strafprozessordnung (StPO) verankert sind:

  • Das Recht zu schweigen (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO): Sie müssen sich nicht selbst belasten und können die Aussage verweigern.
  • Das Recht auf einen Verteidiger (§ 137 Abs. 1 StPO): Sie können jederzeit, auch schon vor der ersten Vernehmung, einen Verteidiger konsultieren.
  • Das Recht, Beweisanträge zu stellen (§ 163a Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 166 StPO): Sie können Entlastungsbeweise vorbringen und die Erhebung weiterer Beweise beantragen.


Zusätzlich haben Sie das Recht, über diese Rechte belehrt zu werden (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers kann hier entscheidend sein. Er kann nicht nur Ihre Rechte wahren, sondern auch aktiv Einfluss auf die Ermittlungen nehmen, etwa durch eigene Beweisanträge oder die Anforderung von Akteneinsicht.

2. Zwischenverfahren, §§ 198 ff. StPO

Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Tatverdacht ausreicht, erhebt sie Anklage beim zuständigen Gericht. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Auch in dieser Phase kann ein erfahrener Strafverteidiger wertvolle Arbeit leisten, indem er etwa auf Schwachstellen in der Anklage hinweist oder zusätzliche entlastende Beweise einbringt.

3. Hauptverfahren, §§ 212 ff., § 226 ff. StPO

Das Herzstück des Strafverfahrens ist die Hauptverhandlung vor Gericht. Hier werden alle Beweise präsentiert, Zeugen vernommen und Sachverständige gehört. Am Ende steht das Urteil: Freispruch oder Verurteilung. In der Hauptverhandlung zeigt sich die ganze Kunst der Strafverteidigung. Ein versierter Anwalt wie ich kann hier durch geschicktes Kreuzverhör von Zeugen, überzeugende Plädoyers und taktisch kluge Anträge entscheidend auf den Ausgang des Verfahrens einwirken.

4. Rechtsmittelverfahren, §§ 296 ff. StPO

Nach dem Hauptverfahren gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Zu den möglichen Rechtsmitteln gehören die Berufung und die Revision. Diese Phase ist entscheidend, um ein möglicherweise fehlerhaftes Urteil anzufechten und eine erneute Überprüfung des Falls zu erwirken.

5. Vollstreckungsverfahren, §§ 449 ff. StPO

Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, schließt sich das Vollstreckungsverfahren an. In dieser Phase geht es um die Umsetzung des Urteils, sei es die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, die Zahlung einer Geldstrafe oder die Erfüllung von Auflagen. Es ist wichtig zu betonen, dass jede dieser Phasen ihre eigenen rechtlichen Feinheiten und Herausforderungen mit sich bringt. Als erfahrener Strafverteidiger bin ich in der Lage, Sie durch alle Stadien des Verfahrens kompetent zu begleiten und Ihre Interessen in jeder Phase optimal zu vertreten.

Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

im Strafverfahren

Im Rahmen eines Strafverfahrens spielen Beweise eine zentrale Rolle. Allerdings unterliegt die Erhebung und Verwertung von Beweisen strikten rechtlichen Regeln. Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote sind wichtige Instrumente des Rechtsstaats, um die Rechte des Beschuldigten zu schützen und die Integrität des Strafverfahrens zu gewährleisten.

Beweiserhebungsverbote

Beweiserhebungsverbote untersagen den Strafverfolgungsbehörden, bestimmte Beweise überhaupt zu erheben. Sie können sich aus dem Gesetz ergeben oder auf Grundrechten basieren. Beispiele sind:

Das Verbot der Vernehmung von Geistlichen über Tatsachen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurden (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO)
Das Verbot der Telekommunikationsüberwachung bei bestimmten Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)
Das Verbot der Erhebung von Beweisen unter Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG)

Beweisverwertungsverbote

Beweisverwertungsverbote hingegen verbieten die Verwendung bereits erhobener Beweise im Verfahren. Sie können sich direkt aus dem Gesetz ergeben (z.B. § 136a Abs. 3 S. 2 StPO für unter Zwang erlangte Aussagen) oder von der Rechtsprechung entwickelt worden sein. Man unterscheidet:

Unselbstständige Beweisverwertungsverbote: Diese folgen direkt aus einem Verstoß gegen Beweiserhebungsverbote.
Selbstständige Beweisverwertungsverbote: Diese können auch bei rechtmäßiger Beweiserhebung greifen, wenn die Verwertung gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen würde.

Konsequenzen von Beweisverboten

Die Konsequenzen von Beweisverboten können weitreichend sein:

Ausschluss von Beweismitteln

Beweise, die unter Verletzung von Beweisverboten erlangt wurden, dürfen im Verfahren nicht verwendet werden.

Fernwirkung

Unter Umständen können auch Beweise, die mittelbar aus einem verbotenen Beweis gewonnen wurden, unverwertbar sein ("Frucht des vergifteten Baumes").

Verfahrenshindernis

In extremen Fällen können schwerwiegende Verstöße gegen Beweisverbote sogar zu einem Verfahrenshindernis führen.

Revision

Die Verwertung verbotener Beweise kann ein Revisionsgrund sein und zur Aufhebung eines Urteils führen.

Die Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt, ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Als erfahrener Strafverteidiger bin ich in der Lage, mögliche Verstöße gegen Beweisverbote zu erkennen und im Interesse meiner Mandanten geltend zu machen.

Die Rolle des

Strafverteidigers

Als Fachanwalt für Strafrecht sehe ich meine Aufgabe darin, Ihre Rechte und Interessen in jeder Phase des Verfahrens bestmöglich zu vertreten. Das beginnt bei der ersten Vernehmung und endet erst, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Konkret bedeutet das:

Ich berate Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten
Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie
Ich prüfe die Rechtmäßigkeit aller Ermittlungsmaßnahmen
Ich stelle Anträge auf Einstellung des Verfahrens, wo dies möglich ist
Ich vertrete Sie vor Gericht und führe Ihre Verteidigung

Dabei ist mir wichtig, dass Sie sich jederzeit gut aufgehoben und verstanden fühlen. Ein Strafverfahren ist für die meisten Menschen eine extreme Belastung. Als Ihr Anwalt bin ich nicht nur Ihr rechtlicher Beistand, sondern auch Ihr Vertrauter und Unterstützer in dieser schwierigen Situation.

Besonderheiten

bei Verkehrsdelikten

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht möchte ich an dieser Stelle auch auf die Besonderheiten bei Strafverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten eingehen. Ob Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – viele Menschen unterschätzen die strafrechtlichen Konsequenzen solcher Vorfälle.

Gerade hier zeigt sich der Vorteil meiner spezialisierten Kanzlei: Durch meine Expertise sowohl im Straf- als auch im Verkehrsrecht kann ich Ihnen eine ganzheitliche Verteidigung bieten, die beide Rechtsgebiete berücksichtigt. Das kann entscheidend sein, um nicht nur strafrechtliche Sanktionen abzuwenden, sondern auch den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis sicherzustellen.

Warum Sie auf

spezialisierte Expertise setzen sollten

In einem Strafverfahren steht viel auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihre berufliche Zukunft, Ihr Ansehen. Da sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich nicht nur über fundiertes theoretisches Wissen, sondern auch über langjährige praktische Erfahrung in der Strafverteidigung.

Meine Kanzlei ist ausschließlich auf den Bereich des Strafrechtes spezialisiert. Das ermöglicht mir, mich voll und ganz auf diese komplexen Rechtsgebiete zu konzentrieren und Ihnen eine erstklassige Verteidigung zu bieten. Dabei profitieren Sie von:

Meiner fundierten Expertise als Fachanwalt für Strafrecht
Meiner Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Strafverfahren
Meiner Vernetzung mit anderen Experten (z.B. Sachverständige)
Meiner 24-Stunden-Erreichbarkeit in Notfällen

Professionelle Unterstützung

kann entscheidend sein

Ein Strafverfahren ist eine ernste Angelegenheit, die Ihr Leben nachhaltig beeinflussen kann. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung können Sie jedoch selbst in schwierigen Situationen die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Münster stehe ich Ihnen mit meiner Expertise und Erfahrung zur Seite. Meine Kanzlei ist auf Ihre Bedürfnisse spezialisiert und bietet Ihnen:

Individuelle und vorurteilsfreie Beratung
Effiziente und professionelle Hilfe
24-Stunden-Erreichbarkeit im Notfall, auch am Wochenende
Überregionale Vertretung in ganz Deutschland

Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, wenn Sie in ein Strafverfahren verwickelt sind oder befürchten, es könnte dazu kommen. Je früher Sie sich kompetente Hilfe sichern, desto besser sind Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang.

Denken Sie daran: In einem Strafverfahren zählt jeder Tag. Je früher Sie professionelle Unterstützung suchen, desto besser kann ich Ihre Interessen im Strafverfahren vertreten. Ich freue mich darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

Strafverteidiger und Fachanwalt Stefan Goldbeck vertritt Sie im Strafverfahren. Kompetente Beratung und engagierte Verteidigung in allen strafrechtlichen Fällen. 

Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich tun, wenn ich als Beschuldigter vernommen werde?

Machen Sie zunächst von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger und äußern Sie sich erst nach Rücksprache mit ihm.

Rechtlich ist eine Selbstverteidigung möglich, aber nicht ratsam. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihre Rechte effektiv wahren und Ihre Chancen auf ein günstiges Verfahrensergebnis deutlich verbessern.

Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. In vielen Fällen überwiegt der Nutzen einer professionellen Verteidigung die Kosten bei weitem. Sprechen Sie mich gerne auf Finanzierungsmöglichkeiten an.

Die Dauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren reichen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der Gerichte.

Vergehen sind leichtere Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Verbrechen sind schwerwiegendere Taten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr, vgl. § 12 StGB.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Chancen auf eine Einstellung deutlich erhöhen, indem er z.B. auf Verfahrensfehler hinweist oder entlastende Beweise einbringt.

Untersuchungshaft ist eine einschneidende Maßnahme. Als Ihr Verteidiger würde ich sofort alle Möglichkeiten prüfen, um Ihre Freilassung zu erwirken, etwa durch einen Antrag auf Haftverschonung.

Je nach Instanz können Sie Berufung oder Revision einlegen (§§ 296 ff. StPO). Ich berate Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln in Ihrem spezifischen Fall.

Ja, nach Ablauf bestimmter Fristen. Die Länge der Frist hängt von der Art und Schwere der Strafe ab. Nach Ablauf der Frist wird die Eintragung im Bundeszentralregister getilgt.

Beweisverbote untersagen die Erhebung oder Verwertung bestimmter Beweise. Sie können zur Unverwertbarkeit von belastenden Beweisen führen und somit Ihre Position im Verfahren stärken. Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich Ihren Fall sorgfältig auf mögliche Beweisverbote.