Das Wichtigste im Überblick
- Hausdurchsuchungen erfordern grundsätzlich einen richterlichen Beschluss – nur in Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug) kann die Staatsanwaltschaft oder Polizei ohne richterliche Anordnung durchsuchen
- Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand – bereits während der Hausdurchsuchung können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen
- Schweigen ist Ihr Recht – Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und sollten von diesem Recht Gebrauch machen, um sich nicht selbst zu belasten
- Keine Zustimmung zur Durchsuchung - Stimmen Sie der Durchsuchung auf keinen Fall zu, leisten Sie aber keinen Widerstand
Einleitung: Wenn die Polizei vor der Tür steht
Eine Hausdurchsuchung ist für jeden Betroffenen ein einschneidendes Erlebnis. Plötzlich stehen Ermittlungsbeamte vor der Tür, dringen in die Privatsphäre ein und durchsuchen das eigene Zuhause. In solchen Momenten ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und besonnen zu handeln.
Als Fachanwalt für Strafrecht erlebe ich regelmäßig, wie verunsichert Menschen nach einer Hausdurchsuchung sind. Viele wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, welche Rechte sie haben und was die nächsten Schritte sind. Dieser Artikel soll Ihnen das notwendige Wissen vermitteln, um in einer solchen Situation angemessen zu reagieren.
Rechtliche Grundlagen einer Hausdurchsuchung
Verfassungsrechtlicher Rahmen
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Artikel 13 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Dieses Grundrecht schützt nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch Geschäftsräume, Büros und andere Räumlichkeiten, in denen sich Menschen privat oder beruflich aufhalten.
Eine Hausdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in dieses Grundrecht dar. Daher sind die Voraussetzungen für eine Durchsuchung streng geregelt und müssen sorgfältig geprüft werden.
Gesetzliche Grundlage: § 102 StPO
Die Hausdurchsuchung ist in § 102 und § 103 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Danach sind Durchsuchungen zulässig, wenn auf Grund konkreter Tatsachen zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen kann.
Richterlicher Beschluss als Regelfall
Grundsätzlich bedarf jede Hausdurchsuchung eines richterlichen Beschlusses (§ 105 StPO). Der Durchsuchungsbeschluss muss schriftlich abgefasst sein und den Tatvorwurf, die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und in der Regel auch die gesuchten Gegenstände benennen sowie eine Begründung enthalten.
Der Richter prüft dabei, ob die Durchsuchung verhältnismäßig ist und ob weniger einschneidende Maßnahmen nicht zum Ziel führen würden.
Wann darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen?
Für die Durchführung einer Hausdurchsuchung bedarf es in der Regel einer richterlichen Anordnung, auf die nur in bestimmten Ausnahmefällen verzichtet werden kann.
Eine Hausdurchsuchung bei der verdächtigen Person selbst darf nur angeordnet werden, wenn wahrscheinlich ist, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen wurde und entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen (sog. Anfangsverdacht). Nicht ausreichend sind vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, dass eine Straftat begangen wurde.
Die Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung müssen verhältnismäßig sein, das heißt in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und dem Grad des Tatverdachtes stehen. Darüber hinaus müssen sie erfolgsversprechend für das Auffinden von Beweismaterial sein.
Der Ablauf einer Hausdurchsuchung Schritt für Schritt
1. Das Erscheinen der Beamten
Hausdurchsuchungen finden üblicherweise in den frühen Morgenstunden statt, oft zwischen 6:00 und 8:00 Uhr. Die Beamten läuten an der Tür und weisen sich aus. Sie tragen oft Schutzkleidung und sind bewaffnet , was die Situation zusätzlich belastend macht.
Wichtig: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie die Beamten ein. Widerstand ( § 113 StGB) gegen die Beamten ist strafbar und verschlechtert Ihre Situation nur.
2. Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses
Die Beamten müssen Ihnen den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und Ihnen eine Kopie aushändigen. Lesen Sie diesen Beschluss sorgfältig durch oder lassen Sie ihn sich erklären. Achten Sie dabei auf:
- Den Grund der Durchsuchung
- Die zu durchsuchenden Räume
- Die gesuchten Gegenstände
- Das Gesetz sieht keine bestimmte Gültigkeitsdauer für Durchsuchungsbeschlüsse vor. Der Beschluss muss aber grundsätzlich zeitnah zur Anordnung (innerhalb von sechs Monaten) vollstreckt werden.
3. Information über Ihre Rechte
Die Beamten sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu belehren. Dazu gehört insbesondere:
- Das Recht auf anwaltlichen Beistand
- Das Recht zu schweigen
- Das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein
- Das Recht einen Zeugen hinzuzuziehen
4. Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt
Machen Sie sofort von Ihrem Recht Gebrauch, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sie können einen Anwalt benachrichtigen und verlangen, dass dieser schnellstmöglich anwesend ist. Die Polizei ist allerdings nicht verpflichtet, die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts hinauszuzögern; sie wird dies aber, wenn möglich, berücksichtigen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit 24-Stunden-Erreichbarkeit stehe ich Ihnen auch in solchen Notfällen zur Verfügung.
5. Die eigentliche Durchsuchung
Die Durchsuchung muss sich im Rahmen des Beschlusses halten. Die Beamten dürfen nur die angegebenen Räume durchsuchen und nur nach den im Beschluss genannten Gegenständen suchen. Dabei müssen sie:
- Schonend vorgehen
- Unnötige Beschädigungen vermeiden
- Ein Protokoll über die Durchsuchung führen
- Gefundene Gegenstände beschlagnahmen und protokollieren
6. Protokollierung und Beschlagnahme
Alle durchsuchten Räume und alle beschlagnahmten Gegenstände werden protokolliert. Sie haben das Recht, bei der Protokollierung anwesend zu sein und Einwendungen zu äußern. Diese werden ins Protokoll aufgenommen.
7. Abschluss der Durchsuchung
Nach Abschluss der Durchsuchung erhalten Sie:
- Ein Protokoll über die Durchsuchung, unterschreiben Sie dieses nicht
- Eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände
- Informationen über Ihr Recht auf Rechtsmittel
Ihre Rechte während der Hausdurchsuchung
Recht auf anwaltlichen Beistand
Das Recht auf anwaltlichen Beistand ist ein zentrales Verteidigungsrecht. Sie können bereits während der Hausdurchsuchung einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser kann:
- Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen
- Sie bei der Durchsuchung begleiten
- Ihre Interessen wahren
- Einwendungen protokollieren lassen
Recht zu schweigen
Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Dies gilt sowohl für die Durchsuchung als auch für eventuelle Vernehmungen. Nutzen Sie dieses Recht! Alles, was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.
Recht auf Anwesenheit
Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein oder eine Vertrauensperson zu benennen, die Sie vertritt. Dies ist wichtig, um:
- Den Ablauf der Durchsuchung zu kontrollieren
- Einwendungen zu äußern
- Schäden zu dokumentieren
- Ihre Interessen zu wahren
Recht auf Belehrung
Die Beamten sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu belehren. Unterbleibt dies, kann dies in bestimmten Konstellationen zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.
Grenzen der Hausdurchsuchung
Räumliche Grenzen
Die Durchsuchung darf nur die im Beschluss genannten Räume umfassen. Nebenräume dürfen dann durchsucht werden, wenn sie funktional oder räumlich mit dem zu durchsuchenden Bereich verbunden sind oder ein sachlicher Zusammenhang besteht.
Sachliche Grenzen
Die Beamten dürfen nur nach den im Beschluss genannten Gegenständen suchen. Allerdings können sie auch andere Gegenstände beschlagnahmen, wenn diese auf andere Straftaten hinweisen (Zufallsfunde).
Zeitliche Grenzen
Nach § 104 StPO dürfen Hausdurchsuchungen grundsätzlich nur zwischen 6:00 und 21:00 Uhr durchgeführt werden; außerhalb dieser Zeiten ist eine Durchsuchung nur bei Gefahr im Verzug oder zur Ergreifung eines auf frischer Tat Betroffenen zulässig.
Rechtsmittel gegen Hausdurchsuchungen
Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss
Gegen einen Durchsuchungsbeschluss kann gemäß § 304 StPO Beschwerde eingelegt werden. Im Falle einer Beschlagnahme können Sie auch die gerichtliche Überprüfung durch einen Antrag gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (sog. Antrag auf gerichtliche Entscheidung/Beschwerde) beantragen.
Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss
Es gibt keine allgemeine Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss. Eine Beschwerde kann auch noch eingelegt werden, nachdem die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nachträglich überprüfen zu lassen.
Antrag auf Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände
Wenn Gegenstände beschlagnahmt wurden, die für das Verfahren nicht relevant sind, können Sie deren Herausgabe beantragen.
Schadensersatzansprüche
Für Schäden infolge einer rechtswidrigen Durchsuchung haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz
Checkliste: Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Sofortmaßnahmen:
- Ruhe bewahren
- Stimmen Sie der Durchsuchung nicht zu – formale Anforderungen müssen eingehalten werden
- Durchsuchungsbeschluss verlangen und durchlesen
- Prüfen Sie das Datum des Beschlusses – die Zeitspanne zwischen Erlass und Vollziehung darf maximal sechs Monate betragen
- Falls keine sechs Monate überschritten: Rechtsanwalt kontaktieren (24-Stunden-Erreichbarkeit nutzen)
- Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Anwalt vor Ort ist
- Versuchen Sie, den Anwalt mit dem leitenden Beamten zu verbinden
- Belehrung über Rechte verlangen
Während der Durchsuchung:
- Schweigen Sie zur Sache! – Keine Angaben zum Tatvorwurf gegenüber den Beamten
- Bestehen Sie auf einen Durchsuchungszeugen – bitten Sie zu warten, bis dieser vor Ort ist
- Bei der Durchsuchung anwesend sein und Beamte so gut wie möglich beobachten
- Geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus!
- Lassen Sie den Widerspruch gegen die Sicherstellung im Durchsuchungsprotokoll vermerken
- Genaue und detailreiche Protokollierung aller beschlagnahmten Gegenstände verlangen
- Alle Einwendungen protokollieren lassen
- Keine Hilfestellung geben
Nach der Durchsuchung:
- Protokoll und Beschlagnahmeliste sorgfältig prüfen
- Schäden dokumentieren
- Alle Unterlagen sammeln
- Rechtsmittel prüfen
- Anwaltliche Beratung zum weiteren Vorgehen
Wichtige Kontakte bereithalten:
- Rechtsanwalt (24-Stunden-Nummer)
- Familienmitglieder
- Arbeitgeber (falls relevant)
- Versicherung