Jede Person, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen möchte, muss zwingend vorher einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen. Dabei versucht der Schuldner sich mit Hilfe einer geeigneten Stelle, wie einem Rechtsanwalt, mit seinen Gläubigern zu einigen. Dies geschieht auf der Grundlage eines Plans. Gerne helfe ich Ihnen dabei und übernehme die Verhandlungen mit den Gläubigern. Nach Abschluss bescheinige ich Ihnen die Durchführung und stelle gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen den Insolvenzantrag. Vorab möchte ich Ihnen jedoch einen Überblick über meine Tätigkeit geben.
Gläubigerliste
Zunächst führe ich mit Ihnen ein Gespräch, in dem ich Sie um Ihre persönlichen Daten und eine Gläubigerliste bitte. Zur Vereinfachung habe ich Ihnen Formulare vorbereitet. Die Gläubigerliste füllen Sie bitte mit den Daten der Personen aus, denen Sie Geld schulden. Sehr wichtig ist, dass diese Liste absolut vollständig ist. Auftretende Fragen kläre ich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Forderungsanmeldung
Auf Grund der von Ihnen erstellten Liste werde ich die Personen und Unternehmen anschreiben und Sie auffordern, mir ihre Geldforderungen gegen Sie mitzuteilen.
Gläubigertabelle erstellen
Mit Hilfe der Informationen, die die Gläubiger mir zu kommen lassen, werde ich eine Tabelle anfertigen. Ich werde jede Zahlungsforderung auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und mit Ihnen besprechen. Hier zeigt sich der Vorteil der juristischen Ausbildung und Erfahrung, den ein Rechtsanwalt gegenüber anderen Stellen hat. In manchen Fällen kann schon vorher geklärt werden, dass eine Forderung gegen Sie nicht besteht.
Planerstellung und Durchführung
Danach bespreche ich mit Ihnen, ob und wie viel Sie an die Gläubiger leisten können. Dieses Angebot werde ich den Gläubigern unterbreiten und mit ihnen verhandeln.
Abschluss
Entscheidend ist nun, ob die Gläubiger Ihr Angebot annehmen. Ist dies der Fall, sind Sie nach der Zahlung des vereinbarten Betrages schuldenfrei. Wird das Angebot abgelehnt, kann ich gemeinsam mit Ihnen innerhalb von sechs Monaten einen Insolvenzantrag und einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.