Das Versenden von Penisbildern über Messenger, Dating-Apps oder soziale Netzwerke ist zu einem verbreiteten Phänomen des digitalen Alltags geworden. Für viele Empfänger ist die unaufgeforderte Konfrontation mit solchen Bildern eine erhebliche Belästigung – und sie kann strafrechtlich relevant sein. In Deutschland fehlt zwar ein eigener „Dickpic-Paragraph“, doch das Strafgesetzbuch stellt das unverlangte Zuleiten pornographischer Inhalte seit jeher unter Strafe.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Verbreitung pornographischer Inhalte kenne ich beide Seiten: die der Betroffenen, die sich schützen möchten, und die der Beschuldigten, die mit einer Anzeige konfrontiert werden.