Eine Hausdurchsuchung erfordert grundsätzlich einen richterlichen Beschluss und darf nur bei konkretem Anfangsverdacht einer Straftat durchgeführt werden. Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand, müssen keine Angaben zur Sache machen und sollten der Durchsuchung nicht zustimmen, um formale Anforderungen zu wahren. Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt, bestehen Sie auf einen Durchsuchungszeugen und lassen Sie alle Einwendungen protokollieren - geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus.