Was bedeutet Hausfriedensbruch mit Körperverletzung genau?
Rechtlich handelt es sich nicht um einen einzigen Straftatbestand, sondern um zwei eigenständige Delikte, die in derselben Situation zusammentreffen. Hausfriedensbruch ist in § 123 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und schützt das Hausrecht: Wer widerrechtlich in eine Wohnung, in Geschäftsräume oder in ein befriedetes Besitztum eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht, erfüllt den Tatbestand. Körperverletzung nach § 223 StGB erfasst dagegen jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen, vom Schubser bis zum Schlag.
Beide Delikte werden in der Praxis oft gemeinsam vorgeworfen, etwa wenn jemand nach einem Streit die Wohnung einer Ex-Partnerin betritt und es dabei zu einer Rangelei kommt, oder wenn ein Nachbarschaftskonflikt eskaliert und der Eindringling handgreiflich wird. Für die Strafbarkeit kommt es dabei nicht darauf an, wie die Situation begonnen hat, sondern allein darauf, ob beide objektiven Tatbestände tatsächlich erfüllt sind. Gerade hier setzt eine sorgfältige Verteidigung an: Oft lässt sich bereits die Frage, ob überhaupt widerrechtlich eingedrungen wurde oder ob eine Einwilligung vorlag, ernsthaft infrage stellen.