Was ist schwere räuberische Erpressung, und warum ist der Vorwurf so ernst?
Das Strafmaß bei schwerer räuberischer Erpressung gehört zu den höchsten im deutschen Strafrecht überhaupt. Wer unter diesen Tatvorwurf fällt, muss ohne wirksame Verteidigung mit einer Mindeststrafe von drei oder fünf Jahren rechnen. Bewährung ist bei diesen Strafrahmen grundsätzlich ausgeschlossen, da eine Aussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB nur bei verhängten Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich ist. Nur im minder schweren Fall des § 250 Abs. 3 StGB kann bei einer konkreten Strafe bis zu zwei Jahren Bewährung in Betracht kommen. Wenn Sie sich gerade in dieser Situation befinden, sollten Sie als Fachanwalt für Strafrecht frühzeitig verteidigt werden.
Die schwere räuberische Erpressung ist kein eigenständiger Tatbestand, sondern ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Normen. Ausgangspunkt ist die Erpressung nach § 253 StGB. Setzt der Täter dabei Gewalt gegen eine Person oder eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ein, liegt nach § 255 StGB eine räuberische Erpressung vor. Der Täter wird dann „gleich einem Räuber“ bestraft, also nach den Maßstäben des § 249 StGB und dessen Qualifikationen. Kommen die in § 250 StGB geregelten erschwerenden Umstände hinzu, spricht man von der schweren räuberischen Erpressung.