Was ist schwerer Bandendiebstahl nach § 244a StGB?
Schwerer Bandendiebstahl ist der Vorwurf, als Teil einer kriminellen Vereinigung einen qualifizierten Diebstahl begangen zu haben. § 244a Abs. 1 StGB verlangt das Zusammentreffen von zwei Merkmalen: Zum einen muss der Diebstahl entweder unter den Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StGB begangen worden sein. Zum anderen muss die Tat als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung eines weiteren Bandenmitglieds erfolgt sein.
Wichtig zu verstehen: Es handelt sich nicht um eine Strafschärfung des einfachen Diebstahls, sondern um einen eigenständigen Verbrechenstatbestand. Das hat unmittelbare Konsequenzen: Der Versuch ist zwingend strafbar, die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen, und die Mindeststrafe von einem Jahr schließt eine Geldstrafe als Sanktion von vornherein aus.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Mandanten bundesweit in Verfahren wegen Bandendelikten, von der ersten Durchsuchung bis zur Revisionsinstanz. Auf der Seite zum Strafrecht finden Sie einen Überblick über meine Tätigkeitsschwerpunkte.