Wird Ihnen eine Körperverletzung aus einer Gruppe heraus vorgeworfen, stellt sich zunächst die Frage, welches konkrete Verhalten Ihnen zur Last gelegt wird. Gerade wenn Sie nicht selbst zugeschlagen haben, ist die Abgrenzung zwischen bloßem Dabeisein und bewusster Mitwirkung entscheidend. Die hohe gesetzliche Strafandrohung allein sagt noch nicht, welche Strafe Sie persönlich erwarten müssen. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf das Erwachsenenstrafrecht.