BtMG – nicht geringe Menge

BTMG Nicht geringe Menge; Plastikbeutel mit Cannabis, Pillen und weißem Pulver; Schwarz-Weiß Foto

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Drogen in Deutschland. Ein zentraler Begriff in diesem Gesetz ist die „nicht geringe Menge“ von Betäubungsmitteln (BtM). Dieser Artikel erklärt die Bedeutung dieses Begriffs, seine rechtlichen Konsequenzen und mögliche Verteidigungsstrategien für Beschuldigte.