Anwalt Cybercrime -
Strafverteidigung bei Internetkriminalität

Rechtsanwalt Goldbeck

Fachanwaltliche Strafverteidigung bei Cybercrime-Vorwürfen – bundesweit verfügbar

Ihre Ansprüche durchsetzen

Stehen Sie unter dem Verdacht einer Cybercrime-Straftat? Wurden bei Ihnen bereits Durchsuchungen durchgeführt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Bei Cybercrime-Vorwürfen ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Die Ermittlungsbehörden verfügen über umfangreiche technische Mittel und gehen oft mit großer Härte vor. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Internetstrafverfahren kenne ich die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft genau und weiß, wie eine kompromisslose Verteidigung aufgebaut werden muss.

Meine Mandanten profitieren von meiner spezialisierten Kenntnis im Cybercrime-Bereich. Ich verstehe die technischen Zusammenhänge ebenso wie die rechtlichen Fallstricke. Dabei setze ich von Beginn an auf eine entschiedene Verteidigungsstrategie, die primär auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung abzielt. Nur wenn dies nicht erreichbar ist, wird eine Strafmilderung angestrebt.

Die Folgen einer Cybercrime-Verurteilung können verheerend sein: Freiheitsstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes, Zerstörung der Reputation und massive Auswirkungen auf Familie und soziales Umfeld. Umso wichtiger ist es, von Anfang an die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen.

Meine
Leistungen

Verteidigung bei Computerbetrug und Online-Betrug

Strafverteidigung bei Datendiebstahl und Hacking-Vorwürfen

Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Verteidigung bei Identitätsdiebstahl und Phishing

Strafverteidigung bei illegalen Downloads und Streaming

Vertretung bei Cyber-Mobbing und digitaler Belästigung

Verteidigung bei Kreditkartenbetrug im Internet

Strafverteidigung bei Darknet-Geschäften

Vertretung bei Ransomware und Erpressung

Verteidigung bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Weitere

Themen

Stefan Goldbeck
Straf­verteidiger

Ihr Experte für Betäubungsmittelrecht. Diskrete Beratung & bundesweite Vertretung. Jetzt Erstgespräch vereinbaren!

Leistungen
im Detail

Verteidigung bei Computerbetrug und Online-Betrug

Online-Betrugsvorwürfe gehören zu den häufigsten Cybercrime-Delikten. Oft entstehen diese Verfahren aus Missverständnissen bei Online-Geschäften oder aufgrund unklarer Vertragsverhältnisse. Ich prüfe jeden Fall detailliert auf Betrugsvorsatz und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die alle technischen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt.

Strafverteidigung bei Datendiebstahl und Hacking-Vorwürfen

Hacking-Vorwürfe sind besonders komplex, da sie oft auf technischen Spuren basieren, die unterschiedlich interpretiert werden können. Ich kenne die gängigen Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft und kann beurteilen, ob die digitalen Beweise rechtmäßig erhoben wurden. Häufig können Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden, wenn technische Zweifel an der Täterschaft bestehen.

Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Urheberrechtsverletzungen im Internet werden strafrechtlich verfolgt. Ich verteidige Mandanten gegen Vorwürfe der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung und prüfe dabei sowohl die technischen Beweise als auch die rechtlichen Voraussetzungen. Oft können durch eine geschickte Verteidigungsstrategie Freiheitsstrafen vermieden werden.

Verteidigung bei Identitätsdiebstahl und Phishing

Phishing-Vorwürfe treffen oft Personen, die selbst Opfer von Identitätsdiebstahl geworden sind. Ich kläre in diesen Fällen die tatsächlichen technischen Abläufe auf und beweise, dass meine Mandanten nicht die wahren Täter sind. Die Ermittlungsbehörden übersehen häufig, dass IP-Adressen und andere digitale Spuren manipuliert werden können.

Strafverteidigung bei illegalen Downloads und Streaming

Bei Vorwürfen wegen illegaler Downloads oder Streaming prüfe ich zunächst die Beweislage. Oft können technische Zweifel an der Zuordnung der IP-Adresse oder am Nachweis des Vorsatzes geltend gemacht werden. In vielen Fällen führt eine frühzeitige und kompetente Verteidigung zur Verfahrenseinstellung ohne Geldstrafe.

Vertretung bei Cyber-Mobbing und digitaler Belästigung

Cyber-Mobbing-Vorwürfe entstehen häufig aus privaten Konflikten, die ins Internet verlagert werden. Ich prüfe dabei genau die Grenze zwischen noch zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung oder Bedrohung. Oft können durch eine geschickte Argumentation die Vorwürfe entkräftet oder zumindest deutlich reduziert werden.

Verteidigung bei Kreditkartenbetrug im Internet

Kreditkartenbetrugsvorwürfe im Internet sind besonders schwerwiegend und ziehen oft hohe Freiheitsstrafen nach sich. Ich prüfe jeden Fall auf technische Manipulationen und kläre, ob meine Mandanten möglicherweise selbst Betrugsopfer sind. Die Ermittlungsbehörden machen oft vorschnelle Schlüsse aus digitalen Spuren.

Strafverteidigung bei Darknet-Geschäften

Darknet-Verfahren gehören zu den komplexesten Cybercrime-Fällen. Die Ermittlungsmethoden sind hochmodern, aber nicht immer rechtmäßig. Ich prüfe genau, ob die Beweise rechtmäßig erhoben wurden und ob meine Mandanten tatsächlich die ihnen vorgeworfenen Handlungen begangen haben. Oft bestehen erhebliche Zweifel an der Identifizierung der Täter.

Vertretung bei Ransomware und Erpressung

Ransomware-Vorwürfe ziehen regelmäßig hohe Freiheitsstrafen nach sich. Ich verteidige in diesen Fällen mit größter Sorgfalt und prüfe alle technischen Beweise auf ihre Belastbarkeit. Häufig können durch IT-forensische Gegengutachten Zweifel an der Täterschaft geweckt werden.

Verteidigung bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen im digitalen Raum wird immer häufiger strafrechtlich verfolgt. Ich prüfe in diesen Fällen genau, ob tatsächlich Geschäftsgeheimnisse vorlagen und ob meine Mandanten vorsätzlich gehandelt haben. Oft entstehen solche Vorwürfe aus arbeitsrechtlichen Konflikten und können durch eine kompetente Verteidigung ausgeräumt werden.

Der
Beratungsprozess

Sofortige Erstberatung

Nach Ihrer Kontaktaufnahme führe ich umgehend eine erste Bewertung Ihres Falles durch und informiere Sie über die rechtliche Lage sowie das weitere Vorgehen.

Strategische Verteidigungsplanung

Ich entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die primär auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung abzielt und alle technischen Aspekte berücksichtigt.

Kompromisslose Umsetzung

Durch meine 15-jährige Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht setze ich Ihre Verteidigung entschieden um - bundesweit auch per Videokonferenz möglich.

MEINE
KANZLEI

Als Fachanwalt für Strafrecht mit 15 Jahren Erfahrung habe ich mich seit der Kanzleigründung 2011 auf komplexe Strafverfahren fokussiert. Meine Ausbildung bei einem renommierten Strafverteidiger und die langjährige Praxis haben mir tiefe Einblicke in die Arbeitsweise von Ermittlungsbehörden verschafft. 2015 erhielt ich den Fachanwaltstitel für Strafrecht, der meine theoretischen und praktischen Kenntnisse bestätigt.

Bei Cybercrime-Verfahren kommt mir meine umfassende Erfahrung mit digitalen Beweismitteln zugute. Ich verstehe die technischen Zusammenhänge und kann beurteilen, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise belastbar sind.

Mein Beratungsansatz ist klar: Ich setze auf eine kompromisslose Verteidigungsstrategie, die primär auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung abzielt. Nur wenn dies nicht realistisch erreichbar ist, strebe ich eine bestmögliche Strafmilderung an. Dabei profitieren meine Mandanten von meiner 24/7-Erreichbarkeit für Notfälle – gerade bei Cybercrime-Verfahren kann schnelles Handeln entscheidend sein.

Die bundesweite Tätigkeit ermöglicht es mir, Mandanten in ganz Deutschland zu vertreten. Durch moderne Kommunikationsmittel wie Videokonferenzen kann ich auch überregional eine intensive Betreuung gewährleisten.

Ihre Vorteile

Eine spezialisierte Strafverteidigung bei Cybercrime-Vorwürfen ist unerlässlich. Die technische Komplexität dieser Verfahren erfordert sowohl juristische als auch technische Expertise. Ermittlungsbehörden setzen auf hochmoderne Methoden, die nur durch entsprechende Fachkenntnis hinterfragt werden können.

Meine langjährige Erfahrung in Cybercrime-Verfahren ermöglicht es mir, Schwachstellen in der Anklage zu erkennen und erfolgreich zu nutzen. Ich kenne die gängigen Ermittlungsmethoden und kann beurteilen, ob digitale Beweise rechtmäßig erhoben wurden. Oft bestehen technische Zweifel, die zu einer Verfahrenseinstellung führen können.

Die bundesweite Vertretung gewährleistet, dass Sie unabhängig von Ihrem Standort eine kompetente Verteidigung erhalten. Cybercrime-Verfahren werden oft überregional geführt, weshalb eine bundesweite Verfügbarkeit besonders wichtig ist.

Anwalt Cybercrime

Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung wegen Cybercrime-Verdacht beachten?

Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie mit den Beamten, ohne jedoch Aussagen zur Sache zu machen. Stimmen Sie keinesfalls der Durchsuchung zu. Kontaktieren Sie mich sofort. Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll geben und dokumentieren Sie alle beschlagnahmten Gegenstände.

Ja, und das ist sogar dringend empfohlen. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann oft eine Anklageerhebung verhindern.

Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft. Als Ihr Anwalt werde ich alle vorgelegten digitalen Beweise kritisch prüfen und gegebenenfalls IT-forensische Gegengutachten in Auftrag geben, um Zweifel an Ihrer Täterschaft zu begründen.

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand des Verfahrens. Gerne informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten in unserem Erstgespräch.

Ja, Cybercrime-Verfahren werden häufig bei spezialisierten Staatsanwaltschaften geführt, die überregional zuständig sind. Ich bin bundesweit tätig und kann Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten.

Die Verfahrensdauer variiert stark je nach Komplexität des Falls. Einfache Fälle können bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden, komplexe Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Durch kompetente Verteidigung kann die Verfahrensdauer oft verkürzt werden.

Die Ermittlungsbehörden werden eine forensische Auswertung durchführen. Als Ihr Anwalt überwache ich diesen Prozess und stelle sicher, dass nur relevante Daten ausgewertet werden. Nach Verfahrensabschluss können unbescholtene Gegenstände zurückgefordert werden.

Das hängt von der Art der Vorwürfe und Ihrem Beruf ab. In vielen Fällen ist eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit möglich. Ich berate Sie über mögliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Situation.

Grundsätzlich haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Recht sollten Sie auch nutzen. Kontaktieren Sie zunächst Ihren Anwalt. Aussagen können später oft nicht mehr korrigiert werden und zu Ihrem Nachteil verwendet werden.