Insolvenzstrafrecht

In vielen Fällen sieht sich der Unternehmer nicht nur mit dem Untergang seiner wirtschaftlichen Existenz konfrontiert, sondern er macht auch Bekannschaft mit der Staatsanwaltschaft, Abteilung Wirtschafts- bzw. Insolvenzstraftaten.

Dies geschieht so häufig, da die Insolvenzgerichte verpflichtet sind, das Verfahren der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, wenn im Falle der Stellung eines Fremdinsolvenzantrages das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird.

Zu diesen Anzeigen, kommen noch die Strafanzeigen der Gläubiger des Unternehmers.

Sowohl das Verhalten des Unternehmers, des Geschäftsführers, wie auch des Gesellschafters kann dann schnell in das Licht der Strafbarkeit rücken.

In Betracht kommen überwiegend nachfolgende Straftatbestände:

  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
  • Bankrott (§ 283 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
  • Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Weitere Artikel

182 stgb zwangslage

§ 182 StGB: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen – Rechtliche Grundlagen und Verteidigungsstrategien

§ 182 StGB regelt den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen durch drei Tatbestände: Ausnutzung einer Zwangslage (Abs. 1), entgeltliche sexuelle Handlungen (Abs. 2) und Ausnutzung fehlender Selbstbestimmungsfähigkeit bei unter 16-Jährigen (Abs. 3). Eine Zwangslage erfordert mehr als bloße Autorität – es muss eine erhebliche Einschränkung der Entscheidungsfreiheit vorliegen, die über normale Machtverhältnisse hinausgeht.

Weiterlesen »
paragraph 183 stgb

§ 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen: Rechtliche Grundlagen und Verteidigungsstrategien

Exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB erfassen das vorsätzliche Zeigen des entblößten männlichen Glieds aus sexueller Motivation mit tatsächlicher Belästigungsfolge. Als Sonderdelikt können nur Männer Täter sein. Die Strafandrohung beträgt Freiheitsstrafe bis einem Jahr oder Geldstrafe. Erfolgreiche Verteidigung setzt an fehlender sexueller Motivation, ausbleibendem Belästigungserfolg oder verfahrensrechtlichen Mängeln an.

Weiterlesen »