Wenn § 184 StGB zum Problem wird
Stehen Sie unter dem Verdacht, pornografische Inhalte verbreitet, zugänglich gemacht oder besessen zu haben? Dann sehen Sie sich möglicherweise mit einer Anklage nach § 184 StGB (Strafgesetzbuch) konfrontiert – einem Tatbestand, der in der Praxis häufiger vorkommt, als viele denken. Gerade im digitalen Zeitalter, in dem Inhalte per Klick geteilt werden, geraten Betroffene oft unbeabsichtigt in strafrechtlich relevante Situationen.
Dieser Artikel erklärt, welche Strafen § 184 StGB vorsieht, unter welchen Umständen eine Geldstrafe möglich ist und was Sie als Beschuldigter tun sollten.