Stehen Sie unter Verdacht eines Betäubungsmitteldelikts? Wurde bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Als Fachanwalt für Strafrecht mit mehr als 14 Jahren Erfahrung kenne ich die rechtlichen Fallstricke bei Drogenverfahren genau. Meine Priorität liegt dabei klar auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung – nicht auf schnellen Deals mit der Staatsanwaltschaft. Durch meine langjährige Tätigkeit vor Ort bin ich bestens mit den Arbeitsweisen der Staatsanwaltschaft Münster und der örtlichen Gerichte vertraut. Diese regionale Vernetzung und Erfahrung mit lokalen Besonderheiten nutze ich konsequent für Ihre Verteidigung. Dabei setze ich auf eine aggressive Verteidigungsstrategie, die Ermittlungsbehörden und Gerichte herausfordert und jeden rechtlichen Spielraum zu Ihren Gunsten ausschöpft.
im Raum Münster
Themen
Ihr Experte für Betäubungsmittelrecht. Diskrete Beratung & bundesweite Vertretung. Jetzt Erstgespräch vereinbaren!
im Detail
Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, auch wenn diese zum Eigenkonsum bestimmt sind. Ich prüfe dabei jeden Einzelfall auf mögliche Verfahrensfehler, Beweisverwertungsverbote und Einstellungsmöglichkeiten. Besonders bei geringfügigen Mengen bestehen oft Chancen auf eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG. Meine Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Münster zeigt mir genau, bei welchen Mengen und unter welchen Umständen eine Einstellung realistisch ist.
Handelsvorwürfe ziehen regelmäßig empfindliche Freiheitsstrafen nach sich. Hier gilt es, die Anklage präzise zu analysieren und Schwachstellen in der Beweisführung aufzudecken. Oft lassen sich Handelsvorwürfe auf einfachen Besitz reduzieren oder gänzlich widerlegen. Ich kenne die Ermittlungsmethoden der örtlichen Polizei und Staatsanwaltschaft und weiß, wo Angriffspunkte für die Verteidigung liegen.
Cannabis-Anbauverfahren erfordern spezielle Kenntnisse im Betäubungsmittelrecht und in der forensischen Bewertung. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen, die Verwertbarkeit beschlagnahmter Beweismittel und mögliche Einstellungsgründe. Ein entscheidender Punkt ist oft die Berechnung der Wirkstoffmenge, insbesondere wenn Plantagen (teilweise bereits abgeerntet) gefunden werden. Hier ist eine kritische Überprüfung der behördlichen Hochrechnung unerlässlich, da diese die Strafzumessung maßgeblich beeinflusst. Meine Erfahrung und vertiefte Kenntnisse umfassen dabei auch die Berücksichtigung von botanischen und umweltbedingten Faktoren wie: Cannabis-Sorte Auswirkung von Licht, Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf den THC-Gehalt Wachstumsdauer und der damit verbundene Reifegrad Diese Spezialkenntnisse in der forensischen Wirkstoffberechnung unterscheiden eine spezialisierte Verteidigung vom Gelegenheitsverteidiger. Durch meine Erfahrung mit den hiesigen Gerichten weiß ich, welche Argumentationslinien erfolgversprechend sind und wie sich mildere Strafen erreichen lassen.
Grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte werden besonders hart verfolgt. Diese Verfahren erfordern eine besonders sorgfältige Prüfung der internationalen Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden. Häufig ergeben sich hier Verfahrensfehler und Beweisverwertungsverbote, die ich konsequent für Ihre Verteidigung nutze.
Bei Vorwürfen des bandenmäßigen Handels drohen drastische Strafen. Die Definition einer Bande erfordert den Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem gemeinsamen Willen zur fortgesetzten Begehung mehrerer Straftaten über eine gewisse Dauer. Gerade weil der Bandenbegriff eine massive Strafschärfung nach sich zieht, muss in der Verteidigung vehement gegen dessen Annahme argumentiert werden. Diese komplexen Verfahren erfordern eine aggressive Verteidigungsstrategie, die jeden Aspekt der Anklage hinterfragt. Ich analysiere die Kommunikationsüberwachung, prüfe Kronzeugenaussagen auf ihre Glaubwürdigkeit und decke Widersprüche in der Beweisführung auf.
Bei geringfügigen Mengen zum Eigengebrauch bestehen oft gute Chancen auf eine Verfahrenseinstellung. Ich kenne die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaft Münster genau und weiß, mit welchen Argumenten sich eine Einstellung erreichen lässt. Dabei nutze ich meine lokalen Kontakte und Erfahrungen mit den Entscheidungsträgern vor Ort.
Wenn Straftaten zur Finanzierung von Drogenkonsum begangen wurden, kommen oft mehrere Verfahren zusammen. Hier ist es wichtig, eine Gesamtstrategie zu entwickeln, die alle Verfahren berücksichtigt. Oft lassen sich durch geschickte Verhandlungsführung mildere Strafen oder Bewährungslösungen erreichen.
in Münster
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir - ich bin 24/7 erreichbar für echte Notfälle wie Durchsuchungen oder Festnahmen. Für andere wichtige Anliegen stehe ich Ihnen zu den Geschäftszeiten telefonisch zur Verfügung oder Sie nutzen außerhalb dieser Zeiten unsere Online-Anfrage. In einem ersten Gespräch verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Situation.
Ich analysiere alle Beweismittel, prüfe Verfahrensfehler und entwickle eine aggressive Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung oder des Freispruchs.
Mit meiner regionalen Vernetzung und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten setze ich Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht durch.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich von Anfang an auf das Strafrecht konzentriert und dabei besondere Kompetenz in der Verteidigung von Betäubungsmitteldelikten entwickelt. Meine Kanzlei besteht seit 2011 in Münster, wodurch ich tiefe Einblicke in die Arbeitsweise der örtlichen Ermittlungsbehörden und Gerichte gewonnen habe. Diese lokale Vernetzung ist entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung.
Ich kenne die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Münster und weiß, wie sie sich in verschiedenen Fallkonstellationen entscheiden. Diese Erfahrung mit den lokalen Behörden nutze ich konsequent für Ihre Verteidigung. Meine Fälle erscheinen regelmäßig in der regionalen Presse, was meine Bekanntheit und meinen Ruf als kompetenter Strafverteidiger in der Region unterstreicht.
Beispiele meiner Presseberichterstattung:
Die Anreise zu meiner Kanzlei ist unkompliziert, und für Notfälle stehe ich rund um die Uhr zur Verfügung. Durch meine langjährigen Kontakte zu örtlichen Gutachtern und Therapieeinrichtungen kann ich bei Bedarf schnell die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen vermitteln, was sich oft positiv auf den Verfahrensverlauf auswirkt. Diese regionale Vernetzung ist oft entscheidend für den Erfolg der Verteidigung und für mildere Strafen oder Verfahrenseinstellungen.
Die Strafen hängen von Art und Menge der Betäubungsmittel ab. Bei geringfügigen Mengen zum Eigenkonsum kann das Verfahren eingestellt werden. Bei Handel drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Als erfahrener Fachanwalt kenne ich die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaft Münster genau.
Ja, insbesondere bei geringfügigen Mengen zum Eigenkonsum nach § 31a BtMG. Ich kenne die Einstellungspraxis der örtlichen Staatsanwaltschaft und weiß, unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung realistisch ist. Oft lässt sich durch geschickte Argumentation eine Einstellung erreichen.
Bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen durchsuchen Ermittlungsbeamte auf richterlichen Beschluss Ihre Räume nach Betäubungsmitteln und beschlagnahmen verdächtige Gegenstände wie Drogen, Waagen oder Verpackungsmaterial. Häufig werden Sie dabei vernommen. Bleiben Sie ruhig und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Kontaktieren Sie mich umgehend – ich bin 24/7 erreichbar. Oft ergeben sich bei Durchsuchungen Verfahrensfehler, die später zur Einstellung führen können.
Ein Drogenverfahren am Amtsgericht läuft folgendermaßen ab: Nach der Anklage wird ein Hauptverhandlungstermin angesetzt. In der Hauptverhandlung werden Beweise gewürdigt, Zeugen vernommen und das Urteil verkündet. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich die hiesigen Richter und ihre Tendenzen genau. Oft gelingt es mir bereits im Vorfeld, durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung oder mildere Sanktionen zu erreichen.
Dies Kosten richten sich nach unterschiedlichen Umständen, wie beispielsweise dem Umfang, der Schwierigkeit und dem Aufwand des Verfahrens. Ich erkläre Ihnen transparent alle anfallenden Kosten.
Das variiert je nach Komplexität. Einfache Fälle können oft durch Verfahrenseinstellung oder Strafbefehl schnell erledigt werden. Komplexere Verfahren dauern länger, bieten aber auch mehr Verteidigungsmöglichkeiten.
Bei Ersttätern und geringen Mengen sind Bewährungsstrafen möglich. Durch meine Kontakte zu örtlichen Therapieeinrichtungen kann ich oft Bewährungsauflagen vorbereiten, die das Gericht überzeugen.
Lassen Sie die Beamten herein, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Sagen Sie nichts zur Sache und kontaktieren Sie mich sofort. Ich bin rund um die Uhr erreichbar.
Kinderhaus 17
48159 Münster
Telefon: +49 251 93257752
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 211 88250158