Ein Streit in der eigenen Wohnung, eine Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Partner, ein eskalierter Nachbarschaftskonflikt: Häufig genügt ein einziger Moment, damit aus einem privaten Zerwürfnis ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch mit Körperverletzung wird. Wer plötzlich Post von der Polizei oder eine Vorladung als Beschuldigter erhält, steht vor der Frage, welche Strafe tatsächlich droht und ob sich der Vorwurf überhaupt halten lässt.
Als Anwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit gegen genau solche Vorwürfe und weiß, dass die Antwort selten so eindeutig ausfällt, wie es auf den ersten Blick scheint. In diesem Beitrag erkläre ich, welche Strafrahmen für Hausfriedensbruch und Körperverletzung jeweils gelten, was sich ändert, wenn beide Taten zusammentreffen, und welche Verteidigungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.