Was ist eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB?
Die gefährliche Körperverletzung baut auf dem Grundtatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB auf. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
§ 224 StGB verschärft diesen Strafrahmen deutlich, wenn die Tat in einer von fünf besonders gefährlichen Weisen begangen wird: durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.
In der Praxis ist die Variante des gemeinschaftlichen Handelns besonders häufig einschlägig: Schon wenn zwei Personen gemeinsam auf jemanden einwirken, kann eine gefährliche Körperverletzung vorliegen, selbst wenn nicht beide zuschlagen. Entscheidend ist immer die konkrete Art der Tatausführung, nicht allein die eingetretene Verletzung. Das unterscheidet § 224 StGB von der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB, die an besonders gravierende Tatfolgen anknüpft.