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Unfallrecht

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Mit einem Verkehrsunfall kommt wohl jeder in seinem Leben mindestens einmal in Berührung. Ob als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder Halter, jedem kann dies passieren. Entweder ist man selber für einen Moment unaufmerksam oder man wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Schäden können hierbei von einem kleinen Blechschaden bis hin zu einem großen Personenschaden reichen. In allen Fällen gilt jedoch: Schnelle und kompetente Hilfe ist gefragt. Das ist auch der Grund, warum Sie einen Rechtsanwalt als Fachmann einschalten sollten.

Vorteile eines Rechtsanwalt als  Fachmann:

Der Rechtsanwalt verfolgt Ihre Interessen

Auf den ersten Blick sieht ein kleiner Blechschaden einfach aus. Die Werkstatt bzw. der Vertragshändler bieten Ihnen Hilfe bei der Schadensregulierung an. Sie würden alles übernehmen und direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Doch ist dies wirklich in Ihrem Interesse? Möglicherweise stellt sich bei einem Sachverständigengutachten heraus, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und die Reparaturkosten nicht komplett ersetzt werden. Darüber hinaus wird die Werkstatt höchstwahrscheinlich nicht alle Unfallschäden für Sie geltend machen. Sie hat nur das Interesse, dass ihre eigene Reparaturrechnung bezahlt wird. Die Wertminderung oder der Nutzungsausfall interessiert sie nicht. Hingegen hat der Rechtsanwalt als Fachmann für Verkehrsrecht das Interesse, Ihren Schaden so umfassend wie möglich abzuwickeln. Nicht zuletzt auch deshalb, da sich sein Honorar in der Regel nach dem Streitwert, also Ihren Ansprüchen richtet. Sie haben also die Gewissheit, dass er im Gegensatz zu anderen „Helfern“ als Einziger die gleichen Interessen wie Sie verfolgt, nämlich das Beste für Sie herauszuholen. Er wird aufpassen, dass Sie nichts „verschenken“.

Der Rechtsanwalt ist der Fachmann für die Regulierung

Bei der Regulierung eines Unfalls wirken verschiedene Personen mit. Jeder ist Spezialist auf seinem Fachgebiet. Die Werkstatt kann den Schaden reparieren, der Sachverständige kümmert sich um die Begutachtung und ein Arzt behandelt mögliche Verletzungen. Hingegen ist das Spezialgebiet des Anwalts die Regulierung, also die Klärung der rechtlichen Fragen mit dem Gegner und seiner Haftpflichtversicherung. Leider kommt es immer wieder vor, dass Werkstätten die Regulierung übernehmen wollen. Hier gilt jedoch auch das alte Sprichwort: „Schuster bleib bei Deinen Leisten“. Oder würden Sie einen Beinbruch auch gerne von einem Anwalt behandeln lassen?!

Der Rechtsanwalt hat den Überblick

Nur der Rechtsanwalt sieht Ihren Fall in allen seinen Einzelheiten. Er kennt Ihren Unfall am umfassendsten und kann so die Gesamtsituation beurteilen. Er hält Kontakt zu Ihnen, der gegnerischen Versicherung, Werkstätten, Gutachtern, Ärzten und vor allem auch zur Polizei und Staatsanwaltschaft. Gerade bei größeren Unfällen und bei einer nicht eindeutigen Schuldfrage ist ein Blick in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft von Vorteil. Die Einsicht kann der Rechtsanwalt anfordern, nicht jedoch die Werkstatt oder der Arzt. Somit kann sich der Rechtsanwalt als Einziger einen umfangreichen Gesamteindruck verschaffen und die Situation beurteilen. Seine Hilfe ist daher am Besten und Genauesten auf Ihre Unfallangelegenheit abgestimmt.

Der Rechtsanwalt schafft Waffengleichheit

Bei einem Verkehrsunfall bekommen Sie es zwangsläufig mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zutun, da Sie von dieser Ihren Schaden reguliert haben möchten. Diese ist Ihr Gegner, auch wenn Sie oftmals scheinbare Hilfe bei der Schadensabwicklung anbietet. Bei Ihren Ansprüchen Sie sich einem Team von Spezialisten gegenüber, deren Aufgabe es ist, nicht Ihnen zu helfen, sondern das eigene Interesse der Haftpflichtversicherung zu schützen. Dies bedeutet, den an Sie zu zahlenden Betrag so gering wie möglich zu halten. Hierbei geht die Haftpflichtversicherung aufgrund ihrer Erfahrung mit unterschiedlichen Taktiken vor. So wird oftmals eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung versprochen, damit das Opfer auf Ansprüchen wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Haushaltsführungsschaden und Auslagenpauschale verzichtet. Auch ein probates Mittel, um den Schaden gering zu halten, ist die Entsendung eines eigenen Gutachters der Versicherung. Der hochspezialisierten Schadensabteilung der Versicherung kann nur der Anwalt aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung auf Augenhöhe entgegentreten und Ihnen umfassend zu Ihrem Recht verhelfen.

Der Rechtsanwalt kann und wird Sie auch vor Gericht vertreten

Manchmal kommt es dazu, dass Ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden müssen, da der Gegner zahlungsunwillig ist. Ab einer Schadenshöhe von 5.000,00 EUR ist hierfür das Landgericht zuständig. Vor diesem herrscht Anwaltszwang, das heißt, Sie müssen sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Auch bei einem niedrigeren Schaden ist es sinnvoller, den Prozess mit einem Anwalt zu führen. Oder möchten Sie lieber, dass nur ein Mitarbeiter der Werkstatt Ihres Vertrauens mit Ihnen gemeinsam vor dem Gericht gegen den gegnerischen Rechtsanwalt antritt?

Beachten Sie bitte, dass Fehler, die im Vorfeld durch unsachgemäße Abwicklung geschehen sind, später auch durch einen Anwalt schwer zu korrigieren sind. Es ist daher sinnvoll, sofort einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, einen Fachmann mit Ihrem Anliegen zu beauftragen, übernehme ich gerne als Rechtsanwalt die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Aber auch in den Fällen, in denen Sie eine (Mit-)Schuld an einem Unfall trifft, stehe ich Ihnen behilflich zur Seite. Sie können unkompliziert und unverbindlich Kontakt mit mir aufnehmen.