Ihr Experte im Betäubungsmittelrecht: 24/7 Rechtsbeistand bei BtMG-Fällen seit über 10 Jahren
Stehen Sie unter dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)? Fühlen Sie sich überfordert und unsicher angesichts der rechtlichen Konsequenzen?
Ich verstehe Ihre Sorgen und Ängste in dieser schwierigen Situation. Als spezialisierter BtMG-Anwalt bin ich seit über 10 Jahren darauf fokussiert, Menschen wie Sie in Fällen des Betäubungsmittelrechts zu vertreten. Ob es sich um Vorwürfe des Besitzes, Handels oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln handelt – ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie zu entwickeln, um strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden oder zu minimieren. Dabei setze ich mich nicht nur für Ihre rechtlichen Interessen ein, sondern biete Ihnen auch persönliche Unterstützung in dieser belastenden Lebenssituation.
im Überblick
Themen
Ihr Experte für Betäubungsmittelrecht. Diskrete Beratung & bundesweite Vertretung. Jetzt Erstgespräch vereinbaren!
im Detail
Als Ihr BtMG-Anwalt übernehme ich Ihre Verteidigung bei Vorwürfen des Besitzes oder Handels mit Betäubungsmitteln. Ich analysiere sorgfältig die Beweislage, prüfe die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Strafe zu erwirken. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung und mein fundiertes Wissen im Betäubungsmittelrecht, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme im Zusammenhang mit einem BtMG-Verdacht betroffen sind, stehe ich Ihnen sofort zur Seite. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, sichere Beweise und wahre Ihre Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden. Meine 24/7-Erreichbarkeit gewährleistet, dass Sie in solch kritischen Situationen nicht allein sind. Ich berate Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und sorge dafür, dass keine unüberlegten Aussagen gemacht werden, die Ihnen später zum Nachteil gereichen könnten.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt. Als Ihr BtMG-Anwalt bin ich stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ich vertrete Sie bei Vorwürfen im Zusammenhang mit sogenannten "Legal Highs" oder "Research Chemicals". Dabei prüfe ich genau, ob die fragliche Substanz tatsächlich unter das NpSG fällt und entwickle auf dieser Basis Ihre Verteidigungsstrategie
Als erfahrener BtM-Anwalt weiß ich, dass eine Suchtproblematik oft der Hintergrund für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ist. Ich setze mich dafür ein, dass Sie die Möglichkeit einer Therapie statt einer Haftstrafe erhalten. Ich berate Sie umfassend über die Voraussetzungen der § 35 BtMG und § 36 BtMG, unterstütze Sie bei der Suche nach geeigneten Therapieplätzen und verhandle mit der Staatsanwaltschaft über die Zurückstellung der Strafvollstreckung. Mein Ziel ist es, Ihnen einen Weg aus der Sucht und zurück in ein geregeltes Leben zu ermöglichen.
Oft herrscht Unsicherheit darüber, welche Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln strafbar sind. Als Ihr BtMG-Anwalt biete ich Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung zu allen Fragen der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz. Ich kläre Sie über mögliche Konsequenzen auf und zeige Ihnen Wege, wie Sie sich rechtssicher verhalten können. Diese präventive Beratung kann Ihnen helfen, Konflikte mit dem Gesetz von vornherein zu vermeiden.
Grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte werden besonders hart bestraft. Als Ihr BtMG-Anwalt verteidige ich Sie gegen Vorwürfe der Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen, hinterfrage die Beweiskette und arbeite eng mit Kollegen im Ausland zusammen, wenn dies für Ihre Verteidigung notwendig ist. Mein Ziel ist es, eine Verurteilung zu verhindern oder zumindest eine deutliche Strafmilderung zu erreichen.
Wenn Sie eine Vorladung zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung in einem BTMG-Fall erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie nicht unvorbereitet erscheinen. Als Ihr BtMG-Anwalt rate ich Ihnen, zunächst gegenüber der Polizei, dem Zoll oder der Staatsanwaltschaft zu schweigen. Ich berate Sie vorab ausführlich über Ihre Rechte, beantrage für Sie die Akteneinsicht über Ihre Rechte. Gemeinsam werden wir dann entscheiden, ob und in welchem Umfang wir uns gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern. Hierbei achte ich darauf, dass Sie keine selbstbelastenden Aussagen machen.
Sollte es zu einer Anklage kommen, vertrete ich Sie umfassend im gesamten Strafverfahren. Von der Akteneinsicht über die Erstellung von Stellungnahmen bis hin zur Verteidigung vor Gericht - ich bin in jeder Phase des Verfahrens an Ihrer Seite. Dabei nutze ich meine langjährige Erfahrung und mein Netzwerk, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln. Ob Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung - ich setze alle meine Fähigkeiten ein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Ihr BtMG-Verfahren
Sie kontaktieren mich über meine Hotline (im Falle der Verhaftung oder Durchsuchung 24/7), per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich reagiere umgehend und vereinbare mit Ihnen einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch.
Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ich übernehme alle notwendigen rechtlichen Schritte, von der Akteneinsicht bis zur Vertretung vor Gericht.
Über den gesamten Prozess hinweg stehe ich Ihnen zur Seite, informiere Sie regelmäßig über den Fortgang und unterstütze Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach therapeutischer Hilfe.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt auf BtMG-Fälle setze ich mich seit Jahren leidenschaftlich für die Rechte meiner Mandanten ein. Meine Spezialisierung auf das Betäubungsmittelrecht ermöglicht es mir, selbst in komplexen Fällen effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Ich verstehe, dass ein BtMG-Verfahren nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine persönliche Herausforderung darstellt. Deshalb biete ich Ihnen neben meiner juristischen Expertise auch eine empathische und ganzheitliche Betreuung. Meine 24/7-Erreichbarkeit stellt sicher, dass Sie in Krisensituationen nie allein sind. Durch meine überregionale Ausrichtung und ein starkes Netzwerk kann ich Sie bundesweit in BtMG-Fällen vertreten. Wählen Sie mit mir einen Anwalt, der nicht nur Ihr Recht, sondern auch Ihre Zukunft im Blick hat.
Die Strafen für BtMG-Verstöße können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen reichen. Die genaue Strafe hängt von vielen Faktoren ab, wie der Art und Menge der Betäubungsmittel sowie Ihrer persönlichen Situation. Als Ihr BtMG-Anwalt setze ich mich dafür ein, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Ich rate Ihnen, vor jeder Aussage mit mir als Ihrem BtMG-Anwalt Rücksprache zu halten. Gemeinsam können wir dann entscheiden, ob und wie wir auf die Vorladung reagieren.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Der § 35 BtMG ermöglicht es, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zugunsten einer Therapie zurückzustellen. Als Ihr BtMG-Anwalt prüfe ich, ob diese Option für Sie in Frage kommt und setze mich dafür ein.
Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie mich sofort. Ich bin rund um die Uhr für solche Notfälle erreichbar. Machen Sie keine Aussagen zur Sache und unterschreiben Sie nichts ohne meine Anwesenheit. Ich komme schnellstmöglich zu Ihnen, um Ihre Rechte zu wahren.
Die Dauer eines BtMG-Verfahrens kann stark variieren. Einfache Fälle können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexere Verfahren können sich über ein Jahr oder länger hinziehen. Als Ihr BtMG-Anwalt setze ich mich für eine zügige Bearbeitung ein, ohne dabei Ihre Verteidigungschancen zu schmälern.
Die Kosten für meine Vertretung richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung und hängen von der Komplexität des Falls ab. Die Gesamtkosten eines BtMG-Verfahrens können je nach Umfang und Instanz variieren. Ich bespreche die zu erwartenden Kosten transparent mit Ihnen.
Absolut. Meine Kanzlei hat eine überregionale Ausrichtung, und ich übernehme bundesweit Mandate in BtMG-Fällen. Ob persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – ich finde immer einen Weg, Sie bestmöglich zu vertreten, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings geht dem Konsum meist der strafbare Besitz voraus. Als Ihr BtMG-Anwalt prüfe ich den genauen Sachverhalt und entwickle eine Strategie, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Ja, ein BTMG-Verfahren kann durchaus Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben. Die Führerscheinstelle wird in der Regel über ein BtMG-Verfahren informiert und kann Zweifel an Ihrer Fahreignung entwickeln. Als Ihr BtMG-Anwalt berate ich Sie auch zu diesem Aspekt und helfe Ihnen, Ihren Führerschein zu behalten oder schnellstmöglich wiederzuerlangen.
Diskretion ist für mich oberstes Gebot. Als Ihr BtMG-Anwalt unterliege ich der anwaltlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen, behandle ich streng vertraulich. Auch in der Kommunikation mit Behörden und Gerichten achte ich stets darauf, Ihre Privatsphäre bestmöglich zu schützen.
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