Wer mit dem Vorwurf einer Straftat nach § 176 StGB konfrontiert wird oder selbst als Kind Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurde, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Wie lange kann eine solche Tat überhaupt noch strafrechtlich verfolgt werden, bevor Verjährung eintritt? Die Antwort ist komplizierter, als viele erwarten, denn das Gesetz behandelt Straftaten gegen Kinder bei der Verjährung bewusst anders als die meisten übrigen Delikte.
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Mandanten im gesamten Sexualstrafrecht und ordne in diesem Beitrag ein, wie sich die Verjährungsfrist bei § 176 StGB berechnet, wann sie tatsächlich zu laufen beginnt und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.