Körperverletzung Strafe Faustschlag: Das drohende Strafmaß

Das Wichtigste in Kürze

Was gilt rechtlich als Körperverletzung durch einen Faustschlag?

Nach § 223 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Ein Faustschlag erfüllt dieses Merkmal praktisch immer: Er beeinträchtigt das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich und ist damit eine körperliche Misshandlung im Sinne der Norm. Kommt es zusätzlich zu einer Verletzung wie einer Schwellung, einer Prellung oder einem Bruch, liegt zugleich eine Gesundheitsschädigung vor. Beide Varianten können sich überschneiden.

Auch der Versuch ist nach § 223 Abs. 2 StGB strafbar. Das bedeutet: Selbst wenn der Schlag sein Ziel verfehlt oder keine sichtbare Verletzung hinterlässt, kann bereits die versuchte Tathandlung strafrechtlich relevant sein, wenn der Vorsatz zum Zuschlagen erkennbar war. In der Praxis stellt sich die Frage nach dem „Ob“ seltener als die Frage nach dem „Wie schwer“: Genau hier setzt die Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung an.

Wann wird aus einem Faustschlag eine gefährliche Körperverletzung?

§ 224 Abs. 1 StGB verschärft die Strafe, wenn die Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen begangen wird, etwa mittels einer Waffe, gemeinschaftlich mit einem weiteren Beteiligten oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB). Bei einem bloßen Faustschlag ist eine wichtige Vorfrage zu klären: Die Faust selbst gilt nach ständiger Rechtsprechung nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, da Körperteile des Täters vom Anwendungsbereich der Norm nicht erfasst sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011, Az. 4 StR 450/10).

Relevant bleiben damit zwei Varianten. Zum einen das gemeinschaftliche Handeln nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB: Wird der Faustschlag im Beisein und mit bewusster Unterstützung eines weiteren Beteiligten geführt, liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, ohne dass es auf die Wucht des Schlages oder die Schwere der Verletzung ankommt. Gerade in Gruppensituationen vor Diskotheken oder bei Auseinandersetzungen unter mehreren Beteiligten ist das der häufigste Weg in den Strafrahmen des § 224 StGB. Zum anderen die das Leben gefährdende Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB — hier liegt der eigentliche Streitpunkt bei einem einzelnen Schlag. Das Kammergericht Berlin hat hierzu klargestellt, dass auch Schläge mit Hand oder Faust gegen Kopf oder Gesicht grundsätzlich eine solche Behandlung darstellen können, dies aber besondere Umstände der Tatausführung oder Besonderheiten beim Opfer voraussetzt, die das Gefahrenpotenzial gegenüber dem Grundtatbestand deutlich erhöhen. Als Beispiel aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung nennt das Kammergericht mehrere wuchtige Faustschläge gegen den Kopf eines Säuglings, die der Bundesgerichtshof als lebensgefährdende Behandlung gewertet hat (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az. 2 StR 105/07). Wie eng diese Grenze verläuft, zeigen zwei gegenläufige Entscheidungen: Das Kammergericht hat den kräftigen Faustschlag eines Amateurboxers gegen den Unterkiefer trotz Kieferfraktur nur als einfache Körperverletzung bewertet (Urteil vom 1. Juni 2023, Az. 3 ORs 24-25/23). Der Bundesgerichtshof hat dagegen beanstandet, dass ein Gericht bei einem einzigen, mit außergewöhnlicher Wucht geführten Schlag ins Gesicht – mit sofortiger Bewusstlosigkeit sowie Kiefer-, Jochbein- und Nasenbeinbruch – die lebensgefährdende Behandlung ohne Weiteres verneint hatte (Urteil vom 25. Januar 2024, Az. 3 StR 157/23). Maßgeblich ist nie die Verletzung allein, sondern die Gefährlichkeit der Handlung im konkreten Fall – und genau hier liegt der Ansatzpunkt der Verteidigung.

Welche Strafe droht bei einfacher Körperverletzung nach § 223 StGB?

Der Strafrahmen des § 223 Abs. 1 StGB reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Wo sich das Gericht innerhalb dieses Rahmens bewegt, richtet sich nach § 46 StGB: Die Schuld des Täters ist Grundlage der Strafzumessung, wobei das Gericht die Umstände für und gegen den Beschuldigten gegeneinander abwägt, etwa Beweggründe, Tatfolgen und das Verhalten nach der Tat. Ersttäter ohne erhebliche Verletzungsfolgen bewegen sich in der Praxis häufig im Bereich der Geldstrafe. Das ist aber keine Garantie, sondern das Ergebnis einer Einzelfallprüfung, die ich für jeden Mandanten neu vornehme.

Wichtig: Ich lasse mich in der Verteidigung nicht vorschnell auf die Frage der Strafzumessung ein.

Bevor über das Ausmaß einer Strafe verhandelt wird, prüfe ich konsequent, ob überhaupt eine Verurteilung tragfähig ist oder ob eine Einstellung des Verfahrens beziehungsweise ein Freispruch realistisch sind.

Welche Strafe droht bei gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB?

Liegt tatsächlich eine gefährliche Körperverletzung vor, verschärft sich der Strafrahmen erheblich: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre. Eine Geldstrafe ist hier nicht mehr vorgesehen. Gerade wegen dieser Konsequenzen lohnt sich eine sorgfältige Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 224 StGB im konkreten Fall wirklich erfüllt sind. Wie die oben genannte Rechtsprechung zeigt, wird diese Grenze in der Praxis nicht leichtfertig gezogen.

Ich nehme genau diese Abgrenzung zum Ausgangspunkt meiner Verteidigungsstrategie.

Ist für die Strafverfolgung ein Strafantrag notwendig?

Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB wird gemäß § 230 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht wegen eines besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen als geboten an. Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist dagegen ein Offizialdelikt: Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft unabhängig davon, ob die geschädigte Person einen Antrag stellt.

Für Beschuldigte bedeutet das: Auch ein zurückgezogener Strafantrag beendet ein Verfahren nicht automatisch, wenn ein öffentliches Interesse angenommen wird oder der Vorwurf in Richtung § 224 StGB geht.

Kann Notwehr die Strafbarkeit ausschließen?

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nach § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Notwehr ist dabei die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 32 Abs. 2 StGB). Wurde der Faustschlag als Reaktion auf einen tatsächlichen Angriff geführt, kann das die Strafbarkeit vollständig entfallen lassen.

Entscheidend ist dabei die konkrete Situation im Einzelfall: Wer zuerst geschlagen hat, wie bedrohlich die Lage war und ob die Reaktion erforderlich war.

Genau diese Fragen arbeite ich in der Verteidigung heraus, denn eine erfolgreiche Notwehrlage führt nicht zu einer milderen Strafe, sondern zum vollständigen Wegfall der Strafbarkeit.

Wie läuft ein Strafverfahren nach einer Anzeige wegen Körperverletzung ab?

Nach einer Anzeige leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein und wertet Zeugenaussagen, Verletzungsbilder und ärztliche Atteste aus. Je nach Ergebnis kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens, einem Strafbefehl ohne Hauptverhandlung oder einer Anklage vor Gericht. Wie weit dieses Verfahren fortschreitet, hängt maßgeblich davon ab, wie früh eine Verteidigung eingreift und die Ermittlungsakte kritisch prüft. Ich nehme in jedem Mandat frühzeitig Einsicht in die Akte, um Widersprüche in den Aussagen und Schwächen in der Beweislage konsequent für Sie zu nutzen.

Wie sollten Sie als Beschuldigter jetzt vorgehen?

Machen Sie gegenüber der Polizei zunächst keine Angaben zur Sache, auch wenn der Druck groß ist, sich sofort zu erklären. Notieren Sie für sich den Ablauf des Vorfalls, mögliche Zeugen und, falls Sie selbst verletzt wurden, lassen Sie das ärztlich dokumentieren. Beides kann für eine Notwehrlage entscheidend sein. Wenden Sie sich anschließend an eine Verteidigung, bevor Sie sich äußern oder eine Vorladung beantworten.

Mein Ziel ist in jedem Fall zunächst die Prüfung von Freispruch oder Einstellung. Erst wenn das nicht realistisch ist, richte ich die Verteidigung auf eine möglichst milde Strafe aus.

Fazit

Ob ein Faustschlag als einfache oder als gefährliche Körperverletzung zu werten ist, entscheidet über einen erheblichen Unterschied im Strafrahmen. Pauschale Aussagen helfen hier nicht weiter, denn es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an: die Art des Schlags, die Verletzungsfolgen, eine mögliche Notwehrlage und die Qualität der Beweise. Genau diese Punkte arbeite ich für Sie heraus.

Wenn Ihnen eine Körperverletzung durch einen Faustschlag vorgeworfen wird, sollten Sie nicht abwarten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen Sie Ihren Fall besprechen, bevor Sie sich gegenüber Behörden äußern.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Faustschlag immer eine Straftat?

Ja, ein vorsätzlicher Faustschlag gegen eine andere Person erfüllt in aller Regel den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB. Ausnahmen bestehen etwa bei einer wirksamen Notwehrlage nach § 32 StGB.

Es wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei Ersttätern und geringeren Verletzungsfolgen kommt häufig eine Einstellung oder ein Strafbefehl in Betracht, eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Bei einfacher Körperverletzung nach § 223 StGB sieht das Gesetz sowohl Geldstrafe als auch Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Welche Sanktion verhängt wird, entscheidet das Gericht nach den Grundsätzen des § 46 StGB im Einzelfall.

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB setzt zusätzliche, besonders gefährliche Umstände voraus, etwa eine das Leben gefährdende Behandlung. Ein einzelner Faustschlag erfüllt dies nach der Rechtsprechung nicht automatisch.

Nein. Sie haben ein Schweigerecht und sollten es bis zur Akteneinsicht durch eine Verteidigung auch nutzen, um sich nicht unüberlegt selbst zu belasten.

Ja, insbesondere bei geringer Schuld, guter Beweislage für den Beschuldigten oder wirksamem Strafantragsverzicht kann eine Einstellung erreicht werden. Das prüfe ich in jedem Verfahren als ersten Verteidigungsansatz.

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 StPO, Strafprozessordnung). Danach kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der die Vorwürfe erneut und vollständig geprüft werden. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Handeln Sie deshalb umgehend, sobald Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wird.

Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB verjährt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach fünf Jahren, die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB nach zehn Jahren. Die Frist beginnt mit Beendigung der Tat (§ 78a StGB).

Ja, unabhängig vom Strafverfahren kann die verletzte Person zivilrechtlich Schmerzensgeld nach § 253 BGB sowie Ersatz von Behandlungskosten verlangen. Dieser Anspruch wird gesondert vom Strafverfahren geprüft. Mehr zu den Rechten von Betroffenen finden Sie auf unserer Seite für Geschädigte einer Straftat.

Nicht automatisch. Als Geschädigter können Sie jedoch Strafantrag stellen, als Zeuge aussagen und unter bestimmten Voraussetzungen dem Verfahren als Nebenkläger beitreten.

Weitere Artikel