Schwere räuberische Erpressung nach §§ 253, 255, 250 StGB ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von drei oder fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bewährung ist bei diesen Strafrahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Zentraler Verteidigungsansatz: Einordnung des Tatmittels, Bandenmitgliedschaft und minder schwerer Fall.