Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab – Ein umfassender Leitfaden

Das Wichtigste im Überblick

Einleitung: Wenn die Polizei vor der Tür steht

Eine Hausdurchsuchung ist für jeden Betroffenen ein einschneidendes Erlebnis. Plötzlich stehen Ermittlungsbeamte vor der Tür, dringen in die Privatsphäre ein und durchsuchen das eigene Zuhause. In solchen Momenten ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und besonnen zu handeln.

Als Fachanwalt für Strafrecht erlebe ich regelmäßig, wie verunsichert Menschen nach einer Hausdurchsuchung sind. Viele wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, welche Rechte sie haben und was die nächsten Schritte sind. Dieser Artikel soll Ihnen das notwendige Wissen vermitteln, um in einer solchen Situation angemessen zu reagieren.

Rechtliche Grundlagen einer Hausdurchsuchung

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Artikel 13 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Dieses Grundrecht schützt nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch Geschäftsräume, Büros und andere Räumlichkeiten, in denen sich Menschen privat oder beruflich aufhalten.

Eine Hausdurchsuchung stellt einen erheblichen Eingriff in dieses Grundrecht dar. Daher sind die Voraussetzungen für eine Durchsuchung streng geregelt und müssen sorgfältig geprüft werden.

Gesetzliche Grundlage: § 102 StPO

Die Hausdurchsuchung ist in § 102 und § 103 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Danach sind Durchsuchungen zulässig, wenn auf Grund konkreter Tatsachen zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen kann.

Richterlicher Beschluss als Regelfall

Grundsätzlich bedarf jede Hausdurchsuchung eines richterlichen Beschlusses (§ 105 StPO). Der Durchsuchungsbeschluss muss schriftlich abgefasst sein und den Tatvorwurf, die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und in der Regel auch die gesuchten Gegenstände benennen sowie eine Begründung enthalten.

Der Richter prüft dabei, ob die Durchsuchung verhältnismäßig ist und ob weniger einschneidende Maßnahmen nicht zum Ziel führen würden.

Wann darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen?

Für die Durchführung einer Hausdurchsuchung bedarf es in der Regel einer richterlichen Anordnung, auf die nur in bestimmten Ausnahmefällen verzichtet werden kann.

Eine Hausdurchsuchung bei der verdächtigen Person selbst darf nur angeordnet werden, wenn wahrscheinlich ist, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen wurde und entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen (sog. Anfangsverdacht). Nicht ausreichend sind vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, dass eine Straftat begangen wurde.

Die Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung müssen verhältnismäßig sein, das heißt in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und dem Grad des Tatverdachtes stehen. Darüber hinaus müssen sie erfolgsversprechend für das Auffinden von Beweismaterial sein.

Der Ablauf einer Hausdurchsuchung Schritt für Schritt

1. Das Erscheinen der Beamten

Hausdurchsuchungen finden üblicherweise in den frühen Morgenstunden statt, oft zwischen 6:00 und 8:00 Uhr. Die Beamten läuten an der Tür und weisen sich aus. Sie tragen oft Schutzkleidung und sind bewaffnet , was die Situation zusätzlich belastend macht.

Wichtig: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie die Beamten ein. Widerstand ( § 113 StGB) gegen die Beamten ist strafbar und verschlechtert Ihre Situation nur.

2. Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses

Die Beamten müssen Ihnen den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und Ihnen eine Kopie aushändigen. Lesen Sie diesen Beschluss sorgfältig durch oder lassen Sie ihn sich erklären. Achten Sie dabei auf:

  • Den Grund der Durchsuchung
  • Die zu durchsuchenden Räume
  • Die gesuchten Gegenstände
  • Das Gesetz sieht keine bestimmte Gültigkeitsdauer für Durchsuchungsbeschlüsse vor. Der Beschluss muss aber grundsätzlich zeitnah zur Anordnung (innerhalb von sechs Monaten) vollstreckt werden.

3. Information über Ihre Rechte

Die Beamten sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu belehren. Dazu gehört insbesondere:

  • Das Recht auf anwaltlichen Beistand
  • Das Recht zu schweigen
  • Das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein
  • Das Recht einen Zeugen hinzuzuziehen

4. Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt

Machen Sie sofort von Ihrem Recht Gebrauch, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sie können einen Anwalt benachrichtigen und verlangen, dass dieser schnellstmöglich anwesend ist. Die Polizei ist allerdings nicht verpflichtet, die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts hinauszuzögern; sie wird dies aber, wenn möglich, berücksichtigen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit 24-Stunden-Erreichbarkeit stehe ich Ihnen auch in solchen Notfällen zur Verfügung.

5. Die eigentliche Durchsuchung

Die Durchsuchung muss sich im Rahmen des Beschlusses halten. Die Beamten dürfen nur die angegebenen Räume durchsuchen und nur nach den im Beschluss genannten Gegenständen suchen. Dabei müssen sie:

  • Schonend vorgehen
  • Unnötige Beschädigungen vermeiden
  • Ein Protokoll über die Durchsuchung führen
  • Gefundene Gegenstände beschlagnahmen und protokollieren

6. Protokollierung und Beschlagnahme

Alle durchsuchten Räume und alle beschlagnahmten Gegenstände werden protokolliert. Sie haben das Recht, bei der Protokollierung anwesend zu sein und Einwendungen zu äußern. Diese werden ins Protokoll aufgenommen.

7. Abschluss der Durchsuchung

Nach Abschluss der Durchsuchung erhalten Sie:

  • Ein Protokoll über die Durchsuchung, unterschreiben Sie dieses nicht 
  • Eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände
  • Informationen über Ihr Recht auf Rechtsmittel

Ihre Rechte während der Hausdurchsuchung

Recht auf anwaltlichen Beistand

Das Recht auf anwaltlichen Beistand ist ein zentrales Verteidigungsrecht. Sie können bereits während der Hausdurchsuchung einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser kann:

  • Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen
  • Sie bei der Durchsuchung begleiten
  • Ihre Interessen wahren
  • Einwendungen protokollieren lassen

Recht zu schweigen

Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Dies gilt sowohl für die Durchsuchung als auch für eventuelle Vernehmungen. Nutzen Sie dieses Recht! Alles, was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.

Recht auf Anwesenheit

Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein oder eine Vertrauensperson zu benennen, die Sie vertritt. Dies ist wichtig, um:

  • Den Ablauf der Durchsuchung zu kontrollieren
  • Einwendungen zu äußern
  • Schäden zu dokumentieren
  • Ihre Interessen zu wahren

Recht auf Belehrung

Die Beamten sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu belehren. Unterbleibt dies, kann dies in bestimmten Konstellationen zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.

Grenzen der Hausdurchsuchung

Räumliche Grenzen

Die Durchsuchung darf nur die im Beschluss genannten Räume umfassen. Nebenräume dürfen dann durchsucht werden, wenn sie funktional oder räumlich mit dem zu durchsuchenden Bereich verbunden sind oder ein sachlicher Zusammenhang besteht.

Sachliche Grenzen

Die Beamten dürfen nur nach den im Beschluss genannten Gegenständen suchen. Allerdings können sie auch andere Gegenstände beschlagnahmen, wenn diese auf andere Straftaten hinweisen (Zufallsfunde).

Zeitliche Grenzen

Nach § 104 StPO dürfen Hausdurchsuchungen grundsätzlich nur zwischen 6:00 und 21:00 Uhr durchgeführt werden; außerhalb dieser Zeiten ist eine Durchsuchung nur bei Gefahr im Verzug oder zur Ergreifung eines auf frischer Tat Betroffenen zulässig.

Rechtsmittel gegen Hausdurchsuchungen

Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss

Gegen einen Durchsuchungsbeschluss kann gemäß § 304 StPO Beschwerde eingelegt werden. Im Falle einer Beschlagnahme können Sie auch die gerichtliche Überprüfung durch einen Antrag gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (sog. Antrag auf gerichtliche Entscheidung/Beschwerde) beantragen.

Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss

Es gibt keine allgemeine Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss. Eine Beschwerde kann auch noch eingelegt werden, nachdem die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nachträglich überprüfen zu lassen. 

Antrag auf Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände

Wenn Gegenstände beschlagnahmt wurden, die für das Verfahren nicht relevant sind, können Sie deren Herausgabe beantragen.

Schadensersatzansprüche

Für Schäden infolge einer rechtswidrigen Durchsuchung haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz 

Checkliste: Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Sofortmaßnahmen:

  • Ruhe bewahren
  • Stimmen Sie der Durchsuchung nicht zu – formale Anforderungen müssen eingehalten werden
  • Durchsuchungsbeschluss verlangen und durchlesen
  • Prüfen Sie das Datum des Beschlusses – die Zeitspanne zwischen Erlass und Vollziehung darf maximal sechs Monate betragen
  • Falls keine sechs Monate überschritten: Rechtsanwalt kontaktieren (24-Stunden-Erreichbarkeit nutzen)
  • Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Anwalt vor Ort ist
  • Versuchen Sie, den Anwalt mit dem leitenden Beamten zu verbinden
  • Belehrung über Rechte verlangen

Während der Durchsuchung:

  • Schweigen Sie zur Sache! – Keine Angaben zum Tatvorwurf gegenüber den Beamten
  • Bestehen Sie auf einen Durchsuchungszeugen – bitten Sie zu warten, bis dieser vor Ort ist
  • Bei der Durchsuchung anwesend sein und Beamte so gut wie möglich beobachten
  • Geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus!
  • Lassen Sie den Widerspruch gegen die Sicherstellung im Durchsuchungsprotokoll vermerken
  • Genaue und detailreiche Protokollierung aller beschlagnahmten Gegenstände verlangen
  • Alle Einwendungen protokollieren lassen
  • Keine Hilfestellung geben

Nach der Durchsuchung:

  • Protokoll und Beschlagnahmeliste sorgfältig prüfen
  • Schäden dokumentieren
  • Alle Unterlagen sammeln
  • Rechtsmittel prüfen
  • Anwaltliche Beratung zum weiteren Vorgehen

Wichtige Kontakte bereithalten:

  • Rechtsanwalt (24-Stunden-Nummer)
  • Familienmitglieder
  • Arbeitgeber (falls relevant)
  • Versicherung

Häufig gestellte Fragen

Müssen die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen?
Ja, grundsätzlich müssen die Beamten einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Nur in Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug) kann ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden.
Nein, Sie können eine rechtmäßige Durchsuchung nicht verweigern. Widerstand ist strafbar und verschlechtert Ihre Situation.
Ja, Sie haben das Recht, bereits während der Durchsuchung einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Die Beamten müssen Ihnen diese Möglichkeit geben, jedoch nicht mit der Durchsuchung warten.
Nein, Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie dieses Recht und machen Sie keine Angaben zur Sache.
Handys können beschlagnahmt werden, wenn sie als Beweismittel in Frage kommen (Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug). Die inhaltliche Auswertung gespeicherter Daten, insbesondere von Kommunikationsinhalten, bedarf in der Regel eines zusätzlichen richterlichen Beschlusses.
Ist der Wohnungsinhaber abwesend, soll möglichst ein Vertreter, Hausgenosse oder Nachbar zur Durchsuchung hinzugezogen werden.
Nur wenn sie im Beschluss genannt sind oder in direkter Verbindung zu den zu durchsuchenden Räumen stehen.
Ja, die Beamten dürfen Beweismittel fotografieren und diese Fotos als Beweismittel verwenden.
Ja, Sie können Rechtsmittel einlegen und die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung gerichtlich überprüfen lassen.
Für Schäden infolge einer rechtswidrigen Durchsuchung haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadersatz Bei rechtmäßigen Durchsuchungen ist ein Ausgleich nur in wenigen Ausnahmefällen vorgesehen.

Weitere Artikel

Hausdurchsuchung wegen Drogen: Ihre Rechte und das richtige Verhalten

Eine Hausdurchsuchung wegen Betäubungsmitteln ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Privatsphäre, der weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann. Ihr wichtigstes Recht ist das Schweigerecht – machen Sie keine Aussagen und kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht. Eine professionelle Verteidigung bereits während der Durchsuchung kann den entscheidenden Unterschied zwischen einer Verurteilung und einer Verfahrenseinstellung ausmachen.

Weiterlesen »
strafe wegen whatsapp sticker

Strafe wegen WhatsApp Sticker: Rechtliche Risiken und Konsequenzen

WhatsApp Sticker können verschiedene Straftatbestände wie Beleidigung, Volksverhetzung oder Verbreitung jugendgefährdender Inhalte erfüllen. Bereits das einmalige Weiterleiten strafbarer Sticker kann zu einer Strafbarkeit führen, auch wenn der Inhalt nicht selbst erstellt wurde. Bei Ermittlungsverfahren sollten Betroffene umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Weiterlesen »
geldautomatsprengung strafe​

Strafmaß beim Drogenhandel: Welche Strafen drohen und wie Sie sich schützen

Die Konfrontation mit einem Fall von fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr – sei es als Beschuldigter oder als Angehöriger eines Unfallopfers – stellt eine extreme emotionale und rechtliche Herausforderung dar. Eine frühzeitige und kompetente anwaltliche Beratung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens und die Bewältigung der Situation sein. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – je früher Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen auf ein bestmögliches Ergebnis.

Weiterlesen »