Anwalt für Cybercrime

Rechtsanwalt Goldbeck

Fachanwaltliche Verteidigung bei Internetkriminalität und digitalen Straftaten – bundesweit verfügbar

IHRE ANSPRÜCHE DURCHSETZEN

Sind Sie mit Vorwürfen im Bereich Cybercrime konfrontiert worden? Fühlen Sie sich den komplexen rechtlichen Herausforderungen der digitalen Welt nicht gewachsen?

Als Anwalt für Cybercrime kenne ich die besonderen Herausforderungen, die Internetkriminalität mit sich bringt. Die digitale Spurensicherung, die komplexen technischen Zusammenhänge und die oft internationale Dimension dieser Verfahren erfordern spezialisierte Rechtskenntnisse und langjährige Erfahrung.

In meiner mehr als 14-jährigen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht habe ich unzählige Mandanten erfolgreich in Cybercrime-Verfahren verteidigt. Dabei setze ich auf eine aggressive Verteidigungsstrategie, die primär auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung abzielt.

Die digitale Welt kennt keine Grenzen – deshalb biete ich meine Dienste bundesweit an und stehe Ihnen auch per Videokonferenz zur Verfügung. Ihre Zukunft ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen.

UNSERE

LEISTUNGEN

Verteidigung bei Cybercrime-Vorwürfen

Beratung bei Hausdurchsuchungen wegen Internetdelikten

Vertretung in Ermittlungsverfahren bei digitalen Straftaten

Rechtsbeistand bei Vorwürfen des Datendiebstahls

Verteidigung bei Hacking-Vorwürfen

Beratung bei Betrugsdelikten im Internet

Vertretung bei Identitätsdiebstahl

Weitere

Themen

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

Ihr Experte für Betäubungsmittelrecht. Diskrete Beratung & bundesweite Vertretung. Jetzt Erstgespräch vereinbaren!

Leistungen

im Detail

Verteidigung bei Cybercrime-Vorwürfen

Cybercrime umfasst ein breites Spektrum digitaler Straftaten, von einfachen Betrugsdelikten bis hin zu komplexen Hacking-Operationen. Ich analysiere die gegen Sie erhobenen Vorwürfe detailliert und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei prüfe ich insbesondere die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung und die technische Nachvollziehbarkeit der vorgeworfenen Handlungen. Mein Ziel ist es, Schwachstellen in der Anklage aufzudecken und bestmögliche Ergebnisse für Sie zu erzielen. Die komplexe Natur digitaler Beweise erfordert spezielles Fachwissen, das ich mir in langjähriger Praxis angeeignet habe.

Beratung bei Hausdurchsuchungen wegen Internetdelikten

Eine Hausdurchsuchung wegen vermuteter Internetdelikte ist für Betroffene ein traumatisches Erlebnis. Ich stehe Ihnen bereits während der Durchsuchung zur Seite und achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Nach der Durchsuchung analysiere ich die beschlagnahmten Datenträger und prüfe die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Ermittlungsbehörden. Häufig können durch technische Expertise und sorgfältige Analyse der digitalen Spuren alternative Erklärungen für verdächtige Dateien oder Aktivitäten gefunden werden. Ich sorge dafür, dass Sie über alle rechtlichen Schritte informiert sind und entwickle frühzeitig eine Strategie für das weitere Vorgehen.

Vertretung in Ermittlungsverfahren bei digitalen Straftaten

Ermittlungsverfahren bei digitalen Straftaten sind oft langwierig und komplex. Ich begleite Sie durch alle Phasen des Verfahrens und sorge dafür, dass Ihre Interessen von Anfang an gewahrt werden. Dies umfasst die Prüfung der Anklageschrift, die Vorbereitung auf Vernehmungen und die strategische Planung der Verteidigung. Besonders wichtig ist es, frühzeitig technische Gutachten zu veranlassen und die digitalen Beweise kritisch zu hinterfragen. Meine Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen durch geschickte Verfahrensführung bereits in der Ermittlungsphase positive Wendungen erreicht werden können.

Rechtsbeistand bei Vorwürfen des Datendiebstahls

Datendiebstahl ist ein schwerwiegender Vorwurf, der erhebliche berufliche und private Konsequenzen haben kann. Ich prüfe zunächst, ob die technischen Voraussetzungen für die vorgeworfenen Handlungen überhaupt gegeben waren und ob alternative Erklärungen für den Datenverlust existieren. Häufig lassen sich durch sorgfältige Analyse der IT-Infrastruktur und der Zugriffsrechte Zweifel an der Täterschaft meines Mandanten begründen. Zudem prüfe ich, ob die Ermittlungsbehörden bei der Beweissicherung alle rechtlichen Vorgaben eingehalten haben und ob die beschlagnahmten Daten verwertbar sind.

Verteidigung bei Hacking-Vorwürfen

Hacking-Vorwürfe gehören zu den komplexesten Cybercrime-Delikten und erfordern tiefgreifendes technisches Verständnis. Ich arbeite eng mit IT-Forensikern zusammen, um die technischen Aspekte des Falls zu durchleuchten und alternative Erklärungen für verdächtige Aktivitäten zu finden. Oft können Sicherheitslücken, Malware-Befall oder fehlerhafte Systemkonfigurationen als Ursache für scheinbar verdächtige Computeraktivitäten identifiziert werden. Meine Strategie zielt darauf ab, die Unschuld meines Mandanten durch technische Expertise und sorgfältige Beweisführung zu belegen.

Beratung bei Betrugsdelikten im Internet

Online-Betrug kann verschiedene Formen annehmen, von gefälschten Shops bis hin zu komplexen Phishing-Operationen. Ich prüfe zunächst, ob die vorgeworfenen Handlungen tatsächlich den Tatbestand des Betrugs erfüllen und ob alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Häufig lassen sich durch sorgfältige Analyse der Online-Aktivitäten und der Geschäftspraktiken Argumente für die Rechtmäßigkeit des Handelns oder zumindest für mildernde Umstände finden. Besonders wichtig ist es, die Absicht des Mandanten und die tatsächlichen Schäden genau zu dokumentieren.

Vertretung bei Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl kann sowohl als Opfer als auch als Beschuldigter erhebliche rechtliche Probleme verursachen. Als Opfer von Identitätsdiebstahl unterstütze ich Sie bei der Strafanzeige und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Tätern. Als Beschuldigter des Identitätsdiebstahls entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, die darauf abzielt, Ihre Unschuld zu beweisen oder zumindest die Vorwürfe zu entkräften. Dabei ist es wichtig, schnell zu handeln und alle verfügbaren Beweise zu sichern.

UNSER

BERATUNGSPROZESS

Sofortkontakt

Sie erreichen mich bei einer Durchsuchung und Festnahme 24/7 über meine Notfall-Hotline. Bereits im ersten Gespräch analysiere ich Ihre Situation und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Digitale Beratung

Per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail besprechen wir ausführlich Ihren Fall. Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht.

Strategische Verteidigung

Ich entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und setze diese konsequent um - bundesweit vor allen deutschen Gerichten.

MEINE
KANZLEI

Als Fachanwalt für Strafrecht mit mehr als 14 Jahren Berufserfahrung habe ich mich auf die Verteidigung in komplexen Cybercrime-Verfahren spezialisiert. Meine Kanzlei wurde 2011 in Münster gegründet und ist heute bundesweit tätig. 2015 erhielt ich den Fachanwaltstitel für Strafrecht, der meine theoretischen und praktischen Kenntnisse bestätigt.

Was mich besonders auszeichnet, ist meine strategische Verteidigungsstrategie, die primär auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung abzielt. Ich verstehe mich als Ihr Gegenpol zu den Ermittlungsbehörden und kämpfe kompromisslos für Ihre Rechte. Die digitale Welt kennt keine geografischen Grenzen – deshalb biete ich meine Dienste deutschlandweit an.

Meine Expertise im Bereich Cybercrime basiert auf jahrelanger Erfahrung mit den spezifischen Herausforderungen digitaler Straftaten. Die Komplexität technischer Beweise, die internationale Dimension vieler Verfahren und die sich ständig wandelnde Rechtsprechung in diesem Bereich erfordern spezialisierte Kenntnisse, die ich kontinuierlich erweitere.

Diskretion steht bei mir an oberster Stelle. Ich weiß, dass Cybercrime-Vorwürfe erhebliche Auswirkungen auf Reputation und berufliche Laufbahn haben können. Deshalb arbeite ich vertraulich und zielgerichtet daran, Schäden für Sie zu minimieren.

Warum Beratung bei Cybercrime entscheidend ist

Cybercrime-Verfahren unterscheiden sich grundlegend von herkömmlichen Strafverfahren. Die technischen Aspekte sind komplex, die Beweisführung oft schwierig nachzuvollziehen und die internationale Dimension der meisten Internetdelikte stellt besondere Herausforderungen dar.

Ein Anwalt ohne Cybercrime-Erfahrung kann die spezifischen Verteidigungsmöglichkeiten nicht erkennen. Technische Gutachten sind oft der Schlüssel zum Erfolg, aber nur, wenn sie richtig interpretiert und strategisch eingesetzt werden. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich rasant weiter – nur durch kontinuierliche Fortbildung bleibe ich auf dem neuesten Stand.

Meine bundesweite Tätigkeit ermöglicht es mir, auch in komplexen Verfahren mit überregionaler Dimension optimal zu agieren. Die Möglichkeit der digitalen Beratung per Videokonferenz stellt sicher, dass geografische Entfernungen kein Hindernis für eine erstklassige Verteidigung darstellen.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Cybercrime?

Cybercrime umfasst alle Straftaten, die mittels Computer oder Internet begangen werden. Dazu gehören Hacking, Datendiebstahl, Online-Betrug, Urheberrechtsverletzungen und viele andere digitale Delikte. Die rechtlichen Konsequenzen können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.

Bei Cybercrime-Verdacht durchsuchen die Ermittler gezielt nach elektronischen Beweismitteln. Computer, Smartphones und Speichermedien werden meist beschlagnahmt und forensisch ausgewertet. Es ist wichtig, bereits während der Durchsuchung anwaltlichen Beistand zu haben, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu kontrollieren.

Ja, als zugelassener Rechtsanwalt kann ich Sie vor allen deutschen Gerichten vertreten. Für die erste Beratung und laufende Kommunikation nutze ich moderne Technologien wie Videokonferenzen, um geografische Distanzen zu überbrücken.

Bei Cybercrime-Vorwürfen ist schnelles Handeln entscheidend. Digitale Spuren können sich schnell verändern oder verschwinden. Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser kann ich Ihre Verteidigung vorbereiten und wichtige Beweise sichern.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und der Komplexität des Falls. In einem ersten Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten.

Die Strafen variieren je nach Schwere des Delikts erheblich. Während einfache Urheberrechtsverletzungen oft nur Geldstrafen zur Folge haben, können schwere Hacking-Angriffe oder großangelegte Betrügereien zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen.

Ja, digitale Beweise sind grundsätzlich manipulierbar. Deshalb ist eine kritische Prüfung durch Sachverständige oft entscheidend für den Verfahrensausgang. Ich arbeite mit renommierten IT-Forensikern zusammen, um die Integrität und Aussagekraft digitaler Beweise zu bewerten.

Beschlagnahmte Computer und Datenträger werden forensisch kopiert und ausgewertet. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Ermittlungen zurück, sofern sie nicht als Beweismittel für ein Gerichtsverfahren benötigt werden, bzw. ein Tatmittel sind.

In den meisten Fällen können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen. Bei bestimmten Berufen oder schweren Vorwürfen kann jedoch eine vorläufige Suspendierung erfolgen. Ich berate Sie über die spezifischen Auswirkungen in Ihrem Fall.

Dokumentieren Sie Ihre Online-Aktivitäten, verwenden Sie sichere Passwörter und halten Sie Ihre Systeme aktuell. Im Fall von Anschuldigungen ist es wichtig, nicht voreilig zu handeln und sofort anwaltlichen Rat einzuholen.