Wann räuberische Erpressung verjährt, entscheidet oft darüber, ob ein Jahre zurückliegender Vorwurf heute überhaupt noch verfolgt werden darf. Wer plötzlich Post von der Staatsanwaltschaft wegen einer Tat erhält, die lange zurückliegt, fragt sich zu Recht, ob die Sache nicht längst erledigt sein müsste. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: der genauen Tatvariante, dem Zeitpunkt der Tatbeendigung und davon, ob die Ermittlungsbehörden die Frist zwischenzeitlich unterbrochen haben.
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit gegen den Vorwurf der räuberischen Erpressung und vergleichbarer Vermögens- und Gewaltdelikte, und genau diese Frist ist häufig der erste Punkt, den ich in einem Mandat prüfe. Denn wenn eine Tat verjährt ist, darf sie nicht mehr verfolgt werden, ganz gleich, wie eindeutig die Beweislage sonst erscheint.