Wer wissen will, welche Strafe bei einer versuchten räuberischen Erpressung droht, steckt meist schon mitten in einem Ermittlungsverfahren. Eine Vorladung, eine Festnahme oder eine Durchsuchung kommen fast immer überraschend.
Viele Beschuldigte glauben, ein bloßer Versuch werde milde behandelt, weil am Ende niemand etwas verloren hat. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Im Strafrecht ist der Versuch eines Verbrechens nach § 23 Abs. 1 StGB stets strafbar, auch wenn kein Schaden entstanden ist.
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich in solchen Verfahren konsequent die Interessen meiner Mandanten gegenüber Ermittlungsbehörden und Gericht. Mein erster Blick gilt immer der Frage, ob der Vorwurf überhaupt haltbar ist. Erst danach geht es um die Strafhöhe.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welcher Strafrahmen gilt, wie die Versuchsmilderung funktioniert und wann ein strafbefreiender Rücktritt in Betracht kommt. Auch Geschädigte finden hier Orientierung.