KI-generierte Nacktbilder und Deepfakes können mehrere Straftatbestände erfüllen, darunter Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB) und Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB). Besonders schwerwiegend ist die rechtliche Bewertung bei Darstellungen Minderjähriger. Der strafrechtliche Schutz weist jedoch Lücken auf, da nicht alle Herstellungshandlungen erfasst werden. Aktuelle Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, diese Schutzlücken zu schließen und Betroffenen bessere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.