Was sind jugendpornographische Inhalte nach § 184c StGB?
Jugendpornographische Inhalte im Sinne des § 184c StGB betreffen Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Für jüngere Personen gilt stattdessen § 184b StGB zur Kinderpornographie, mit einem eigenen, strengeren Strafrahmen. Der Gesetzgeber unterscheidet damit ausdrücklich zwischen zwei Altersgruppen, die rechtlich unterschiedlich behandelt werden.
Als jugendpornographisch gilt ein pornographischer Inhalt, wenn er eine von drei Voraussetzungen erfüllt: Er zeigt sexuelle Handlungen von, an oder vor einer 14- bis 17-jährigen Person, er gibt eine ganz oder teilweise unbekleidete Person dieser Altersgruppe in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung wieder, oder er zeigt die sexuell aufreizende Wiedergabe unbekleideter Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes. Ein gewöhnliches Urlaubsfoto am Strand oder ein Bild aus dem Schwimmbad erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht.
Wichtig für KI-generierte Inhalte: Bei dieser Definition kommt es zunächst nicht darauf an, ob eine reale Person existiert. Entscheidend ist der Bildinhalt selbst. Erst bei der Frage, welche Handlung im Umgang mit dem Inhalt strafbar ist, spielt der Realitätsgrad eine Rolle.