Sofortige Unterstützung bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz in Düsseldorf
der Strafverteidigung
Themen
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im Detail
Bei Vorwürfen des Besitzes von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln ist schnelles Handeln entscheidend. Als Ihr Anwalt prüfe ich umgehend die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und analysiere sorgfältig die Beweislage. Besonders bei Ersttätern mit geringen Mengen zum Eigenkonsum setze ich auf eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG. Eine meiner wichtigsten Aufgaben ist es, Sie vor verfrühten Aussagen zu schützen. Als erfahrener Strafverteidiger verhindere ich jede polizeiliche Vernehmung und rate konsequent zur Aussageverweigerung. Diese Strategie wahrt Ihre Rechte, bis wir durch vollständige Akteneinsicht eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln können. Meine etablierten Kontakte zur Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermöglichen oftmals frühzeitige Gespräche, die eine Eskalation des Verfahrens verhindern können. Mit Sachverstand und Verhandlungsgeschick setze ich mich dafür ein, dass ein einmaliger Fehltritt nicht Ihre Zukunftsperspektiven beeinträchtigt.
Vorwürfe des Handels oder Anbaus von Betäubungsmitteln wiegen schwer und können zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. In diesen komplexen Fällen ist eine durchdachte Verteidigungsstrategie unerlässlich. Ich analysiere akribisch die Ermittlungsakten und prüfe mögliche Verfahrensfehler. Oft lassen sich Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen als rechtswidrig anfechten, was zur Unverwertbarkeit wichtiger Beweismittel führen kann. Bei entsprechender Beweislage setze ich auf eine fundierte Verteidigungsstrategie im Hauptverfahren und erarbeite überzeugende Argumentationslinien für Strafmilderung. Durch gründliche Vorbereitung und konsequentes Hinterfragen der Anklage können oftmals günstigere Ergebnisse erzielt werden. Eine Verständigung im Strafverfahren erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung und immer unter strenger Wahrung Ihrer Interessen.
Die Untersuchungshaft ist für viele Betroffene der größte Schock im Strafverfahren wegen Drogendelikten. Hier zählt jede Stunde. Als Ihr Verteidiger in Drogensachen bin ich bei Festnahmen sofort für Sie erreichbar und setze mich unverzüglich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung. Ich bereite Sie optimal auf den Haftprüfungstermin vor und entwickle tragfähige Konzepte, um Haftgründe wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr zu entkräften. Meine langjährige Erfahrung mit der Justiz in Düsseldorf nutze ich, um realistische Auflagen vorzuschlagen, die eine Alternative zur Untersuchungshaft darstellen können. Ich kenne die lokalen Entscheidungsmuster und kann Ihre Verteidigung darauf abstimmen. Sollte eine Untersuchungshaft unvermeidbar sein, sorge ich für Besuche in der JVA und halte Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Der Kontakt zu Ihren Angehörigen bleibt dabei nicht auf der Strecke. Gleichzeitig arbeite ich kontinuierlich an Ihrer Haftbeschwerde und sammle Beweise, die zu einer vorzeitigen Entlassung führen können. Mein Ziel ist es, die belastende Zeit der Untersuchungshaft für Sie so kurz wie möglich zu halten.
Der drohende Verlust des Führerscheins ist für viele Berufstätige eine existenzielle Bedrohung. Bei Drogendelikten leitet die Staatsanwaltschaft routinemäßig Informationen an die Führerscheinstelle weiter, was zu einer MPU oder dem direkten Entzug führen kann. Die Düsseldorfer Behörden neigen zu schnellen Maßnahmen – dem wirke ich gezielt entgegen. Durch präventive Maßnahmen wie freiwillige Drogenscreenings oder den Nachweis einer Beratung kann ich oft einen Führerscheinentzug abwenden. Mein Ziel ist es, Ihre Mobilität und damit Ihre berufliche Existenz zu schützen. Gerade im Großraum Düsseldorf ist der Führerschein für viele Berufstätige unverzichtbar – und genau dafür kämpfe ich.
Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Drogenverfahren prüfe ich sofort die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft führen regelmäßig Durchsuchungen bei Betäubungsmitteldelikten durch – oft mit angreifbaren Beschlüssen. Viele Durchsuchungsbeschlüsse weisen rechtliche Mängel auf, die wir für Ihre Verteidigung nutzen können. Die Hürden für eine rechtmäßige Durchsuchung bei Drogenverdacht sind höher, als viele Betroffene vermuten. Ich beantrage umgehend Akteneinsicht und fordere beschlagnahmte Gegenstände zurück, die für das Drogenverfahren nicht relevant sind. Bei Durchsuchungen wegen Betäubungsmitteldelikten in Düsseldorf werden häufig pauschal elektronische Geräte wie Smartphones beschlagnahmt. Hier ist eine schnelle Intervention wichtig, um den Eingriff in Ihre Privatsphäre zu begrenzen und die Herausgabe nicht verfahrensrelevanter Datenträger zu erwirken. Mit gezielten Widersprüchen gegen die Durchsuchungsmaßnahmen und gegebenenfalls einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung schaffen wir die Grundlage, um später die Verwertbarkeit der gefundenen Beweismittel anzufechten. Die Düsseldorfer Gerichte folgen hier oft einer strengen Linie zum Schutz der Grundrechte. Diese strategische Vorgehensweise hat in der Vergangenheit schon viele Drogenverfahren in Düsseldorf positiv beeinflusst und zur Unverwertbarkeit wichtiger Beweismittel geführt.
Vorwürfe im Zusammenhang mit härteren Drogen wie Kokain, MDMA oder Amphetaminen werden von der Justiz besonders streng verfolgt. Hier ist eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie unerlässlich. Ich hinterfrage kritisch die Bestimmung der Wirkstoffgehalte und die Zuordnung der Drogen zu Ihnen. Oft lassen sich durch toxikologische Gegengutachten deutlich niedrigere Werte nachweisen, was direkte Auswirkungen auf das Strafmaß hat. Bei entsprechender Sachlage prüfe ich auch die Möglichkeit einer Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG. Durch meine Erfahrung mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft kann ich realistische Chancen einschätzen und die für Sie beste Option verfolgen.
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Ich vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und halte Sie kontinuierlich über alle Entwicklungen auf dem Laufenden
Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriere ich mich seit 2011 ausschließlich auf die Strafverteidigung. Meine Kanzlei in Düsseldorf ist auf die Verteidigung von Betäubungsmitteldelikten, Sexualstrafrecht, schweren Verkehrsdelikten und Automatensprengungen ausgerichtet. Ich biete Ihnen sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Festnahmen. In meiner Arbeit lege ich Wert auf einen respektvollen, nicht-wertenden Umgang mit meinen Mandanten. Ich verfüge über fundierte Kenntnisse der Düsseldorfer Justiz und nutze ein strukturiertes Case-Management-System, das sicherstellt, dass kein Aspekt Ihres Falles übersehen wird. Anders als viele andere setze ich auf eine präventive Verteidigungsstrategie, die schon vor der Anklageerhebung ansetzt. Meine Erfolgsquote spricht für sich: In zahlreichen BtM-Verfahren mit Ersttätern konnte ich Einstellungen erreichen. Für eine diskrete Beratung stehe ich Ihnen in meinen zentral gelegenen Kanzleiräumen in Düsseldorf zur Verfügung. Bei Bedarf sind auch kurzfristige Termine möglich.
Bis 25g (öffentlich) / 50g (zu Hause): Besitz für Erwachsene ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen erlaubt, keine Strafe.
Mehr als 25g bis 30g (öffentlich) / mehr als 50g bis 60g (zu Hause): Ordnungswidrigkeit, Bußgeld möglich (typisch: 200–1000 Euro).
Mehr als 30g (öffentlich) / mehr als 60g (zu Hause): Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Mehr als 30g (öffentlich) / mehr als 60g (zu Hause) und mehr als 7,5g THC (nicht geringe Menge): Straftat, Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre
Mehr als 3 Cannabispflanzen: Straftat, keine Toleranzgrenze.
Handel, Abgabe an Minderjährige oder Besitz sehr großer Mengen: Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren in besonders schweren Fällen
Im Straßenverkehr gelten folgende Regeln:
Die Sanktionen sind gestaffelt:
Mischkonsum mit Alkohol wird strenger geahndet: Ab 1.000 € Bußgeld plus Fahrverbot.
Bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit droht eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe und Führerscheinentzug für ca. 12 Monate.
Auch wenn Sie nicht beim Fahren erwischt werden, kann bei Verdacht auf regelmäßigen Konsum eine MPU angeordnet werden, besonders wenn hohe THC-Carbonsäure-Werte (150-250 ng/ml) festgestellt werden.
Die strikte Trennung zwischen Cannabiskonsum und Fahren bleibt also essenziell.
Kinderhaus 17
48159 Münster
Telefon: +49 251 93257752
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 211 88250158