Viele Menschen glauben, Erpressung und räuberische Erpressung seien dasselbe Delikt – nur in unterschiedlicher Schwere. Dieser Eindruck täuscht. Beide Tatbestände stehen im Strafgesetzbuch in einem Stufenverhältnis: Räuberische Erpressung ist eine Qualifikation zur einfachen Erpressung, unterscheidet sich von ihr aber in einem zentralen Merkmal – dem Nötigungsmittel. Dieser Unterschied hat direkte Folgen für den Strafrahmen und die Frage, ob eine Bewährungsstrafe überhaupt noch in Betracht kommt.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Mandanten bundesweit bei Vorwürfen aus diesem Deliktsbereich – von der ersten Beschuldigtenvernehmung bis zur Revision. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung im Strafrecht suchen.