Anwalt für Drogen in Düsseldorf

Rechtsanwalt Goldbeck

Sofortige Unterstützung bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz in Düsseldorf

Anwalt für Drogendelikte in Düsseldorf - Bei Durchsuchung, Verhaftung oder Vorladung

Wurden Sie gerade mit Betäubungsmitteln angetroffen oder hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden? Stehen Sie unter Schock und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Als Anwalt für Drogendelikte stehe ich Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite. Ich verstehe Ihre Verunsicherung und die Sorge um Ihre berufliche und persönliche Zukunft. Die rechtlichen Konsequenzen eines Drogendelikts können weitreichend sein – vom Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen. Mit über zehn Jahren Erfahrung im Strafrecht biete ich Ihnen nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch einen Schutzschild zwischen Ihnen und den Behörden. Mein Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Meine Schwerpunkte in

der Strafverteidigung

Verteidigung bei Besitz von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln

Rechtsbeistand bei Handel und Anbau von Drogen

Verteidigung bei drohender Untersuchungshaft nach Drogenvorwürfen

Führerscheinschutz bei Drogenfällen

Strategische Vertretung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

Verteidigung bei Vorwürfen zu härteren Drogen (Kokain, MDMA, Amphetamine)

Weitere

Themen

Stefan Goldbeck
Strafverteidiger

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Meine Leistungen

im Detail

Verteidigung bei Besitz von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln

Bei Vorwürfen des Besitzes von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln ist schnelles Handeln entscheidend. Als Ihr Anwalt prüfe ich umgehend die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und analysiere sorgfältig die Beweislage. Besonders bei Ersttätern mit geringen Mengen zum Eigenkonsum setze ich auf eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG. Eine meiner wichtigsten Aufgaben ist es, Sie vor verfrühten Aussagen zu schützen. Als erfahrener Strafverteidiger verhindere ich jede polizeiliche Vernehmung und rate konsequent zur Aussageverweigerung. Diese Strategie wahrt Ihre Rechte, bis wir durch vollständige Akteneinsicht eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln können. Meine etablierten Kontakte zur Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermöglichen oftmals frühzeitige Gespräche, die eine Eskalation des Verfahrens verhindern können. Mit Sachverstand und Verhandlungsgeschick setze ich mich dafür ein, dass ein einmaliger Fehltritt nicht Ihre Zukunftsperspektiven beeinträchtigt.

Rechtsbeistand bei Handel und Anbau von Drogen

Vorwürfe des Handels oder Anbaus von Betäubungsmitteln wiegen schwer und können zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. In diesen komplexen Fällen ist eine durchdachte Verteidigungsstrategie unerlässlich. Ich analysiere akribisch die Ermittlungsakten und prüfe mögliche Verfahrensfehler. Oft lassen sich Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen als rechtswidrig anfechten, was zur Unverwertbarkeit wichtiger Beweismittel führen kann. Bei entsprechender Beweislage setze ich auf eine fundierte Verteidigungsstrategie im Hauptverfahren und erarbeite überzeugende Argumentationslinien für Strafmilderung. Durch gründliche Vorbereitung und konsequentes Hinterfragen der Anklage können oftmals günstigere Ergebnisse erzielt werden. Eine Verständigung im Strafverfahren erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung und immer unter strenger Wahrung Ihrer Interessen.

Verteidigung bei drohender Untersuchungshaft nach Drogenvorwürfen

Die Untersuchungshaft ist für viele Betroffene der größte Schock im Strafverfahren wegen Drogendelikten. Hier zählt jede Stunde. Als Ihr Verteidiger in Drogensachen bin ich bei Festnahmen sofort für Sie erreichbar und setze mich unverzüglich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung. Ich bereite Sie optimal auf den Haftprüfungstermin vor und entwickle tragfähige Konzepte, um Haftgründe wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr zu entkräften. Meine langjährige Erfahrung mit der Justiz in Düsseldorf nutze ich, um realistische Auflagen vorzuschlagen, die eine Alternative zur Untersuchungshaft darstellen können. Ich kenne die lokalen Entscheidungsmuster und kann Ihre Verteidigung darauf abstimmen. Sollte eine Untersuchungshaft unvermeidbar sein, sorge ich für Besuche in der JVA und halte Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Der Kontakt zu Ihren Angehörigen bleibt dabei nicht auf der Strecke. Gleichzeitig arbeite ich kontinuierlich an Ihrer Haftbeschwerde und sammle Beweise, die zu einer vorzeitigen Entlassung führen können. Mein Ziel ist es, die belastende Zeit der Untersuchungshaft für Sie so kurz wie möglich zu halten.

Führerscheinschutz bei Drogenfällen

Der drohende Verlust des Führerscheins ist für viele Berufstätige eine existenzielle Bedrohung. Bei Drogendelikten leitet die Staatsanwaltschaft routinemäßig Informationen an die Führerscheinstelle weiter, was zu einer MPU oder dem direkten Entzug führen kann. Die Düsseldorfer Behörden neigen zu schnellen Maßnahmen – dem wirke ich gezielt entgegen. Durch präventive Maßnahmen wie freiwillige Drogenscreenings oder den Nachweis einer Beratung kann ich oft einen Führerscheinentzug abwenden. Mein Ziel ist es, Ihre Mobilität und damit Ihre berufliche Existenz zu schützen. Gerade im Großraum Düsseldorf ist der Führerschein für viele Berufstätige unverzichtbar – und genau dafür kämpfe ich.

Strategische Vertretung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Drogenverfahren prüfe ich sofort die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft führen regelmäßig Durchsuchungen bei Betäubungsmitteldelikten durch – oft mit angreifbaren Beschlüssen. Viele Durchsuchungsbeschlüsse weisen rechtliche Mängel auf, die wir für Ihre Verteidigung nutzen können. Die Hürden für eine rechtmäßige Durchsuchung bei Drogenverdacht sind höher, als viele Betroffene vermuten. Ich beantrage umgehend Akteneinsicht und fordere beschlagnahmte Gegenstände zurück, die für das Drogenverfahren nicht relevant sind. Bei Durchsuchungen wegen Betäubungsmitteldelikten in Düsseldorf werden häufig pauschal elektronische Geräte wie Smartphones beschlagnahmt. Hier ist eine schnelle Intervention wichtig, um den Eingriff in Ihre Privatsphäre zu begrenzen und die Herausgabe nicht verfahrensrelevanter Datenträger zu erwirken. Mit gezielten Widersprüchen gegen die Durchsuchungsmaßnahmen und gegebenenfalls einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung schaffen wir die Grundlage, um später die Verwertbarkeit der gefundenen Beweismittel anzufechten. Die Düsseldorfer Gerichte folgen hier oft einer strengen Linie zum Schutz der Grundrechte. Diese strategische Vorgehensweise hat in der Vergangenheit schon viele Drogenverfahren in Düsseldorf positiv beeinflusst und zur Unverwertbarkeit wichtiger Beweismittel geführt.

Verteidigung bei Vorwürfen zu härteren Drogen

Vorwürfe im Zusammenhang mit härteren Drogen wie Kokain, MDMA oder Amphetaminen werden von der Justiz besonders streng verfolgt. Hier ist eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie unerlässlich. Ich hinterfrage kritisch die Bestimmung der Wirkstoffgehalte und die Zuordnung der Drogen zu Ihnen. Oft lassen sich durch toxikologische Gegengutachten deutlich niedrigere Werte nachweisen, was direkte Auswirkungen auf das Strafmaß hat. Bei entsprechender Sachlage prüfe ich auch die Möglichkeit einer Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG. Durch meine Erfahrung mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft kann ich realistische Chancen einschätzen und die für Sie beste Option verfolgen.

Unser Weg durch

Ihr BtMG-Verfahren

Erstkontakt

Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie online einen Termin für ein persönliches Erstgespräch

Analyse & Strategie

Ich analysiere Ihren Fall, prüfe Beweise und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie

Aktive Verteidigung

Ich vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie kontinuierlich über alle Entwicklungen auf dem Laufenden

Rechtsanwalt Stefan Goldbeck
- Ihr Verteidiger in Düsseldorf

Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriere ich mich seit 2011 ausschließlich auf die Strafverteidigung. Meine Kanzlei in Düsseldorf ist auf die Verteidigung von Betäubungsmitteldelikten, Sexualstrafrecht, schweren Verkehrsdelikten und Automatensprengungen ausgerichtet. Ich biete Ihnen sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Festnahmen. In meiner Arbeit lege ich Wert auf einen respektvollen, nicht-wertenden Umgang mit meinen Mandanten. Ich verfüge über fundierte Kenntnisse der Düsseldorfer Justiz und nutze ein strukturiertes Case-Management-System, das sicherstellt, dass kein Aspekt Ihres Falles übersehen wird. Anders als viele andere setze ich auf eine präventive Verteidigungsstrategie, die schon vor der Anklageerhebung ansetzt. Meine Erfolgsquote spricht für sich: In zahlreichen BtM-Verfahren mit Ersttätern konnte ich Einstellungen erreichen. Für eine diskrete Beratung stehe ich Ihnen in meinen zentral gelegenen Kanzleiräumen in Düsseldorf zur Verfügung. Bei Bedarf sind auch kurzfristige Termine möglich.

Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich tun, wenn ich gerade eine Hausdurchsuchung wegen Drogen hatte?
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei. Kontaktieren Sie sofort einen auf Betäubungsmittelrecht erfahrenen Anwalt. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie, welche Gegenstände beschlagnahmt werden. Unterschreiben Sie keine Protokolle ohne anwaltlichen Rat und vermeiden Sie jegliche Aussagen zur Sache, die Sie später belasten könnten.
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter besteht keine Erscheinungspflicht. Als Ihr Anwalt rate ich in der Regel dazu, nicht ohne rechtlichen Beistand bei der Polizei zu erscheinen. Stattdessen kann ich für Sie die Akteneinsicht beantragen und nach Prüfung der Beweislage eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter kann hingegen Erscheinungspflicht bestehen.

Bis 25g (öffentlich) / 50g (zu Hause): Besitz für Erwachsene ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen erlaubt, keine Strafe.

Mehr als 25g bis 30g (öffentlich) / mehr als 50g bis 60g (zu Hause): Ordnungswidrigkeit, Bußgeld möglich (typisch: 200–1000 Euro).

Mehr als 30g (öffentlich) / mehr als 60g (zu Hause): Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

Mehr als 30g (öffentlich) / mehr als 60g (zu Hause) und mehr als 7,5g THC (nicht geringe Menge): Straftat, Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre

Mehr als 3 Cannabispflanzen: Straftat, keine Toleranzgrenze.

Handel, Abgabe an Minderjährige oder Besitz sehr großer Mengen: Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren in besonders schweren Fällen

Im Straßenverkehr gelten folgende Regeln:

  • Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt ein Verstoß gegen § 24a StVG vor (Ordnungswidrigkeit)
  • Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt absolutes Cannabisverbot (§ 24c Abs. 1 StVG)

Die Sanktionen sind gestaffelt:

  • Ersttäter: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Ab drittem Verstoß: 1.500 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot

Mischkonsum mit Alkohol wird strenger geahndet: Ab 1.000 € Bußgeld plus Fahrverbot.

Bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit droht eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe und Führerscheinentzug für ca. 12 Monate.

Auch wenn Sie nicht beim Fahren erwischt werden, kann bei Verdacht auf regelmäßigen Konsum eine MPU angeordnet werden, besonders wenn hohe THC-Carbonsäure-Werte (150-250 ng/ml) festgestellt werden.

Die strikte Trennung zwischen Cannabiskonsum und Fahren bleibt also essenziell.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und der Schwere des Vorwurfs. Bei einem einfachen Verfahren wegen geringer Mengen zum Eigenkonsum berechne ich ein überschaubares Pauschalhonorar. In jedem Fall informiere ich Sie im Erstgespräch transparent über die zu erwartenden Kosten.
Behörden informieren Ihren Arbeitgeber in der Regel nicht über ein laufendes Strafverfahren. Als Ihr Anwalt achte ich auf absolute Diskretion und kommuniziere nur über die von Ihnen angegebenen Kontaktwege. Problematisch kann es werden, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, da diese grundsätzlich öffentlich ist. In vielen Fällen können wir jedoch eine außergerichtliche Lösung finden, die Ihre Privatsphäre schützt.
Nicht jedes Drogendelikt erscheint im Führungszeugnis. Einstellungen z. B. nach § 31a BtMG, § 153 StPO, § 153a StPO, § 154 und § 170 II StPO werden nicht eingetragen. Geldstrafen unter 90 Tagessätzen erscheinen, wenn nicht schon bereits eine andere Verurteilung vorliegt, ebenfalls nicht im einfachen (für Arbeitgeber einsehbaren) Führungszeugnis. Als Ihr Verteidiger arbeite ich gezielt darauf hin, entweder eine Einstellung zu erreichen oder die Strafe unter dieser kritischen Grenze zu halten, um langfristige berufliche Nachteile zu vermeiden.
Die Dauer variiert stark. Einfache Verfahren wegen geringer Mengen können innerhalb von 2-6 Monaten abgeschlossen sein, besonders wenn eine frühe Einstellung erreicht wird. Komplexere Fälle mit Handel oder größeren Mengen dauern oft 8-18 Monate. Als Ihr Anwalt setze ich mich für eine zügige Bearbeitung ein, um die Belastung für Sie zu minimieren. Gleichzeitig nutze ich die Zeit strategisch, um Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.
Bei einer Verkehrskontrolle wird zunächst ein Drogenvortest durchgeführt. Bei positivem Ergebnis erfolgt eine Blutentnahme. Sie müssen dabei keine Angaben zur Sache machen. Es drohen sowohl straf- als auch verkehrsrechtliche Konsequenzen: ein Strafverfahren wegen des Besitzes und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss. Letzteres führt oft zum Führerscheinentzug für 1-3 Monate und 2 Punkten in Flensburg. Als Ihr Anwalt prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Kontrolle und die Zuverlässigkeit der Tests.
Sie sollten einen spezialisierten Anwalt sofort einschalten, idealerweise bevor Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft aussagen. Die ersten Stunden nach einer Durchsuchung oder Festnahme sind entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Je früher ich einbezogen werde, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.