Was regelt § 176 StGB?
§ 176 StGB stellt sexuelle Handlungen an Personen unter vierzehn Jahren unter Strafe. Der Tatbestand erfasst sowohl körperliche Handlungen am Kind als auch Situationen, in denen das Kind dazu bestimmt wird, solche Handlungen an sich oder an Dritten vorzunehmen. Strafbar ist zudem das Anbieten oder Versprechen eines Kindes für entsprechende Taten (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Beschuldigte bei Vorwürfen nach dem Sexualstrafrecht bundesweit – und kenne die Fallstricke, die in Ermittlungsverfahren zu frühzeitigen Weichenstellungen führen.
Seit der Reform durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, in Kraft getreten am 1. Juli 2021, ist § 176 StGB ein Verbrechen. Der Strafrahmen beginnt bei einem Jahr Freiheitsstrafe und reicht bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von fünfzehn Jahren. In besonders schweren Fällen greift § 176c StGB mit einem Mindestrahmen von zwei Jahren; bei Todesfolge sieht § 176d StGB Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Dieser Strafrahmen gilt jedoch im Jugendstrafrecht nicht. Hier beträgt der Strafrahmen gem. § 18 Jugendgerichtsgesetz (JGG) 6 Monate bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.